Prüfungformen und -hinweise

1. Für Module, die mit einer mündlichen Prüfung als Modulprüfung abgeschlossen werden, gilt:

  •  Sie wählen für die Modulprüfung eines der beiden von Ihnen als Modulveranstaltungen belegten Seminare aus, dessen Inhalte dann im Rahmen von 20 Minuten von dem Seminarleiter/der Seminarleiterin geprüft werden.

Voraussetzung für die Anmeldung zur Modulprüfung ist der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an allen in dem Modul belegten Seminaren; falls der Seminarleiter/die Seminarleiterin für den Nachweis der erfolgreichen Teilnahme eine studienbegleitende Leistung (z.B. in Form eines Referats, einer Zwischenklausur oder eines Essays) verlangt, ist die erfolgreiche Teilnahme an dem Seminar nur dann nachgewiesen, wenn die geforderte Leistung erbracht und mit mindestens „ausreichend“ bewertet worden ist.

Der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme wird von dem Seminarleiter/der Seminarleiterin ausgestellt und im Sekretariat hinterlegt.

  •  Sie können die beiden Seminare eines Moduls, dessen Abschlussprüfung eine mündliche Prüfung ist, über mehrere Semester verteilen, brauchen das Modul also nicht mehr innerhalb eines Semesters abzuschließen; wenn Sie das Modul auf diese Weise über mehrere Semester splitten, müssen Sie jedoch zunächst die erfolgreiche Teilnahme an den beiden von Ihnen im Modul belegten Seminaren nachweisen; erst dann können Sie sich zur mündlichen Prüfung anmelden. Anders formuliert: Bei Verteilung der Seminare eines Moduls über mehrere Semester kommt immer das Seminar zuletzt, das Sie für die Modulprüfung vorsehen.
  • Auch dann, wenn Sie die Seminare eines Moduls, dessen Abschlussprüfung eine mündliche Prüfung ist, nicht über mehrere Semester verteilen, sondern innerhalb eines Semesters studieren, können Sie sich erst dann zur Prüfung anmelden, wenn die erfolgreiche Teilnahme an den von Ihnen in dem Modul belegten Seminaren nachgewiesen ist.

 

2. Für Module, die mit einer Klausur als Modulprüfung abgeschlossen werden, gilt:

  •  In der Klausur werden i.d.R. zwei Modulveranstaltungen geprüft (Ausnahme ist das Modul ‚Fachdidaktik I‘ (B.Ed.) bzw. ‚Philosophische Basiskompetenzen‘ (B.A.). Hier wird nur das Seminar ‚Philosophische Basiskompetenzen‘ geprüft. Diese Ausnahmen sind auch im Studienverlaufsplan vermerkt); ein Modul, das mit einer Klausur abgeschlossen wird, muss innerhalb eines Semesters abgeschlossen werden und kann nicht über mehrere Semester aufgeteilt werden.

Voraussetzung für die Anmeldung zur Modulprüfung ist der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an allen in dem Modul belegten Seminaren; falls der Seminarleiter/die Seminarleiterin für den Nachweis der erfolgreichen Teilnahme eine studienbegleitende Leistung (z.B. in Form eines Referats, einer Zwischenklausur oder eines Essays) verlangt, ist die erfolgreiche Teilnahme an dem Seminar nur dann nachgewiesen, wenn die geforderte Leistung erbracht und mit mindestens „ausreichend“ bewertet worden ist.

Der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme wird von dem Seminarleiter/der Seminarleiterin ausgestellt und im Sekretariat hinterlegt.

  •  Studierende des B.Ed.-Studiengangs, die das Modul 'Fachdidaktik I' belegen, mögen bitte beachten: Für die Zulassung zur Modulklausur des Moduls ist das Bestehen einer Zwischenklausur in der verpflichtenden Vorlesung "Einführung in die Philosophie und ihre Didaktik" Voraussetzung.

 

3. Für Module, die mit einer Hausarbeit als Modulprüfung abgeschlossen werden, gilt:

  •  Die Hausarbeit wird in einem der beiden von Ihnen als Modulveranstaltungen belegten Seminare geschrieben (gehört nur ein Seminar zu den Modulveranstaltungen, so wird die Hausarbeit in diesem geschrieben).

Voraussetzung für die Vergabe eines Hausarbeitsthemas ist der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an allen in dem Modul belegten Seminaren; falls der Seminarleiter/die Seminarleiterin für den Nachweis der erfolgreichen Teilnahme eine studienbegleitende Leistung (z.B. in Form eines Referats, einer Zwischenklausur oder eines Essays) verlangt, ist die erfolgreiche Teilnahme an dem Seminar nur dann nachgewiesen, wenn die geforderte Leistung erbracht und mit mindestens „ausreichend“ bewertet worden ist.

Der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme wird von dem Seminarleiter/der Seminarleiterin ausgestellt und im Sekretariat hinterlegt.

Stand: 24.03.2019


Leitfaden zur Bachelorarbeit

  1. Suchen Sie sich ein Thema und zwei Betreuer für Ihre Arbeit aus. Besprechen Sie dann das Thema und die Vorgehensweise der Arbeit mit Ihren Betreuern und legen Sie das endgültige Thema fest.

  2. Melden Sie sich beim Hochschulprüfungsamt zur Bachelorarbeit an und bringen Sie das Anmeldeformular zu Ihren Prüfern. Nach Ausfertigung im Fach müssen Sie dieses Anmeldeformular wieder dem Hochschulprüfungsamt vorlegen.

  3. Bitte beachten Sie:

    (a) Sie können sich erst zur Prüfung anmelden, wenn Sie über mindestens 100 Leistungspunkte (unabhängig vom Studiengang) verfügen. Es ist nicht notwendig, alle Module bereits abgeschlossen zu haben.
    (b) Sie müssen sich spätestens sechs Wochen nach Bestehen der letzten Modulprüfung anmelden, sonst gilt die Bachelorarbeit als zum ersten Mal nicht bestanden.
  4. Die Bearbeitungszeit beträgt 4 Monate im B.A.-Studiengang, 3 Monate im B.Ed.-Studiengang, unabhängig davon, ob noch Module studiert werden oder nicht. Der Umfang der Arbeit sollte im B.A.-Studiengang 20-25 Textseiten (d.h. ohne Deckblatt, Inhalt und Literaturverzeichnis) betragen, im B.Ed.-Studiengang 15-20 Textseiten. Sprechen Sie die genauen Rahmenbedingungen jedoch immer mit dem Betreuer der Arbeit ab!

  5. Geben Sie die fertige Arbeit in dreifacher, gebundener Ausfertigung im Hochschulprüfungsamt ab. Der Arbeit muss eine schriftliche Erklärung hinzugefügt werden, aus der hervorgeht, dass Sie
    (a) die Arbeit selbständig verfasst haben und
    (b) keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt haben.

  6. Sollte die Arbeit nicht bestanden sein, gibt es (im Gegensatz zu den Modulprüfungen) nur einen Wiederholungsversuch.

Stand: 03.02.2019


Leitfaden zur Masterarbeit

  1. Suchen Sie sich ein Thema und zwei Prüfer für Ihre Arbeit aus. Der Erstgutachter der Arbeit muss Hochschullehrer (Professor oder Juniorprofessor) oder habilitiert sein. Zweitgutachter können alle Lehrenden sein, sofern der Erstgutachter dem Vorschlag zustimmt. Besprechen Sie dann das Thema und die Vorgehensweise der Arbeit mit Ihren Betreuern und legen Sie das endgültige Thema fest.

  2. Das Anmeldeverfahren über das HPA ist identisch mit dem bei der Bachelorarbeit (s.o.).

  3. Bitte beachten Sie:

    (a) Sie können sich erst zur Prüfung anmelden, wenn Sie über mindestens 40 Leistungspunkte im M.A.-Studiengang oder mindestens 40 Leistungspunkte im M.Ed.-Studiengang Gymnasium bzw. 30 Leistungspunkte im M.Ed.-Studiengang Realschule Plus verfügen. Es ist nicht notwendig, alle Module bereits abgeschlossen zu haben.
    (b) Sie müssen sich spätestens sechs Wochen nach Bestehen der letzten Modulprüfung anmelden, sonst gilt die Masterarbeit als zum ersten Mal nicht bestanden.
  4. Die Bearbeitungszeit beträgt 6 Monate, unabhängig von noch zu studierenden Modulen. Der Umfang der Arbeit sollte im M.A.-Studiengang 50-60 Textseiten (d.h. ohne Deckblatt, Inhalt und Literaturverzeichnis) betragen, im M.Ed.-Studiengang 30-40 Textseiten. Sprechen Sie die genauen Rahmenbedingungen jedoch immer mit dem Betreuer der Arbeit ab!

  5. Geben Sie die fertige Arbeit in dreifacher, gebundener Ausfertigung im Hochschulprüfungsamt ab. Der Arbeit muss eine schriftliche Erklärung hinzugefügt werden, aus der hervorgeht, dass Sie
    (a) die Arbeit selbständig verfasst haben und
    (b) keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt haben.

  6. Sollte die Arbeit nicht bestanden sein, gibt es auch hier nur einen Wiederholungsversuch.

Stand: 03.02.2019