Abschlussarbeiten

Wo finde ich allgemeine Informtionen zur Bachelor-/Master-Arbeit?

Informationen zu den Abschlussarbeiten im Lehramt haben wir unter Bachelor-/Masterarbeit für dich zusammengestellt. Generell findest du alle Informationen zu den Abschlussarbeiten in den Prüfungsordnungen.

In welchem Fach und wann schreibe ich die Bachelor-Arbeit?

Wenn du 100 LP erreicht hast und idealerweise im 5. oder 6. B.Ed.-Semester bist, kannst du deine B.Ed.-Arbeit schreiben.

Für GYM und RS+ gilt: Generell darfst du in jedem deiner gewählten Fächer oder in den Bildungswissenschaften die Abschlussarbeit schreiben. Beachten solltest du, dass die Wahl des Faches, in dem du die B.Ed.-Arbeit schreibst, Auswirkungen auf die Wahl des Faches für die M.Ed.-Arbeit hat.

Für das Grundschullehramt gilt: die Bachelorarbeit darf in einem der beiden gewählten Fächer geschrieben werden.

In welchem Fach und wann schreibe ich die Masterarbeit?

Schwerpunkt Lehramt an Gymnasien: Du darfst du die Masterarbeit in einem deiner beiden gewählten Fächer schreiben.

Schwerpunkt Lehramt an Realschulen plus: Du darfst du die Masterarbeit in einem deiner beiden gewählten Fächer oder den Bildungswissenschaften schreiben.

Schwerpunkt Lehramt an Grundschulen: Die Masterarbeit ist im Fach Grundschulbildung anzufertigen.

Formale Voraussetzungen für die Masterarbeit sind folgende: Das Thema für die Masterarbeit darf ausgegeben werden, wenn die Kandidatin oder der Kandidat mindestens 40 LP für das Lehramt an Gymnasien, 30 LP für das Lehramt an Realschulen Plus bzw. 10 LP für das Lehramt an Grundschulen erworben hat.

Wie viel Zeit habe ich zum Schreiben einer Abschlussarbeit?

Für die Bachelorarbeit: Laut § 15 der APO für den B.Ed. hast du drei Monate Zeit von der Ausgabe des Themas bis zur Abgabe der Abschlussarbeit. Auf schriftlichen Antrag kann dieser Bearbeitungszeitraum um bis zu sechs Wochen verlängert werden.

Für die Masterarbeit: Laut § 15 der APO für den M.Ed. hast du sechs Monate Zeit von der Ausgabe des Themas bis zur Abgabe der Masterarbeit. Auf schriftlichen Antrag kann dieser Bearbeitungszeitraum um bis zu sechs Wochen verlängert werden.

Was ist, wenn ich in meiner Abschlussarbeit durchfalle?

Bei Nichtbestehen darfst du die Bachelor- und Masterarbeit ein Mal wiederholen. Informationen dazu findest du unter § 15 Bachelorarbeit/ § 15 Masterarbeit in den Allgemeinen Prüfungsordnungen