Praktikumsanleitungen und Hinweise zu den Praktika

Die geforderten Leistungen, die in den Praktika zu erbringen sind, werden in Praktikumsanleitungen und Handreichungen beschrieben. Darüber hinaus erläutern diese die rechtlichen Vorgaben, die Inhalte und Ziele der schulpraktischen Ausbildung und informieren über die Buchung eins Praktikumsplatzes, die Vorbereitungsveranstaltungen, den Praktikumsablauf, Praktikumsaufgaben und Praktikumsbescheinigungen sowie das Führen eines Praktikumsbuches. Alle Anleitungen und Handreichungen zu den Praktika, sowie das Praktikumsbuch, finden Sie auf der Schulpraktika-Plattform:  www.schulpraktika.rlp.de

Bitte lesen Sie sich die Anleitungen vor jedem Praktikum gewissenhaft durch. Diese Anleitungen erhalten alle notwendigen Informationen, die vor, während und nach dem Praktikum zu beachten sind und klären schon im Vorfeld viele offenen Fragen.

Neben den Informationen auf der Plattform beachten Sie bitte unsere FAQ "Praktika"

 

Career Counselling for Teachers

Video Career Councelling for Teachers

Career Counselling for Teachers (CCT) ist eine onlinebasierte Selbsterkundungsmöglichkeit zur Einschätzung der persönlichen Eignung und Motivation für den Beruf als Lehrer:in. Mit Hilfe der einzelnen CCT Touren können Sie Ihre individuelle Eignung und berufsbezogene Kompetenzentwicklung zu verschiedenen Zeitpunkten der Ausbildung und in der Berufseingangsphase einschätzen.


Bitte beachten Sie, dass die Touren verpflichtend zu absolvieren und die Bescheinigungen der CCT-Tour 2 (nach den OP) und der CCT-Tour 3 (nach den VP) im Praktikumbuch abzuheften sind.

Wichtige Hinweise für Ihre Praktika

Masernschutzgesetz

Praktikant:innen an rheinland-pfälzischen und saarländischen Schulen müssen ab dem 01. März 2020 für ihre Schulpraktika einen bestehenden Impfschutz gegen Masern nachweisen. Überprüfen Sie daher bitte umgehend, ob Sie einen Impfschutz gegen Masern haben.

► Info Rheinland-Pfalz          ► Info Saarland

Praktika als letzte Leistung im M.Ed.

Ist das VP die letzte Leistung im Studium, muss man bei Überschneidung des Praktikumszeitraums (z.B. September-Oktober) ins nächste Semester eingeschrieben sein, da das Abschlussdatum des VP zugleich als Abschlussdatum im Zeugnis steht. Bitte an die Rückmeldung denken!

Wechsel der Zielschulart

Bitte melden Sie einen Wechsel Ihres schulartspezifischen Schwerpunktes auch dem ZfL. Das ZfL leitet es an die Schulpraktika-Plattform weiter, auf der der neue Schwerpunkt eingetragen werden muss.

Mutterschutz bei Lehramtsstudentinnen - Prophylaxe vor Eintritt einer Schwangerschaft

In Ihrem künftigen Beruf und zuvor auch schon während der Orientierenden und Vertiefenden Praktika kommen Sie mit vielen Kindern und Jugendlichen in Kontakt. Kinder und Jugendliche tragen - sofern noch kein umfassender Immunschutz erworben wurde – ein erhöhtes Risiko, an sogenannten "Kinderkrankheiten“ (u. a. Masern, Röteln und Windpocken sowie an Ringelröteln) zu erkranken.

Der weitaus größte Teil der Erwachsenen ist gegen die genannten Erkrankungen, die durch Tröpfcheninfektion übertragen werden, immun. Im Fall einer Schwangerschaft bestehen aber bei fehlender Immunität sowohl für die werdende Mutter als auch für das ungeborene Kind erhöhte Risiken, die es zu vermeiden gilt.

Damit Sie im Falle einer Schwangerschaft kein unnötiges Risiko eingehen, sollte Ihnen Ihr Immunstatus bekannt sein. Deshalb ist es sinnvoll, diesen anhand von Impfbucheinträgen oder ggf. Titerbestimmungen im Blut feststellen, und sofern erforderlich und möglich, eine Schutzimpfung durchführen zu lassen. Hierzu sollten Sie sich mit einer Ärztin oder einem Arzt Ihres Vertrauens in Verbindung setzen. Sie erhalten damit die Sicherheit, dass im Falle einer Schwangerschaft die erforderliche Immunität gegen die genannten Krankheiten gegeben ist.

Eine Impfung gegen Ringelröteln ist derzeit mangels eines entsprechenden Impfstoffes leider nicht möglich.

Mit Blick auf die Praktika während des Lehramtsstudiums ist es zudem wichtig, dass Sie eine Schwangerschaft nicht nur Ihrer Universität, sondern zusätzlich auch Ihrer Praktikumsstelle mitteilen, damit die aus Gründen des Mutterschutzes auch dort erforderliche Gefährdungsbeurteilung erstellt werden kann.

Praktikumsschulen in Rheinland-Pfalz werden dabei durch das Institut für Lehrergesundheit unterstützt.

Sollten Sie ein Praktikum nicht an einer Schule oder an einer Schule außerhalb von Rheinland-Pfalz absolvieren, müssen Sie im Falle Ihrer Schwangerschaft individuell klären, wie an Ihrer Praktikumsstelle die Gefährdungsbeurteilung erstellt wird.