Allgemeine Hinweise zum Studium

Die Seminareinschreibung im Bereich der Germanistik erfolgt ausschließlich online: http://www.porta.uni-trier.de.

Internetbasiertes Informations- und Planungssystem für Studierende, Lehrende und Mitarbeiter der Universität Trier: u.a. Modulhandbücher und Studiengangsinformationen, Veranstaltungsanmeldung, Prüfungsverwaltung. Die offene Anmeldung ist jederzeit möglich und ist für Veranstaltungen (Vorlesungen) vorgesehen, die nicht teilnahmebeschränkt sind, aber für die Teilnehmerlisten benötigt werden. Sind in teilnahmebeschränkten Veranstaltungen mehr Anmeldungen als Plätze vorhanden, werden die Plätze automatisiert ausgelost. Bitte achten Sie darauf, die Lehrveranstaltungen, zu denen Sie sich anmelden wollen, in PORTA auf folgendem Weg zu ermitteln: Studienangebot → VL-Verzeichnis anzeigen → FB II: Germanistik → [Ihr Studiengang] → [das fragliche Modul]. Andernfalls werden unter Umständen nicht alle für die jeweiligen Module ausgewiesenen Lehrveranstaltungen angezeigt.

Hochschulwechsler
Informationen und Anträge zur Anerkennung von an einer anderen Hochschule erbrachten Leistungen oder Zeugnissen finden Sie auf der Homepage des Dekanats FB II.

Studienordnungen
Die Studienordnungen für das Studium des Faches Deutsch erhalten Sie in der Zentralen Studienberatung  oder über das Internet. 

Prüfungsordnungen
Informationen finden Sie hier.

Hochschulprüfungen
Auskunft zu Hochschulprüfungen und zu Promotionen am Fachbereich II erteilt das Dekanat des Fachbereichs II.

Staatliche Prüfungen
Zuständig für staatliche Prüfungen ist das Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur des Landes Rheinland-Pfalz - Landesprüfungsamt für das Lehramt an Schulen -, Postfach 32 20, 55022 Mainz. Auskunft erteilt die Geschäftsstelle an der Universität Trier.

Hinweis zum Fachpraktikum
Nähere Informationen zu den Praktika finden Sie hier.

BaFöG
Erstanträge auf Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BaFöG) können nach der Immatrikulation beim Amt für Ausbildungsförderung der Universität Trier eingereicht werden. Weiterförderungsanträge nach Ablauf des am 31.3. eines Jahres endenden Bewilligungszeitraumes sollten bis spätestens 31.1. des Jahres bzw. am 30.9. eines Jahres endenden Bewilligungszeitraumes sollten bis spätestens 31.7. des Jahres beim Amt für Ausbildungsförderung eingereicht werden. Die Bescheinigung nach § 48 BaFöG und die Leistungsnachweise sind zur Überprüfung und Unterschrift im Geschäftszimmer der Geschäftsführung Germanistik (Zi. A 424) einzureichen. Bitte beachten Sie vor dem Ausfüllen die Mindestanforderungen.

Universitätsbibliothek
Allgemeine Informationen, Öffnungszeiten und Termine für Bibliotheksführungen siehe Bibliothek.