Der Vorbereitungsdienst

Die Zuständigkeit der Universität endet mit der ersten Phase der Lehrerausbildung. Dennoch möchten wir unseren AbsolventInnen hier einige Hinweise zum Übergang in den Vorbereitungsdienst in Rheinland-Pfalz geben.

Die Lehrerausbildung erfolgt in der ersten Phase an den Universitäten und in der zweiten Phase an den Studienseminaren und Ausbildungsschulen. Die angehenden LehrerInnen in diesem Ausbildungsabschnitt nennt man entsprechend LehramtsanwärterInnen bzw. ReferendarInnen. Den Vorbereitungsdienst schließen sie mit der Zweiten Staatsprüfung ab und sind befähigt, als Lehrerin oder Lehrer an einer öffentlichen Schule tätig zu werden.

Die curriculare Strukturierung des Vorbereitungsdienstes knüpft inhaltlich und strukturell an das Lehramtsstudium an. Rechtsgrundlage für nach Bachelor/Master-Struktur ausgebildete Anwärterinnen und Anwärter ist die "Landesverordnung über die Ausbildung und Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen, an Realschulen plus, an Gymnasien, an berufsbildenden Schulen und an Förderschulen vom 3. Januar 2012".


Letzter Schritt an der Uni: Anerkennung des Zeugnisses

Studierende der Universität Trier müssen sich ihre Bachelor und Masterprüfungen als Erste Staatsprüfung anerkennen lassen. Dies geschieht beim Landesprüfungsamt (LPA) an der Uni Trier, Raum A 302. Dafür lädt man sich das dafür notwendige Antragsformular auf der Homepage des Landesprüfungsamtes unter Downloads herunter und reicht dieses ausgefüllt und mit den erforderlichen Unterlagen beim LPA ein. Bitte die Anerkennung rechtzeitig beantragen, denn diese wird für die Bewerbung für den Vorbereitungsdienst benötigt.


Bewerbung zum Vorbereitungsdienst in RLP

Man bewirbt sich online für den Vorbereitungsdienst über die Bewerberdatenbank der Aufsichts- und Diensleistungsdirektion (ADD) Trier. Dort findet man in der jeweiligen Bewerbungsphase die Einstellungstermine, Bewerbungsfristen, Ausbildungsstandorte sowie Merkblätter und Vordrucke. Mit der Bewerbung muss man verbindlich festlegen, in welchen Fächern man ausgebildet werden möchte. Ein Wechsel der gewünschten Ausbildungskombination im laufenden Bewerbungsverfahren ist nicht mehr möglich. Die Einstellung erfolgt je nach Schulart zu unterschiedlichen Terminen! Bei der Bewerbung zum Vorbereitungsdienst muss man verschiedene Termine beachten: den Termin zur Einstellung, die Fristen zur Bewerbung und die Nachreichefrist für fehlende Unterlagen. Die genauen Termine werden jeweils zum Bewerbungszeitraum bekannt gegeben.


Wichtige Ansprechpartner

Im Rahmen des Vorbereitungsdienstes ist die Aufsichts- und Dienstleistungsbehörde (ADD) Trier die einstellende Behörde. Die Ausbildung selbst erfolgt auf der Grundlage des Studiums pädagogisch, fachdidaktisch und schulpraktisch in den Studienseminaren. Zentrale Informationen zum Vorbereitungsdienst an den Studienseminaren sowie Ansprechpersonen findet man auf den Seiten der Staatlichen Studienseminare auf dem Bildungsserver Rheinland-Pfalz.


Schulartspezifische Unterschiede

Zu beachten sind die aktuellen Hinweise (Merkblätter) zum Vorbereitungsdienst für die unterschiedlichen Schularten in der Berwerberdatenbank der ADD (s.o.).

Hinweis für BewerberInnen mit Erster Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien und an Berufsbildenden Schulen:

Bewerberinnen und Bewerber, die nach einer Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an berufsbildenden Schulen absolvieren, erhalten nach der Zweiten Staatsprüfung die Lehrbefähigung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen in zwei allgemeinbildenden Fächern. Sie können damit in Rheinland-Pfalz für den Schuldienst sowohl an berufsbildenden Schulen als auch an Gymnasien eingestellt werden. Es ist jedoch zu beachten, dass dieser Abschluss nicht garantiert in anderen Bundesländern für die Einstellung in den Schuldienst anerkannt wird!

Hinweis für BewerberInnen mit Erster Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien:

Absolventinnen und Absolventen eines Bachelor-und Masterstudiengangs für das Lehramt an Gymnasienin Rheinland-Pfalzmit einer Anerkennung als Erste Staatsprüfung oder eines entsprechenden Lehramtsstudiums mit einem gleichwertigen Abschluss (aus Rheinland-Pfalz bzw. einem anderen Bundesland) erhalten im Rahmen der Sondermaßnahme die Möglichkeit einer Einstellung in den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Grundschulen (Anwärterinnen und Anwärter im Umstieg), sofern sie mindestens ein grundschulrelevantes Fach studiert haben (Bildende Kunst, Deutsch, Englisch, Ethik, Französisch, Mathematik, Musik, Evangelische Religionslehre, Katholische Religionslehre oder Sport) und ein längerfristiger Bedarf an Lehrkräften mit der Befähigung für das Lehramt an Grundschulen festgestellt wurde. Die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Grundschulen erfolgt nur, soweit nicht genügend grundständig ausgebildete Studienabsolventinnen und -absolventen für das Lehramt an Grundschulen zur Verfügung stehen. Die Dauer des Vorbereitungsdienstes für Anwärterinnen und Anwärter im Umstieg beträgt 24 Monate. (Sonderregelung gültig bis 31. Dezember 2025)

Hinweis für BewerberInnen mit Erster Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen plus:

In die Studiengänge für das Lehramt an Realschulen Plus (BEd/MEd-RS+ mit 270 Leistungspunkten insgesamt) werden Leistungen der modularisierten Ausbildung im Vorbereitungsdienst einbezogen und mit 30 Leistungspunkten berücksichtigt, so dass die Studiengänge insgesamt mit 300 Leistungspunkten abgeschlossen werden. Grundlage hierfür ist ein entsprechender Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) und der Hochschulrektorenkonferenz vom 12.06.2008.


Erweiterungsfach im Vorbereitungsdienst

Ein Erweiterungsfach kann in RLP nicht wie die beiden grundständig studierten Fächer zur Bewerbung für den Vorbereitungsdienst (VD) genutzt werden bzw. man kann den VD nicht in dem Erweiterungsfach (im Austausch mit einem der beiden Fächer) absolvieren, da eine Anerkennung in anderen Bundesländern nicht mehr durchgehend gewährleistet sein kann.

Bei der Bewerbung für den Schuldienst in RLP erhalten Bewerberinnen und Bewerber mit einer Erweiterungsprüfung bei der Ermittlung der Auswahlnote wie bisher auch einen Bonus von 0,2 Notenstufen.


Vorbereitungsdienst in anderen Bundesländern

Grundsätzlich sollte es möglich sein, dass man den Vorbereitungsdienst auch in einem anderen Bundesland absolvieren kann . Hierfür ist immer ein Anerkennungsverfahren notwendig. Wenn man nach dem Vorbereitungsdienst in einem anderen Bundesland arbeiten möchte, sollte man sich vorzeitig! beraten lassen, da sich die Einstellungsbedingungen unterscheiden.