Allgemeine Informationen zum Studiengang "Erweiterungsprüfung (B.Ed./M.Ed.)" an der Universität Trier

Einschreibung
Das lehramtsbezogene Zertifikatsstudium (Erweiterungsprüfung) ist gebührenfrei. Sollten Sie das Erweiterungsfach nebenberuflich studieren wollen, entfällt so die Zweitstudiengebühr (nur der reguläre Semesterbeitrag für Studierende wird beglichen). Informationen zur Einschreibung und den Antrag auf Fach-/Studiengangwechsel gibt es beim Studierendensekretariat.

Die Frist für den Fach-/Studiengangswechsel in ein zulassungsfreies Fach endet jeweils am 30. September für das Wintersemester und am 31. März für das Sommersemester. Wer in einen zulassungsbeschränkten Studiengang wechseln möchte, muss sich zunächst fristgerecht über das Bewerberportal bewerben. Studierende der Universität müssen hierzu die ZIMK-Kennung benutzen. Erst mit einer Zulassung kann der Fachwechsel vorgenommen werden.

Regelstudienzeit/Studiendauer
Laut Prüfungsordnung für die Erweiterungsprüfung an der Uni Trier beträgt die Regelstudienzeit 4 Semester, wenn die Einschreibung nicht zeitgleich zum Bachelor-oder Masterstudium erfolgt. Für die Überschreitung der Regelstudienzeit gibt es keine Vorgaben bzw Fristen. In der Regel ist bei der Ermittlung der Studienzeiten §4 Abs.3 der Allgemeinen Prüfungsordnung für den lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang anzuwenden. Genau definierte Vorgaben bzw. Fristen gibt es jedoch nicht.

Sprachkenntnisse
Bitte beachten Sie, dass bei den Fächern Geschichte, Katholische Religionslehre und den Sprachen (analog zu den CS der B.Ed.-/M.Ed.-Studiengänge) die festgelegten Sprachkenntnisse gefordert werden.

Auslandsaufenthalt
Ein verbindlicher und nachzuweisender Auslandsaufenthalt bei einem Erweiterungsfach aus den modernen Fremdsprachen entfällt.

Anerkennung der Prüfung
Studierende, die den Zertifikatsstudiengang erfolgreich absolviert haben, müssen sich diese Erweiterungsprüfung anerkennen lassen. Dies geschieht beim Landesprüfungsamt an der Uni Trier.

Erweiterungsfach im Südwestverbund
Im Rahmen des Südwestverbunds kann ein Lehramtsfach, das an der Uni Trier nicht angeboten wird, an einer der Partneruniversitäten des Verbunds studiert werden. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über die Zugangsvoraussetzungen bzw. Einschreibeordnung für das Fach an der jeweiligen Partneruniversität!

  • Drittfach im Saarland: An der Universität des Saarlandes gibt es in der Regel keine Erweiterungsprüfung. Wer dennoch im Rahmen des Verbunds ein drittes Fach im Saarland studieren möchte, muss vorher mit Landesprüfungsamt und ADD in RLP den Umfang des Studiums und die Anerkennung des im Saarland studierten Drittfaches klären. Es ist nicht garantiert, dass das im Saarland studierte Fach später in RLP auch unterrichtet werden darf.
  • Drittfach in Koblenz: Die Einschreibung in die Erweiterungsprüfung ist erst möglich, wenn ein abgeschlossener Bachelorstudiengang vorliegt.

Erweiterungsfach im Vorbereitungsdienst
Ein Erweiterungsfach kann in RLP nicht mehr wie die beiden grundständig studierten Fächer zur Bewerbung für den Vorbereitungsdienst (VD) genutzt werden bzw. man kann den VD nicht in dem Erweiterungsfach (im Austausch mit einem der beiden Fächer) absolvieren, da eine Anerkennung in anderen Bundesländern nicht mehr durchgehend gewährleistet werden kann.

Lehrbefähigung
Nach Absolvieren des Vorbereitungsdienstes (in den beiden grundständig studierten Fächern) und Ablegen der Zweiten Staatsprüfung erwirbt man in RLP automatisch die volle Lehrbefähigung für das Erweiterungsfach. Für das Lehramt an Gymnasien bedeutet das, dass man die volle gymnasiale Lehrbefähigung (Sek. I & Sek. II) erhält. Darüber hinaus bringt das dritte Fach einen Notenbonus bei der Bewerbung um eine Planstelle im rheinland-pfälzischen Schuldienst von 0,2 Notenstufen.

Bewerbung in andere Bundesländer
Bei einer Bewerbung in andere Bundesländer entscheidet das dort zuständige Ministerium bzw. die dort zuständige Behörde über die Anerkennung des Erweiterungsfaches und den Umfang der Lehrbefähigung