Prüfungsformen und -hinweise

Voraussetzung für die Zulassung zu sämtlichen Prüfungen, die das Fach Philosophie anbietet (mündliche Prüfungen, Klausuren, Hausarbeiten), ist die vorherige Anmeldung im PORTA-System der Universität. Dies gilt für jeden Prüfungsversuch, d.h. es erfolgt keine automatische Anmeldung bei Wiederholungsprüfungen. Nach erstmaligem Nichtbestehen einer Prüfung haben Studierende vier Semester Zeit, um die Prüfung erfolgreich zu absolvieren. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Hochschulprüfungsamtes (HPA).

 

1. Für Module, die mit einer mündlichen Prüfung als Modulprüfung abgeschlossen werden, gilt:

  • Sie wählen für die Modulprüfung eines der beiden von Ihnen als Modulveranstaltungen belegten Seminare aus, dessen Inhalte dann im Rahmen von 20 Minuten von dem Seminarleiter/der Seminarleiterin geprüft werden.

Voraussetzung für das Ablegen der Modulprüfung ist der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an allen in dem Modul belegten Seminaren; falls die Seminarleitenden für den Nachweis der erfolgreichen Teilnahme eine studienbegleitende Leistung (z.B. in Form eines Referats, einer Zwischenklausur oder eines Essays) verlangen, ist die erfolgreiche Teilnahme an dem Seminar nur dann nachgewiesen, wenn die geforderte Leistung erbracht und mit mindestens „ausreichend“ bewertet worden ist.

Der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme wird von den Seminarleitenden ausgestellt und im Sekretariat hinterlegt.

  • Sie können die beiden Seminare eines Moduls, dessen Abschlussprüfung eine mündliche Prüfung ist, über mehrere Semester verteilen, brauchen das Modul also nicht mehr innerhalb eines Semesters abzuschließen; wenn Sie das Modul auf diese Weise über mehrere Semester splitten, müssen Sie jedoch die erfolgreiche Teilnahme an den beiden von Ihnen im Modul belegten Seminaren nachweisen. Anders formuliert: Bei Verteilung der Seminare eines Moduls über mehrere Semester kommt immer das Seminar zuletzt, das Sie für die Modulprüfung vorsehen.

 

2. Für Module, die mit einer Klausur als Modulprüfung abgeschlossen werden, gilt:

  • In der Klausur werden i.d.R. zwei Modulveranstaltungen geprüft (Ausnahme ist das Modul ‚Fachdidaktik I‘ (B.Ed.) bzw. ‚Philosophische Basiskompetenzen‘ (B.A.). Hier wird nur das Seminar ‚Philosophische Basiskompetenzen‘ geprüft. Diese Ausnahmen sind auch im Studienverlaufsplan vermerkt); ein Modul, das mit einer Klausur abgeschlossen wird, muss innerhalb eines Semesters abgeschlossen werden und kann nicht über mehrere Semester aufgeteilt werden.

Voraussetzung für die Anmeldung zur Modulprüfung ist der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an allen in dem Modul belegten Seminaren; falls die Seminarleitenden für den Nachweis der erfolgreichen Teilnahme eine studienbegleitende Leistung (z.B. in Form eines Referats, einer Zwischenklausur oder eines Essays) verlangen, ist die erfolgreiche Teilnahme an dem Seminar nur dann nachgewiesen, wenn die geforderte Leistung erbracht und mit mindestens „ausreichend“ bewertet worden ist.

Der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme wird von den Seminarleitenden ausgestellt und im Sekretariat hinterlegt.

  • Studierende des B.Ed.-Studiengangs, die das Modul 'Fachdidaktik I' belegen, mögen bitte beachten: Für die Zulassung zur Modulklausur des Moduls ist das Bestehen einer Zwischenklausur in der verpflichtenden Vorlesung "Einführung in die Philosophie und ihre Didaktik" Voraussetzung.

 

3. Für Module, die mit einer Hausarbeit als Modulprüfung abgeschlossen werden, gilt:

  • Die Hausarbeit wird in einem der beiden von Ihnen als Modulveranstaltungen belegten Seminare geschrieben (gehört nur ein Seminar zu den Modulveranstaltungen, so wird die Hausarbeit in diesem geschrieben).

Voraussetzung für die Vergabe eines Hausarbeitsthemas ist der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an allen in dem Modul belegten Seminaren; falls die Seminarleitenden für den Nachweis der erfolgreichen Teilnahme eine studienbegleitende Leistung (z.B. in Form eines Referats, einer Zwischenklausur oder eines Essays) verlangen, ist die erfolgreiche Teilnahme an dem Seminar nur dann nachgewiesen, wenn die geforderte Leistung erbracht und mit mindestens „ausreichend“ bewertet worden ist.

Der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme wird von den Seminarleitenden ausgestellt und im Sekretariat hinterlegt.

Für Hausarbeiten wird die Verwendung der Deckblatt-Vorlage des Faches empfohlen. Die Abgabefrist für Hausarbeiten ist jeweils der letzte Tag des jeweiligen Semesters, in dem die Anmeldung auf PORTA erfolgte (im Wintersemester der 31.03., im Sommersemester der 30.09.). Bei digitalen Abgaben ist zusätzlich zu den Prüfenden auch Frau Rosenbaum (rosenbaumuni-trierde) in CC der E-Mail zu setzen. 

Stand: 14.12.2023


Prüfungstermine

1. Klausuren

Wintersemester 2023/24

Modul

 

Datum

Uhrzeit

Raum

B.Ed.

Fachdidaktik I

Di, 27.02.2024

10-12 Uhr

HS 6

B.A.

Philosophische Basiskompetenzen

B.Ed.

Fachdidaktik II

Mi, 28.02.2024

12-14 Uhr

HS 6

M.Ed.     

Vertiefendes fw. und fd. Studium: Aufbaumodul Fachdidaktik

M.Ed.

Vertiefendes fw. und fd. Studium "Natur und Kultur in lebensweltlichen Zusammenhängen"

B.Ed.

Grundlagen und Grundfragen der Ethik

Mi, 20.03.2024

12-14 Uhr

HS 6

B.A.

Grundlagen und Grundfragen der Ethik

 

Sommersemester 2024

Modul

 

Datum

Uhrzeit

Raum

B.Ed.

Fachdidaktik I

Di, 30.07.2024

12-14 Uhr

HS 6

B.A.

Philosophische Basiskompetenzen

B.Ed.

Fachdidaktik II

Mi, 31.07.2024

12-14 Uhr

HS 6

M.Ed.     

Vertiefendes fw. und fd. Studium: Aufbaumodul Fachdidaktik

M.Ed.

Vertiefendes fw. und fd. Studium "Natur und Kultur in lebensweltlichen Zusammenhängen"

B.Ed.

Grundlagen und Grundfragen der Ethik

Mi, 18.09.2024

12-14 Uhr

HS 6

B.A.

Grundlagen und Grundfragen der Ethik

Die Termine für die Klausuren orientieren sich an den Phasen der mündlichen Prüfungen:

  • Klausur Fachdidaktik I / Basiskompetenzen: Dienstag nach der ersten mündlichen Prüfungsphase
  • Klausur Fachdidaktik II / Master Fachdidaktik: Mittwoch nach der ersten mündlichen Prüfungsphase
  • Klausur Ethik: Mittwoch vor der zweiten mündlichen Prüfungsphase

Im Falle einer aufgeschobenen Klausur ist es sinnvoll, die betroffenen Dozierenden im Vorfeld darüber zu informieren, dass Sie eine Klausur in deren Seminar schreiben wollen.

 

2. Mündliche Prüfungen

Wintersemester 2023/24

  • 19.-23.02.2024
  • 25.-29.03.2024

Sommersemester 2024

  • 22.-26.07.2024
  • 23.-27.09.2024

Mündliche Prüfungen finden in der Regel in zwei Phasen während der vorlesungsfreien Zeit statt:

  • in der ersten Woche nach Vorlesungsende und
  • in der letzten Semesterwoche (Ende März bzw. Ende September).

Zusätzlich zur Anmeldung auf PORTA ist eine Eintragung in die Abfragelisten des Faches nötig, aus welchen hervorgeht, bei welchen Dozierenden und in welchem Seminar die mündliche Prüfung abgelegt werden soll.

Die Terminvergabe für die mündlichen Prüfungen erfolgt durch das Fach und wird den Studierenden zeitnah nach Ende der PORTA-Anmeldephase per E-Mail mitgeteilt. Eventuelle terminliche Präferenzen, die auf triftigen Gründen beruhen, teilen Sie bitte vorher Frau Rosenbaum (rosenbaumuni-trierde) mit. Der Termin für eine mündliche Prüfung kann in der Regel nicht verlegt werden. Verschiebungen innerhalb der laufenden Prüfungsphase sind nur aufgrund eines triftigen Grundes möglich (bspw. Nachweis einer Erkrankung per Attest, höhere Gewalt) und setzen die Zustimmung der betroffenen Prüfenden voraus.

Die mündlichen Prüfungen finden in den Räumlichkeiten der Philosophie statt. Kommen Sie bitte pünktlich zu dem Ihnen mitgeteilten Termin in den Flur der Philosophie – man wird Sie dort finden und in den Prüfungsraum führen.

 

3. Hausarbeiten

Für Hausarbeiten wird die Verwendung der Deckblatt-Vorlage des Faches empfohlen. Die Abgabefrist für Hausarbeiten ist jeweils der letzte Tag des jeweiligen Semesters, in dem die Anmeldung auf PORTA erfolgte (im Wintersemester der 31.03., im Sommersemester der 30.09.). Bei digitalen Abgaben ist zusätzlich zu den Prüfenden auch Frau Rosenbaum (rosenbaumuni-trierde) in CC der E-Mail zu setzen. 

Stand: 27.02.2024


Leitfaden zur Bachelorarbeit

  1. Suchen Sie sich ein Thema und zwei Betreuer*innen für Ihre Arbeit aus. Besprechen Sie dann das Thema und die Vorgehensweise der Arbeit mit Ihren Betreuer*innen und legen Sie das endgültige Thema fest.

  2. Melden Sie sich beim Hochschulprüfungsamt zur Bachelorarbeit an und bringen Sie das Anmeldeformular zu Ihren Betreuer*innen. Nach Ausfertigung im Fach müssen Sie dieses Anmeldeformular wieder dem Hochschulprüfungsamt vorlegen.

  3. Bitte beachten Sie: Sie können sich erst zur Prüfung anmelden, wenn Sie über mindestens 100 Leistungspunkte (unabhängig vom Studiengang) verfügen. Es ist nicht notwendig, alle Module bereits abgeschlossen zu haben.

  4. Die Bearbeitungszeit beträgt 4 Monate im B.A.-Studiengang, 3 Monate im B.Ed.-Studiengang, unabhängig davon, ob noch Module studiert werden oder nicht. Der Umfang der Arbeit sollte im B.A.-Studiengang 20-25 Textseiten (d.h. ohne Deckblatt, Inhalt und Literaturverzeichnis) betragen, im B.Ed.-Studiengang 15-20 Textseiten. Sprechen Sie die genauen Rahmenbedingungen jedoch immer mit den Betreuer*innen der Arbeit ab!

  5. Geben Sie die fertige Arbeit in dreifacher, gebundener Ausfertigung im Hochschulprüfungsamt ab. Der Arbeit muss eine schriftliche Erklärung hinzugefügt werden, aus der hervorgeht, dass Sie
    (a) die Arbeit selbständig verfasst haben und
    (b) keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt haben.

  6. Sollte die Arbeit nicht bestanden sein, gibt es (im Gegensatz zu den Modulprüfungen) nur einen Wiederholungsversuch.

Stand: 22.08.2023


Leitfaden zur Masterarbeit

  1. Suchen Sie sich ein Thema und zwei Betreuer*innen für Ihre Arbeit aus. Die Erstgutachter*in der Arbeit muss Hochschullehrer*in (Professor*in oder Juniorprofessor*in) oder habilitiert sein. Zweitgutachter*innen können alle Lehrenden sein, sofern die Erstgutachter*in dem Vorschlag zustimmt. Besprechen Sie dann das Thema und die Vorgehensweise der Arbeit mit Ihren Betreuer*innen und legen Sie das endgültige Thema fest.

  2. Das Anmeldeverfahren über das HPA ist identisch mit dem bei der Bachelorarbeit (s.o.).

  3. Bitte beachten Sie: Sie können sich erst zur Prüfung anmelden, wenn Sie über mindestens 40 Leistungspunkte im M.A.-Studiengang oder mindestens 40 Leistungspunkte im M.Ed.-Studiengang Gymnasium bzw. 30 Leistungspunkte im M.Ed.-Studiengang Realschule Plus verfügen. Es ist nicht notwendig, alle Module bereits abgeschlossen zu haben.

  4. Die Bearbeitungszeit beträgt 6 Monate, unabhängig von noch zu studierenden Modulen. Der Umfang der Arbeit sollte im M.A.-Studiengang 50-60 Textseiten (d.h. ohne Deckblatt, Inhalts- und Literaturverzeichnis) betragen, im M.Ed.-Studiengang 30-40 Textseiten. Sprechen Sie die genauen Rahmenbedingungen jedoch immer mit den Betreuer*innen der Arbeit ab!

  5. Geben Sie die fertige Arbeit in dreifacher, gebundener Ausfertigung im Hochschulprüfungsamt ab. Der Arbeit muss eine schriftliche Erklärung hinzugefügt werden, aus der hervorgeht, dass Sie
    (a) die Arbeit selbständig verfasst haben und
    (b) keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt haben.

  6. Sollte die Arbeit nicht bestanden sein, gibt es auch hier nur einen Wiederholungsversuch.

Stand: 22.08.2023


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