Allgemeiner Hinweis
Es wird darauf hingewiesen, dass die folgenden Hinweise für das Abschlussmodul im Studiengang Bachelor Politikwissenschaft Hauptfach gelten und nicht für den Studiengang B.Ed. Sozialkunde Lehramt.
Falls Sie im Rahmen des Studienganges B.Ed. Sozialkunde Lehramt Ihre B.Ed. Arbeit am Fach Politikwissenschaft schreiben, gilt das unten aufgeführte Verfahren zur Anmeldung der Abschlussarbeit, wobei andere Bearbeitungszeiten vorgesehen sind. Es ist aber keine mündliche Prüfung vorgesehen.
Derzeit wird die Gestaltung des Abschlussmoduls bzgl. der mündlichen Prüfung überarbeitet, Informationen zum Ablauf im Wintersemester 2025/26 werden bis Ende September hier veröffentlicht.
Die Fachstudienberatung des BA Politikwissenschaft bietet auch zu Beginn des Wintersemesters eine Informationsveranstaltung für Studierende im BA Politikwissenschaft Hauptfach an, die das Abschlussmodul im Wintersemester 2025/26 absolvieren möchten.
Der Termin hierfür wird spätestens Ende September hier bekannt gegeben.
Hinweise zum Abschlussmodul im Studiengang B.A. Politikwissenschaft
Die hier aufgeführten Informationen berücksichtigt die Regelungen der Allgemeinen Prüfungsordnung mit Stand vom 11.05.2015. Die BA-Arbeit kann ab der Mitte des 5. Fachsemesters angemeldet werden, wenn 100 Leistungspunkte erworben worden sind. Dabei werden sowohl Leistungen im Haupt- wie im Nebenfach gezählt. Bitte klären Sie Fragen diesbezüglich rechtzeitig mit dem Hochschulprüfungsamt ab.
Sie finden im weiteren Verlauf:
1. Informationen zur Anmeldung der BA Arbeit
2. Informationen zur mündlichen Prüfung im BA Abschlussmodul
Anmeldung der BA Arbeit
Bitte beachten Sie folgende Informationen, welche Ihnen die wichtigsten Schritte zur Anmeldung der BA Arbeit erklären:
Alle Regelungen zur BA Arbeit finden Sie in der Allgemeinen Prüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge an der Universität Trier. Daher sind diese Ausführungen als unverbindliche Zusammenfassung zu verstehen. Bei Fragen hierzu sowie zu den folgenden Informationen wenden Sie sich bitte an den Fachstudienberater, Herrn Dr. Lasse Cronqvist.
Voraussetzung: Um eine Bachelorarbeit anmelden zu können, müssen Sie mindestens im fünften Fachsemester sein und mindestens 100 LP im Rahmen des Bachelorstudiums erworben haben. Dabei werden sowohl Punkte im Haupt- wie im Nebenfach gezählt.
1. Schritt: Besorgen Sie sich den "Antrag zur Anmeldung einer Bachelorarbeit" im Hochschulprüfungsamt (HPA).
2. Schritt: Sprechen Sie das Thema Ihrer BA Arbeit mit dem Betreuer / der Betreuerin der Arbeit ab. Das Thema wird mit Unterschrift und Datumsangabe von der Betreuerin / dem Betreuer eingetragen.
3. Schritt: Der Betreuer bzw. die Betreuerin schickt die bestätigte Anmeldung an das Hochschulprüfungsamt sowie in Kopie an Herrn Dr. Cronqvist. Das HPA bestätigt Ihnen ebenfalls per E-Mail den Eingang und teilt den verbindlichen Abgabetermin mit.
4. Schritt: Der Zweitprüfer / die Zweitprüferin wird vom Fach festgelegt. Die Geschäftsführung teilt die entsprechende Zuordnung mit.
Mündliche Prüfung im Abschlussmodul
► Gemäß Fachprüfungsordnung wird die Bachelorarbeit durch eine mündliche Prüfung ergänzt.
Derzeit wird die Gestaltung des Abschlussmoduls bzgl. der mündlichen Prüfung überarbeitet, Informationen zum Ablauf im Wintersemester 2025/26 werden bis Ende September hier veröffentlicht.