Allgemeiner Hinweis

Es wird darauf hingewiesen, dass die folgenden Hinweise für das Abschlussmodul im Studiengang Bachelor Politikwissenschaft Hauptfach gelten und nicht für den Studiengang B.Ed. Sozialkunde Lehramt.

Falls Sie im Rahmen des Studienganges B.Ed. Sozialkunde Lehramt Ihre B.Ed. Arbeit am Fach Politikwissenschaft schreiben, gilt das unten aufgeführte Verfahren zur Anmeldung der Abschlussarbeit, wobei andere Bearbeitungszeiten vorgesehen sind. Es ist aber keine mündliche Prüfung vorgesehen.

Die Fachstudienberatung des BA Politikwissenschaft bietet auch zu Beginn des Sommersemesters eine Informationsveranstaltung für Studierende im BA Politikwissenschaft Hauptfach an, die das Abschlussmodul im Sommersemester 2024 absolvieren möchten. 

Termin: Montag, 22. April 2024 - 16.15 Uhr - Raum: B 21.

Hinweise zum Abschlussmodul im Studiengang B.A. Politikwissenschaft

Die hier aufgeführten Informationen berücksichtigt die Regelungen der Allgemeinen Prüfungsordnung mit Stand vom 11.05.2015. Die BA-Arbeit kann ab der Mitte des 5. Fachsemesters angemeldet werden, wenn 100 Leistungspunkte erworben worden sind. Dabei werden sowohl Leistungen im Haupt- wie im Nebenfach gezählt. Bitte klären Sie Fragen diesbezüglich rechtzeitig mit dem Hochschulprüfungsamt ab.

Sie finden im weiteren Verlauf:

1.       Informationen zur Anmeldung der BA Arbeit
2.       Informationen zur mündlichen Prüfung im BA Abschlussmodul
 

Anmeldung der BA Arbeit

Bitte beachten Sie folgende Informationen, welche Ihnen die wichtigsten Schritte zur Anmeldung der BA Arbeit erklären:

Alle Regelungen zur BA Arbeit finden Sie in der Allgemeinen Prüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge an der Universität Trier. Daher sind diese Ausführungen als unverbindliche Zusammenfassung zu verstehen.

Voraussetzung: Um eine Bachelorarbeit anmelden zu können, müssen Sie mindestens im fünften Fachsemester sein und mindestens 100 LP im Rahmen des Bachelorstudiums erworben haben. Dabei werden sowohl Punkte im Haupt- wie im Nebenfach gezählt. 

1. Schritt: Besorgen Sie sich den "Antrag zur Anmeldung einer Bachelorarbeit" im Hochschulprüfungsamt (HPA).

2. Schritt: Sprechen Sie das Thema Ihrer BA Arbeit mit dem Betreuer / der Betreuerin der Arbeit ab. Das Thema wird mit Unterschrift und Datumsangabe von der Betreuerin / dem Betreuer eingetragen. 

3. Schritt: Der Betreuer bzw. die Betreuerin schickt die bestätigte Anmeldung an das Hochschulprüfungsamt sowie in Kopie an Herrn Dr. Cronqvist. Das HPA bestätigt Ihnen ebenfalls per E-Mail den Eingang und teilt den verbindlichen Abgabetermin mit.

4. Schritt: Der Zweitprüfer / die Zweitprüferin wird vom Fach festgelegt. Die Geschäftsführung teilt die entsprechende Zuordnung mit.

Mündliche Prüfung im Abschlussmodul

► Gemäß Fachprüfungsordnung wird die Bachelorarbeit durch eine mündliche Prüfung zu zwei der vier Teilbereiche der Politikwissenschaft (Regierungslehre / Internationale Beziehungen / Politische Theorie / Politische Ökonomie) im Umfang von 30 Minuten ergänzt. Die Themenwahl erfolgt unabhängig vom Thema der BA Arbeit - das Thema der BA Arbeit darf nicht in der mündlichen Prüfung behandelt werden.

Um sicherzustellen, dass alle Studierende zeitnah zum Abschluss des letzten Semesters ihr Abschlusszeugnis erhalten können, sollen alle mündlichen Prüfungen in der Vorlesungszeit abgehalten werden. Es wird angestrebt den Koordinationsaufwand weitest möglich für alle Beteiligten zu reduzieren. Daher werden die Prüfungen in einem festgelegten Zeitkorridor gegen Mitte der Vorlesungszeit abgehalten.

Bitte beachten Sie hierzu folgende wichtige Hinweise:

  1. Zum Zeitpunkt der Anmeldung der mündlichen Prüfung müssen Sie bereits die Bachelorarbeit angemeldet haben.
  2. Die Prüfung wird durch zwei Prüfende durchgeführt. Der erste Prüfer bzw. die erste Prüferin ist der Betreuer bzw. die Betreuerin Ihrer Bachelorarbeit. Das Thema des ersten Teils der Prüfung ist mit dem Betreuer bzw. der Betreuerin der Bachelorarbeit abzusprechen. (Klarstellung: Dieses Thema ist frei abzusprechen und nicht an den Reader zum zweiten Prüfungsteil gebunden).
  3. Die zweite Prüferin / der zweite Prüfer wird vom Fach zugewiesen.
  4. Bei der Anmeldung der mündlichen Prüfung geben Sie das Themengebiet des zweiten Prüfungsbereiches an. Der Umfang der Prüfung ergibt sich aus der aktuellen Liste der Prüfungsliteratur. Dadurch ist eine Rücksprache zum zweiten Prüfungsteil nicht notwendig. 

Termine für das Sommersemester 2024:

Prüfungszeitraum: 17. bis 21. Juni 2024.

Die Anmeldung der mündlichen Prüfung erfolgt im Zeitraum vom 21. bis 23. Mai 2024 bei Frau Zeimet (A120, jeweils 10-12 Uhr). 

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre BA-Arbeit vor der Anmeldung zur mündlichen Prüfung bereits angemeldet haben müssen. Der Nachweis der Anmeldung muss spätestens am 23. Mai 2024 Frau Zeimet zugegangen sein.