PRÜFUNGEN

Diese Seite enthält Informationen zu den Prüfungen und Abschlussarbeiten in den Bildungswissenschaften sowie Kontakte zum Prüfungssekretariat und zum Prüfungsausschuss. In einem FAQ haben wir zudem Antworten auf häufig gestellte Fragen bereitgestellt.

Nachteilsausgleich
Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmer, die einen erworbenen Nachteilsausgleich in Anspruch nehmen möchten,
legen diesen bitte mit Prüfungsanmeldung (spätestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin) im Prüfungssekretariat vor
(Frau Hirche - Postfach B411 oder per Email an hircheuni-trierde) .
Nicht rechtzeitig angemeldete Ausgleiche können aus organisatorischen Gründen leider nicht berücksichtigt werden.

Modulprüfungen in den Bildungswissenschaften

Modulprüfungen in der Grundschulbildung

Ein Modul der Grundschulbildung wird von unserem Fach betreut.

M1 "Grundschulpädagogik"

Eigenständigkeitserklärung

... finden Sie hier (deutsch) / (englisch).

Ab Juli 2025 ist für alle Portfolio-, Haus- und Abschlussarbeiten die neueste
Fassung der Eigenständigkeitserklärung zu verwenden und der Arbeit beizufügen.

Kontakt

FAQ zu Prüfungen in den Bildungswissenschaften

Wo finde ich die Formulare der Modulnachweise?
Wo kann ich meinen Modulnachweis (Schein) unterschreiben lassen?

Unterschriften auf Ihrem Modulnachweis erhalten Sie im Prüfungssekretariat bei Frau Hirche (hircheuni-trierde). Füllen Sie dazu den  als PDF gespeicherten Modulnachweis mit Ihren Daten aus und schicken Sie diesen per E-Mail. (Alternativ auch persönlich nach Terminvereinbarung.)
Die Dozierenden melden nach Abschluss der Lehrveranstaltungen das erfolgreiche Absolvieren der Teilnehmenden direkt an das Prüfungssekretariat.

Modulnachweise

Wie kann ich von der Prüfung zurück treten?

Hierzu gibt das Hochschulprüfungsamt Auskunft. Link

Was gilt für Wiederholungsprüfungen?

Nicht bestandene Modulprüfungen können zweimal wiederholt werden.
Die Wiederholungen müssen innerhalb von vier Semestern erfolgen, wenn die Prüfung vor dem SoSe2025 erstmals nicht bestanden wurde.
Die Wiederholungen müssen innerhalb von sechs Semestern erfolgen, wenn die Prüfung nach dem SoSe2025 erstmals nicht bestanden wurde.

Siehe auch Schreiben des Hochschulprüfungsamtes: Link

Alle Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Hochschulprüfungsamtes.

Wer ist Ansprechpartner beim Praktikum?

Zu allen Fragen, die die Praktika betreffen, wenden Sie sich bitte an das Zentrum für Lehrerbildung.

Universitätswechsel, welche Unterlagen benötige ich?

Wenn Sie Ihr Studium an einer anderen Universität fortsetzen möchten, genügt in der Regel der Nachweis bereits abgeschlossener Module. Diesen können Sie in PORTA ausdrucken. Bei Wechsel an eine Universität außerhalb von Rheinland-Pfalz sollten Sie noch einen Auszug aus dem Modulhandbuch über die jeweiligen Modulinhalte hinzufügen.

Benötigen Sie darüber hinaus eine Bescheinigung über Studienleistungen in Modulen, die noch nicht mit einer Prüfung abgeschlossen sind, wenden Sie sich bitte an das Prüfungssekretariat.

Wer ist Ansprechpartner für Erasmus-Studierende?

Ansprechpartnerin für Erasmus-Studierende ist Frau Dr. Julia Langhof.
Eine Umschreibung der im Auslandssemester in den Bildungswissenschaften erbrachten Studienleistungen auf das "Transcript of Records" ist nur bei Vorlage aller relevanten Scheine möglich.
Bitte lassen Sie sich jede besuchte Veranstaltung von den Dozierenden bestätigen. Verwenden Sie dazu dieses Formular. Achten Sie bitte darauf, dass die ECTS-Punkte korrekt vermerkt sind.

FAQ zum Fachbereich Grundschulbildung

Fragen zum Fach Grundschulbildung beantwortet das Zentrum für Lehrerbildung auf seiner Homepage und den eigenen FAQs