Praktika außerhalb von Rheinland-Pfalz und dem Saarland

Erklärvideo Buchung OP außerhalb von RLP

Es ist möglich, Orientierende Praktika in anderen Bundesländern als in Rheinland-Pfalz und im Saarland zu absolvieren. Hierfür sehen die Hochschulprüfungsordnungen entsprechende Anerkennungskriterien vor.

Die Anerkennung setzt insbesondere voraus, dass die Vorgaben der Landesverordnung (§§ 8 und 9) und der Anlage 2 (Praktikumsbestimmungen) sinngemäß Anwendung finden.

Dazu ist erforderlich, dass die Leiterin bzw. der Leiter der Schule, an der das Praktikum absolviert wird, bestätigt, dass für die Ausgestaltung des Praktikums und die Bewertung der Praktikumsleistungen folgende Vorgaben und Hinweise maßgebend waren und der Bewertung der Praktikumsleistungen zugrunde lagen:

  1. Bachelorprüfungsordnung der Universität,
  2. Landesverordnung über Anerkennung von Hochschulprüfungen lehramtsbezogener Bachelor- und Masterstudiengänge als Erste Staatsprüfung für Lehrämter vom 12. September 2007 in der jeweils geltenden Fassung (LVO).
  3. Anlage 2 zu dieser Verordnung (Praktikumsbestimmungen),
  4. Praktikumsanleitung für Studierende zu den Orientierenden Praktika,
  5. Handreichung für Lehrer:innen zur Bewertung der Leistungen der Studierenden in den Orientierenden Praktika.

Die Bescheinigung über die Teilnahme an einem Praktikum außerhalb von RLP und des Saarlandes finden Sie auf der Homepage des Bildungsministeriums.

Die zuvor genannten Unterlagen sowie das entsprechende Formular für die Bescheinigung haben die Studierenden vor Beginn des Praktikums der Schulleitung vorzulegen!

Alle Informationen finden Sie in der Praktikumsanleitung zu den Praktika außerhalb von Rheinland-Pfalz und dem Saarland (s.o.).

Bachelor-Studierende der Universität Trier, die ein Orientierendes Praktikum außerhalb von Rheinland-Pfalz und dem Saarland absolviert haben, geben direkt im Anschluss an das Praktikum ihre Praktikumsbescheinigung zur Anerkennung im Zentrum für Lehrerbildung ab. Das ZfL verbucht das Praktikum auf der Schulpraktika-Plattform.

Hinweis: Praktikum an einer Schwerpunktschule

Studierende, die beide Orientierenden Praktika an Schulen absolvieren, müssen ein OP an einer Schwerpunktschule (SPS) absolvieren. Grundsätzlich kann ein OP nur an einer SPS in Rheinland-Pfalz absolviert werden. Möchten Sie ein Praktikum außerhalb von Rheinland-Pfalz absolvieren, muss dem ZfL rechtzeitig vor Praktikumsbeginn schriftlich nachgewiesen werden, dass das Konzept der gewünschten Praktikumsschule mit den Strukturen und Unterrichtskonzepten einer SPS vergleichbar ist. Förderschulen zählen nicht zu Schwerpunktschulen!