Leitfaden Wissenschaftliches Arbeiten

Bitte beachten Sie bei der Erstellung von Haus- und Abschlussarbeiten den aktuellen Leitfaden des Faches Politikwissenschaft. Beachten Sie auch die fachspezifischen Bibliotheksinformationen, u.a. mit einem Leitfaden zu Recherchen.

Plagiat und Täuschung

Ein Plagiat ist die widerrechtliche Übernahme und Verbreitung von fremden Texten jeglicher Art und Form ohne Kenntlichmachung der Quelle. Eine Hausarbeit in toto oder partiell zu kopieren, aber auch Textpassagen zu paraphrasieren sowie Argumente und Fakten zu übernehmen, ohne die Quellen im Einzelnen anzugeben, stellt ein solches Plagiat dar. Ein Plagiat anstelle einer selbständig erstellten Seminararbeit abzugeben, ist kein "Kavaliersdelikt", sondern stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen wissenschaftliche Grundregeln dar und erfüllt den Tatbestand der Täuschung.
Ebenso ist der Tatbestand der Täuschung erfüllt, wenn eine Hausarbeit zur Erlangung eines Leistungsnachweises abgegeben wird, die in toto oder partiell bereits in einer anderen Veranstaltung des Fachs Politikwissenschaft oder in einem anderen Fach eingereicht wurde.

Zudem wird explizit darauf hingewiesen, dass "Plagiat-Fälle" zwischen den Lehrenden des Fachs ausgetauscht werden.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Herrn Dr. Lasse Cronqvist.

Zur rechtlichen Sicherung wird daher von den Studierenden der Politikwissenschaft an der Universität Trier ab sofort verlangt, ihren Seminararbeiten eine eigenhändig unterschriebene Eidesstattliche Erklärung anzufügen. Bitte das vorgefertigte Formular verwenden!

Hier gehts zum Formularblatt der Eidesstattlichen Erklärung. (PDF)