Prüfungsformen

Voraussetzung für die Zulassung zu sämtlichen Prüfungen, die das Fach Philosophie anbietet (mündliche Prüfungen, Klausuren, Hausarbeiten), ist die vorherige Anmeldung im PORTA-System der Universität. Dies gilt für jeden Prüfungsversuch, d. h. es erfolgt keine automatische Anmeldung bei Wiederholungsprüfungen. Nach erstmaligem Nichtbestehen einer Prüfung haben Studierende vier Semester Zeit, um die Prüfung erfolgreich zu absolvieren. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Hochschulprüfungsamtes (HPA).

 

1. Für Module, die mit einer mündlichen Prüfung als Modulprüfung abgeschlossen werden, gilt:

  • Sie wählen für die Modulprüfung eines der beiden von Ihnen als Modulveranstaltungen belegten Seminare aus, dessen Inhalte dann im Rahmen von 20 Minuten von dem Seminarleiter/der Seminarleiterin geprüft werden.

Voraussetzung für das Ablegen der Modulprüfung ist der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an allen in dem Modul belegten Seminaren; falls die Seminarleitenden für den Nachweis der erfolgreichen Teilnahme eine studienbegleitende Leistung (z. B. in Form eines Referats, einer Zwischenklausur oder eines Essays) verlangen, ist die erfolgreiche Teilnahme an dem Seminar nur dann nachgewiesen, wenn die geforderte Leistung erbracht und mit mindestens „ausreichend“ bewertet worden ist.

Der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme wird von den Seminarleitenden ausgestellt und im Sekretariat hinterlegt.

  • Sie können die beiden Seminare eines Moduls, dessen Abschlussprüfung eine mündliche Prüfung ist, über mehrere Semester verteilen, brauchen das Modul also nicht mehr innerhalb eines Semesters abzuschließen; wenn Sie das Modul auf diese Weise über mehrere Semester splitten, müssen Sie jedoch die erfolgreiche Teilnahme an den beiden von Ihnen im Modul belegten Seminaren nachweisen. Anders formuliert: Bei Verteilung der Seminare eines Moduls über mehrere Semester kommt immer das Seminar zuletzt, das Sie für die Modulprüfung vorsehen.

 

2. Für Module, die mit einer Klausur als Modulprüfung abgeschlossen werden, gilt:

  • In der Klausur werden i. d. R. zwei Modulveranstaltungen geprüft (Ausnahme ist das Modul ‚Fachdidaktik I‘ (B.Ed.) bzw. ‚Philosophische Basiskompetenzen‘ (B.A.). Hier wird nur das Seminar ‚Logik‘ geprüft. Diese Ausnahmen sind auch im Studienverlaufsplan vermerkt).

Voraussetzung für die Anmeldung zur Modulprüfung ist der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an allen in dem Modul belegten Seminaren; falls die Seminarleitenden für den Nachweis der erfolgreichen Teilnahme eine studienbegleitende Leistung (z. B. in Form eines Referats, einer Zwischenklausur oder eines Essays) verlangen, ist die erfolgreiche Teilnahme an dem Seminar nur dann nachgewiesen, wenn die geforderte Leistung erbracht und mit mindestens „ausreichend“ bewertet worden ist.

Der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme wird von den Seminarleitenden ausgestellt und im Sekretariat hinterlegt.

  • Studierende des B.Ed.-Studiengangs, die das Modul 'Fachdidaktik I' belegen, mögen bitte beachten: Für die Zulassung zur Modulklausur des Moduls ist das Bestehen einer Zwischenklausur in der verpflichtenden Vorlesung "Einführung in die Philosophie und ihre Didaktik" Voraussetzung.

 

3. Für Module, die mit einer Hausarbeit als Modulprüfung abgeschlossen werden, gilt:

  • Die Hausarbeit wird in einem der beiden von Ihnen als Modulveranstaltungen belegten Seminare geschrieben (gehört nur ein Seminar zu den Modulveranstaltungen, so wird die Hausarbeit in diesem geschrieben).

Voraussetzung für die Vergabe eines Hausarbeitsthemas ist der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an allen in dem Modul belegten Seminaren; falls die Seminarleitenden für den Nachweis der erfolgreichen Teilnahme eine studienbegleitende Leistung (z. B. in Form eines Referats, einer Zwischenklausur oder eines Essays) verlangen, ist die erfolgreiche Teilnahme an dem Seminar nur dann nachgewiesen, wenn die geforderte Leistung erbracht und mit mindestens „ausreichend“ bewertet worden ist.

Der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme wird von den Seminarleitenden ausgestellt und im Sekretariat hinterlegt.

Für Hausarbeiten wird die Verwendung der Deckblatt-Vorlage des Faches empfohlen. Die Abgabefrist für Hausarbeiten ist jeweils der letzte Tag des jeweiligen Semesters, in dem die Anmeldung auf PORTA erfolgte (im Wintersemester der 31.03., im Sommersemester der 30.09.). Bei digitalen Abgaben ist zusätzlich zu den Prüfenden auch das Sekretariat (philoorgauni-trierde) in cc der E-Mail zu setzen. 

Stand: 17.04.2024


Prüfungstermine

1. Klausuren

Wintersemester 2024/25

Modul

 

Datum

Uhrzeit

Raum

B.Ed.

Fachdidaktik I

Di, 25.02.2025

12-14 Uhr

HS 3

B.A.

Philosophische Basiskompetenzen

B.Ed.

Fachdidaktik II

Mi, 26.02.2025

12-14 Uhr

HS 3

M.Ed.     

Vertiefendes fw. und fd. Studium: Aufbaumodul Fachdidaktik

M.Ed.

Vertiefendes fw. und fd. Studium "Natur und Kultur in lebensweltlichen Zusammenhängen"

B.Ed.

Grundlagen und Grundfragen der Ethik

Mi, 19.03.2025

12-14 Uhr

HS 2

B.A.

Grundlagen und Grundfragen der Ethik

Sommersemester 2025

Modul

 

Datum

Uhrzeit

Raum

B.Ed.

Fachdidaktik I

Di, 29.07.2025

12-14 Uhr

HS 3

B.A.

Philosophische Basiskompetenzen

B.Ed.

Fachdidaktik II

Mi, 30.07.2025

14-16 Uhr

HS 3

M.Ed.     

Vertiefendes fw. und fd. Studium: Aufbaumodul Fachdidaktik

M.Ed.

Vertiefendes fw. und fd. Studium "Natur und Kultur in lebensweltlichen Zusammenhängen"

B.Ed.

Grundlagen und Grundfragen der Ethik

Mi, 17.09.2025

12-14 Uhr

HS 3

B.A.

Grundlagen und Grundfragen der Ethik

Wintersemester 2025/26

Modul

 

Datum

Uhrzeit

Raum

B.Ed.

Fachdidaktik I

Di, 24.02.2026

12-14 Uhr

HS 3

B.A.

Philosophische Basiskompetenzen

B.Ed.

Fachdidaktik II

Mi, 25.02.2026

14-16 Uhr

HS 3

M.Ed.     

Vertiefendes fw. und fd. Studium: Aufbaumodul Fachdidaktik

M.Ed.

Vertiefendes fw. und fd. Studium "Natur und Kultur in lebensweltlichen Zusammenhängen"

B.Ed.

Grundlagen und Grundfragen der Ethik

Mi, 18.03.2026

12-14 Uhr

HS 3

B.A.

Grundlagen und Grundfragen der Ethik

Die Termine für die Klausuren orientieren sich an den Phasen der mündlichen Prüfungen:

  • Klausur Fachdidaktik I / Basiskompetenzen: Dienstag nach der ersten mündlichen Prüfungsphase
  • Klausur Fachdidaktik II / Master Fachdidaktik: Mittwoch nach der ersten mündlichen Prüfungsphase
  • Klausur Ethik: Mittwoch vor der zweiten mündlichen Prüfungsphase

Im Falle einer aufgeschobenen Klausur ist es sinnvoll, die betroffenen Dozierenden im Vorfeld darüber zu informieren, dass Sie eine Klausur in deren Seminar schreiben wollen.

 

2. Mündliche Prüfungen

      Mündliche Prüfungen finden in der Regel in zwei Phasen während der vorlesungsfreien Zeit statt:

      • in der ersten Woche nach Vorlesungsende und
      • in der letzten Semesterwoche (Ende März bzw. Ende September).

      Wintersemester 2024/25

      • 17.-21.02.2025
      • 24.-28.03.2025

      Sommersemester 2025

      • 21.-25.07.2025
      • 22.-26.09.2025

      Wintersemester 2025/26

      • 16.-20.02.2026
      • 23.-27.03.2026

      Die mündlichen Prüfungen finden in den Räumlichkeiten der Philosophie statt. Kommen Sie bitte pünktlich zu dem Ihnen mitgeteilten Termin in den Flur der Philosophie – man wird Sie dort finden und in den Prüfungsraum führen.

        Zusätzlich zur Anmeldung auf PORTA ist eine Eintragung in die Abfragelisten des Faches nötig, aus welchen hervorgeht, bei welchen Dozierenden und in welchem Seminar die mündliche Prüfung abgelegt werden soll.

        Die Terminvergabe für die mündlichen Prüfungen erfolgt durch das Fach und wird den Studierenden zeitnah nach Ende der PORTA-Anmeldephase per E-Mail mitgeteilt. Eventuelle terminliche Präferenzen, die auf triftigen Gründen beruhen, teilen Sie bitte vorher Frau Rosenbaum (philoorgauni-trierde) mit. Der Termin für eine mündliche Prüfung kann in der Regel nicht verlegt werden. Verschiebungen innerhalb der laufenden Prüfungsphase sind nur aufgrund eines triftigen Grundes möglich (bspw. Nachweis einer Erkrankung per Attest, höhere Gewalt) und setzen die Zustimmung der betroffenen Prüfenden voraus.

         

        3. Hausarbeiten

        Für Hausarbeiten wird die Verwendung der Deckblatt-Vorlage des Faches empfohlen. Die Abgabefrist für Hausarbeiten ist jeweils der letzte Tag des jeweiligen Semesters, in dem die Anmeldung auf PORTA erfolgte (im Wintersemester der 31.03., im Sommersemester der 30.09.). Bei digitalen Abgaben ist zusätzlich zu den Prüfenden auch das Sekretariat (philoorgauni-trierde) in cc der E-Mail zu setzen. 

        Stand: 26.02.2025


        Abschlussarbeiten (Bachelor- und Masterarbeiten)

        Hier erfahren Sie, wie Sie vorgehen, wenn Sie planen, eine Abschlussarbeit (Bachelor- oder Masterarbeit) im Fach Philosophie zu schreiben. Bitte vollziehen Sie die im Folgenden beschriebenen Schritte frühzeitig vor der geplanten Anmeldung der Abschlussarbeit.

        • Zunächst überlegen Sie sich das Themengebiet, das Sie interessiert, oder machen sich Gedanken über ein konkretes Thema für Ihre Abschlussarbeit.
        • Danach informieren Sie sich, welche der Lehrenden im Fach Philosophie für Ihr Themengebiet in Frage kommen. Bitte entnehmen Sie der untenstehenden Liste, welche Lehrenden als Erstprüfer*innen von Abschlussarbeiten zur Verfügung stehen und aus welchen Gebieten der Philosophie bzw. Philosophiegeschichte sie jeweils Themen von Bachelor- oder Masterarbeiten annehmen.
        • In einem weiteren Schritt besuchen Sie eine Sprechstunde der oder des Lehrenden, die oder den Sie als Erstprüfer*in wünschen, und erkundigen sich, ob die Person für den gewünschten Zeitraum der Abfassung und Begutachtung der Arbeit freie Betreuungskapazitäten hat. Sollte die von Ihnen zuerst in Betracht gezogene Lehrperson der Auffassung sein, dass eine andere Lehrperson besser dafür geeignet ist, das anvisierte Thema zu betreuen, gibt sie Ihnen eine Empfehlung, an wen Sie sich stattdessen wenden können, oder vereinbart ein anderes Thema mit Ihnen.
        • Wenn Sie sich mit Ihrer Betreuungsperson über das Thema sowie den oder die Zweitbetreuer*in verständigt haben und die Anfertigung Ihrer Arbeit aufnehmen wollen, melden Sie sich beim Hochschulprüfungsamt (HPA) mittels eines Formulars, das von Ihnen sowie Ihren Erst- und Zweitbetreuenden zu unterschreiben ist, an. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage des HPA.

        Mögliche Erstprüfer*innen von Abschlussarbeiten im Fach Philosophie

        Grundsätzlich können bei allen Lehrenden im Fach Philosophie Abschlussarbeiten geschrieben werden, sofern diese sich dazu bereit erklären (bei Masterarbeiten ist zu beachten, dass eine der beiden Betreuenden aus der Gruppe der Professor*innen stammen muss). Primär stehen für Abschlussarbeiten jedoch die folgenden Personen zur Verfügung:

        Prof. Dr. Kristina Engelhard: Philosophie der Neuzeit von Descartes bis Hegel; Theoretische Philosophie: Metaphysik, Erkenntnistheorie, Wissenschaftstheorie, Philosophie der Wissenschaften, Philosophie des Geistes, Ästhetik, Handlungstheorie – Vereinbarung der Sprechstunde über Frau Probst (probst@uni-trier.de).

        Prof. Dr. Matthias Hoesch: Praktische Philosophie der Neuzeit bis in die Gegenwart: Politische Philosophie, Normative Ethik und Angewandte Ethik (Ethik der Migration, Medizinethik, Klimaethik, Ethik der Digitalisierung) – nur Erstbetreuung, keine Zweitgutachten!

        Dr. Michael Oberhausen: Philosophie der Neuzeit von Descartes bis Kant: Metaphysik, Erkenntnistheorie, Anthropologie, Ethik. Philosophie der Antike, soweit sie sich mit seinen Lehrveranstaltungen dazu deckt

        Prof. Dr. Benedikt Strobel: Philosophie der Antike von den Vorsokratikern bis zur spätantiken Philosophie, insbesondere Sokrates, Platon, Aristoteles und der antike Neuplatonismus. Philosophische Semantik (Theorie von Bedeutung und Wahrheit) und Philosophie der Logik unter besonderer Berücksichtigung von Gottlob Frege. – Vereinbarung der Sprechstunde über Frau Rosenbaum (rosenbaumuni-trierde).

         

        In begrenztem Umfang und bei guter thematischer Passung sind Abschlussarbeiten auch möglich bei:

        Dr. Julia Pfefferkorn: Antike (v.a. Platon sowie alle Themen, die sich mit ihren Lehrveranstaltungen decken, Moralphilosophie, Ästhetik). Zweitgutachten sind auch für das Themenfeld Nietzsche möglich.

        Dr. Lorenzo Spagnesi: Kant, Wissenschaftstheorie, Metaphysik, Erkenntnistheorie, Philosophie der Neuzeit.

         

        Stand: 01.01.2025

        Leitfaden zur Bachelorarbeit

        1. Überlegen Sie sich, über welches Thema/welchen Themenbereich Sie gerne schreiben würden, und schauen Sie oben oder bei den einzelnen Dozierenden (und deren Forschungsschwerpunkten) nach, wer Sie zu diesem Thema betreuen könnte. Diese Person(en) schreiben Sie dann mit Ihrem Themenvorschlag an. 

        2. Melden Sie sich beim Hochschulprüfungsamt zur Bachelorarbeit an und bringen Sie das Anmeldeformular zu Ihren Betreuer*innen. Nach Ausfertigung im Fach müssen Sie dieses Anmeldeformular wieder dem Hochschulprüfungsamt vorlegen.

        3. Bitte beachten Sie: Sie können sich erst zur Prüfung anmelden, wenn Sie über mindestens 100 Leistungspunkte (unabhängig vom Studiengang) verfügen. Es ist nicht notwendig, bereits alle Module abgeschlossen zu haben.

        4. Die Bearbeitungszeit beträgt 4 Monate im B.A.-Studiengang, 3 Monate im B.Ed.-Studiengang, unabhängig davon, ob noch Module studiert werden oder nicht. Der Umfang der Arbeit sollte im B.A.-Studiengang 20-25 Textseiten (d.h. ohne Deckblatt, Inhalt und Literaturverzeichnis) betragen, im B.Ed.-Studiengang 15-20 Textseiten. Sprechen Sie die genauen Rahmenbedingungen jedoch immer mit den Betreuer*innen der Arbeit ab!

        5. Geben Sie die fertige Arbeit in dreifacher, gebundener Ausfertigung im Hochschulprüfungsamt ab. Der Arbeit muss eine schriftliche Erklärung hinzugefügt werden, aus der hervorgeht, dass Sie
          (a) die Arbeit selbständig verfasst haben und
          (b) keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt haben.

        6. Sollte die Arbeit nicht bestanden sein, gibt es (im Gegensatz zu den Modulprüfungen) nur einen Wiederholungsversuch.

        Stand: 17.04.2024

        Leitfaden zur Masterarbeit

        1. Suchen Sie sich ein Thema und zwei Betreuer*innen für Ihre Arbeit aus. Die Erstgutachter*in der Arbeit muss Hochschullehrer*in (Professor*in oder Juniorprofessor*in) oder habilitiert sein. Orientieren Sie sich bei der Betreuer*innenwahl bitte an den Punkten oben. Besprechen Sie dann das Thema und die Vorgehensweise der Arbeit mit Ihren Betreuer*innen und legen Sie das endgültige Thema fest.

        2. Das Anmeldeverfahren über das HPA ist identisch mit dem bei der Bachelorarbeit (s.o.).

        3. Bitte beachten Sie: Sie können sich erst zur Prüfung anmelden, wenn Sie über mindestens 40 Leistungspunkte im M.A.-Studiengang oder mindestens 40 Leistungspunkte im M.Ed.-Studiengang Gymnasium bzw. 30 Leistungspunkte im M.Ed.-Studiengang Realschule Plus verfügen. Es ist nicht notwendig, bereits alle Module abgeschlossen zu haben.

        4. Die Bearbeitungszeit beträgt 6 Monate, unabhängig von noch zu studierenden Modulen. Der Umfang der Arbeit sollte im M.A.-Studiengang 50-60 Textseiten (d. h. ohne Deckblatt, Inhalts- und Literaturverzeichnis) betragen, im M.Ed.-Studiengang 30-40 Textseiten. Sprechen Sie die genauen Rahmenbedingungen jedoch immer mit den Betreuer*innen der Arbeit ab!

        5. Geben Sie die fertige Arbeit in dreifacher, gebundener Ausfertigung im Hochschulprüfungsamt ab. Der Arbeit muss eine schriftliche Erklärung hinzugefügt werden, aus der hervorgeht, dass Sie
          (a) die Arbeit selbständig verfasst haben und
          (b) keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt haben.

        6. Sollte die Arbeit nicht bestanden sein, gibt es auch hier nur einen Wiederholungsversuch.

        Stand: 17.04.2024


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