Zentraler Prüfungsausschuss Lehramt
Der zentrale Prüfungsausschuss Lehramt nimmt seine Aufgaben seit dem Wintersemester 2024/25 wahr. Er entscheidet für alle Fächer des Lehramts sowie alle Schulformen über Anträge von Studierenden zu:
Anerkennungen von Studien- und Prüfungsleistungen, die an Universitäten im Inland erbracht worden sind oder bei internem Studiengangswechsel oder bei Änderung der Prüfungsordnung
Bitte reichen Sie den unterschriebenen Antrag auf Anerkennung beim zentralen Prüfungsausschuss Lehramt ein:
- Briefkasten des Zentrums für Lehrkräftebildung im 3. Stock, A-Gebäude oder
- per Post an: Universität Trier, Zentralen Prüfungsausschuss Lehramt, Zentrum für Lehrkräftebildung, 54286 Trier oder
- per E-Mail (händisch unterschrieben und eingescannt, als PDF-Datei, nicht als jpg.) an palauni-trierde
Zusätzlich zum Antragsformular benötigen wir eine aktuelle Studienverlaufsbescheinigung (aus Porta) und eine aktuelle Notenbescheinigung (aus Porta). Diese können auch per E-Mail an palauni-trierde gesendet werden.
Falls Sie an die Universität Trier gewechselt haben, reichen Sie bitte auch die offizielle Notenbescheinigung/Transcript of Records Ihrer vorherigen Universität ein.
Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen, die an Universitäten im Ausland erbracht worden sind
Bitte reichen Sie den unterschriebenen Antrag auf Anerkennung (Ausland) beim zentralen Prüfungsausschuss Lehramt ein:
- Briefkasten des Zentrums für Lehrkräftebildung im 3. Stock, A-Gebäude oder
- per Post an: Universität Trier, Zentralen Prüfungsausschuss Lehramt, Zentrum für Lehrkräftebildung, 54286 Trier oder
- per E-Mail (händisch unterschrieben und eingescannt, als PDF-Datei, nicht als jpg.) an palauni-trierde
Zusätzlich zum Antragsformular benötigen wir:
- aktuelle Studienverlaufsbescheinigung (aus Porta)
- aktuelle Notenbescheinigung (aus Porta)
- offizielles Transcript of Records der Gastuniversität
- Learning Agreement
Diese können auch per E-Mail an palauni-trierde gesendet werden.
Fachsemestereinstufungen
Fachsemestereinstufungen benötigen Sie beispielsweise bei einem internen Wechsel des Studiengangs oder beim Wechsel von einer anderen Universität in einen BEd-/MEd-Studiengang der Universität Trier.
Die Fachsemestereinstufung kann zusammen mit der Anerkennung von Leistungen beantragt werden (auf dem Antrag auf Anerkennung bitte das entsprechende Feld ankreuzen).
Anträge auf Nachteilsausgleich
Informationen zu Prüfungen im Krankheitsfall und zum Nachteilsausgleich finden Sie bei der Beratungsstelle "Studium mit Beeinträchtigung".
Externe Begutachtung einer Bachelor- oder Masterarbeit
Für die Zulassung einer/eines externen Gutachterin/Gutachters senden Sie uns bitte folgende Unterlagen:
- eine Kopie des Anmeldeformulars zur BEd-/MEd-Arbeit (per Mail an palauni-trierde als PDF)
- formloser Antrag per Mail an palauni-trierde mit einer kurzen Begründung zur Wahl der/des Zweitprüferin/Zweitprüfers sowie den Kontaktdaten der/des Zweitprüferin/Zweitprüfers (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse)
Sie bekommen von uns eine Nachricht über die Zulassung, sobald wir dies geprüft haben. Ein entsprechendes Zulassungsschreiben senden wir dem HPA zu.
Persönliche Sprechzeiten:
Mo & Mi 10 - 12 Uhr und Do 14 - 15 Uhr
Mitglieder des zentralen Prüfungsausschusses Lehramt
2024-2027
Prof. Dr. Leonhard Frerick (Vorsitz)
Prof. Dr. Christoph Schneider (FB I)
Prof. Dr. Eva Franz (FB I)
Prof. Dr. Stephan Busch (FB II)
Prof. Dr. Ursula Lehmkuhl (FB III)
JProf. Dr. Jacqueline Staub (FB IV)
Prof. Dr. Martin Remmele (FB VI)
Dr. Jula Langhof (FB I)
Dr. Lasse Cronqvist (FB III)
Emma Kube (Studierende, FB II)
Marie Udiljak (Studierende, FB II)
Martin Schreiber (Verwaltung)
Simone Klein (HPA, beratend)
Dr. Claudia Gómez Tutor (ZfL, beratend)