Prüfungen im Fach Slavistik
Für alle wichtigen Prüfungsangelegenheiten im Bereich der Administration und Durchführung von Bachelor- und Masterprüfungen ist das Hochschulprüfungsamt (HPA) sowie der zuständige Prüfungsausschuss des Fachbereiches zuständig.
Fachprüfungsordnungen
Modernes Osteuropa: Slavische Sprachen, Literaturen und Kulturen (B.A., Haupt- und Nebenfach)
Fachprüfungsordnung (HF/NF)
Slavistik: Sprachen, Literaturen und Medien in Osteuropa (M.A., 1-Fach)
Fachprüfungsordnung (1-Fach)
Russisch Lehramt (B.Ed. Gymnasium)
Russisch-Lehramt (M.Ed. Gymnasium)
Russische Philologie (B.A. Haupt- und Nebenfach) (auslaufend bis zum 09/2026)
Fachprüfungsordnung (HF/NF)
Russische Philologie (M.A. Haupt- und Nebenfach) (auslaufend bis um 09/2028)
Fachprüfungsordnung (HF/NF)
Slavische Philologie (B.A.Haupt- und Nebenfach) (auslaufend bis um 09/2028)
Fachprüfungsordnung (HF/NF)
Anmeldung zu Prüfungen
WICHTIG!
Sie müssen die Modulabschlussprüfung fristgerecht über PORTA anmelden. Die Anmeldefrist für Klausuren und mündlichen Prüfungen endet 14 Tage vor dem Prüfungstag. Bei allen anderen Prüfungen (bspw. Hausarbeiten, Portfolioprüfungen) ist die Anmeldung bis 24:00 Uhr am Tag vor der Prüfung möglich. Erfolgt keine Anmeldung über PORTA gilt die Prüfung als nicht abgelegt. Für weitere Informationen schauen Sie bei Prüfung – Informationen für Studierende vorbei.
Die Anmeldung zu einer Modulabschlussprüfung erfolgt ausschließlich nach erfolgreicher Absolvierung aller zum Modul gehörenden Veranstaltungen! Hierzu müssen alle (unbenoteten) Leistungsnachweise vorliegen.
Erst die Studienleistung, dann die Prüfungsleistung!
Alle Leistungen (sei es Referate, Essays, mündliche Prüfungen), die keine Modulabschlussprüfung abbilden und somit als „Zugangsprüfungen“ fungieren, gelten als Studienleistungen und müssen vor Anmeldung der Prüfungsleistung erfolgen. Haben Sie die Studienleistung einer Veranstaltung erfolgreich absolviert, erhalten Sie einen schriftlichen Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme Ihrer Veranstaltung. Prüfungen, die im Rahmen einer Studienleistung erfolgen, müssen nicht über PORTA angemeldet werden und bilden auch keinen Teil Ihrer Abschlussnote. Sie sind aber Voraussetzung für die Teilnahme einer Prüfungsleistung.
Bei mündlichen Prüfungen ist neben der Anmeldung auf PORTA, auch eine frühzeitige Absprache mit der bzw. dem prüfenden Dozierenden vorgeschrieben. Gemeinsam legen Sie dann das Prüfungsthema und den Termin der Prüfung fest.
Anmeldung der Bachelor-/Masterarbeit
Eine Anmeldung der Bachelor- bzw. Masterabschlussprüfung erfolgt über das Hochschulprüfungsamt (HPA). Erfahren Sie unter Informationen zur Bachelor-/Masterarbeit alles Wichtige zu der Vorgehensweise und Durchführung Ihrer Bachelor- und Masterthesis.
Prüfungsversuche
Mit Ausschluss der Bachelor- und Masterabschlussprüfung, haben Sie die Möglichkeit nach nicht bestandener Prüfungsleistung diese zweimal zu wiederholen. Sollten Sie eine Prüfungsleistung nicht bestehen, kontaktieren Sie umgehend die betreffende Dozierende bzw. den betreffenden Dozierenden. Dies gilt ebenfalls für das Nichtbestehen Ihrer Bachelor- und Masterabschlussprüfung. Für diese erhalten sie lediglich einen weiteren Wiederholungsversuch.
Eine nichtbestandene Studienleistung kann unbegrenzt wiederholt werden.