Allgemeine Prüfungsordnungen Bachelor of Education
Stimmt eine Angabe auf der Liste nicht? Oder funktioniert ein Link nicht? - Lassen Sie uns das bitte wissen unter: studiumuni-trierde
Sie haben Fragen zum Ablauf Ihrer Prüfung? - Wenden Sie sich bitte an Ihre Ansprechpartnerin im Hochschulprüfungsamt.
Was bedeuten die Abkürzungen?
- BA - Bachelor
- MA - Master
- BArts/MArts - BA/MA of Arts
- BSc/MSc - BA/MA of Science
- BEd/MEd - BA/MA of Education
- AhO - Aufhebungsordnung
- APO - Allg. Prüfungsordnung
- FPO - Fachprüfungsordnung
- LF – Lesefassung
- StAnz - Staatsanzeiger
- VB - Verkündungsblatt
Das Lehramtsstudium an der Universität Trier ist - mit Blick auf die Schulformen - gegliedert in Grundschule, Realschule Plus und Gymnasium.
Bitte beachten Sie, dass Sie im Bachelor of Education (Regelstudienzeit: 6 Semester) zum 5. Fachsemester zwischen den Schulformen Realschule plus und Gymnasium wählen müssen. Bei Wahl der Schulform Grundschule fällt diese Entscheidung vor dem 1. Semester durch Wahl des Faches Grundschulbildung bei der Bewerbung.
Im Master of Education wird die gewählte Schulform bindend fortgeführt. Die Ausgestaltung des Masterstudiums hängt von der gewählten Schulform ab. Für die Schulform Gymnasium sind 4 Semester (120 Leistungspunkte) an der Hochschule zu absolvieren, um den Master of Education abzuschließen und im Zuge dessen auch das Staatsexamen zu erlangen. Bei der Schulform Realschule Plus werden 3 Semester Studium an der Hochschule - im Anschluss an das Studium - kombiniert mit sechs Monaten Referendariat, für die Schulform Grundschule zwei Semester Studium an der Hochschule mit zwölf Monaten Referendariat, um die volle Leistungspunktezahl (120 Leistungspunkte) des Master of Education und das Staatsexamen zu erreichen.
Hochschulen für andere Schulformen finden Sie auf der Seite der Hochschulrektorenkonferenz zum bundesweiten Studienangebot: hochschulkompass.de.
Bachelor of Education
Für den Lehramtsstudiengang Bachelor of Education gilt die Allgemeine Prüfungsordnung des Bachelor of Education. Für den Lehramtsstudiengang Bachelor of Education (Grundschule) gilt zusätzlich gilt die Ordnung zur Ergänzung der Anlage 3. Die Regelungen für die einzelnen Fächer befinden sich im jeweiligen Anhang zu dieser Ordnung.
Art der Ordnung | Stand |
---|---|
Lesefassung zur 13. Änderungsordnung | - |