Prüfungsordnungen Lehramt
Die Landesverordnung setzt den Rahmen für die lehramtsbezogenen Prüfungsordnungen der Universitäten in Rheinland-Pfalz:
- Landesverordnung über die Anerkennung von Hochschulprüfungen lehramtsbezogener Bachelor- und Masterstudiengänge als Erste Staatsprüfung für Lehrämter
- Landesverordnung über die Anerkennung von Hoschulprüfungen als Erweiterungsprüfung
Die Prüfungsordnungen der Universität regeln Näheres:
Auslaufende Lehramtsstudiengänge (Staatsexamen)
!!! Bitte beachten Sie in der LVO die letztmalig festgelegten Fristen für das Ablegen Ihrer Ersten Staatsprüfung !!!
Für Studierende der Universität Trier, die ihr Lehramtsstudium vor Einführung der Bachelor-/ Masterstudiengänge in Rheinland-Pfalz begonnen haben, gelten folgende Landesverordnungen (LVO):