Recht und Religion

in der Gesetzgebung seit der Spätantike

Exegetisches Seminar im Schwerpunktbereich I "Grundlagen der Europäischen Rechtsentwicklung"

Leitung: Prof. Dr. Thomas Rüfner und Prof. Dr. Iole Fagnoli, Mailand/Bern.

Termin: 7. Dez. 2007, ab 14 Uhr in C 10, 8. Dez. ab 9 Uhr in C 10

Das Zusammenleben von Menschen mit unterschiedlicher Religion oder Weltanschauung stellt ein zentrales Problem der Gegenwart dar. Beispiele wie der Streit um das Tragen von Kopftüchern in Schulen zeigen, wie sehr sich der Staat damit tut, ausgewogene Regelungen zu finden.

Unterschiedliche Konfessionen und Religionen sind nicht erst heute Gegenstand rechtlicher Regelungen. Allerdings stand der Staat früher dem Problem der Konfessionsverschiedenheit meist nicht neutral gegenüber, sondern suchte durch seine Gesetzgebung aktiv eine bestimmte Religionspartei zu fördern.

Das Seminar beschäftigt sich mit gesetzlichen Regelungen mit Bezug zu bestimmten Glaubensgemeinschaften oder religiösen Praktiken seit der Spätantike. Teilnehmende Studierende können ein Referat zur römischen Kaisergesetzgebung der Spätantike oder zu Themen aus dem Bereich der neueren Privatrechtsgeschichte übernehmen. Möglicher Gegenstand eines Referats kann auch die Entwicklung der einschlägigen Gesetzgebung in einem bestimmten Land sein.

Das Seminar findet als Blockveranstaltung am 7. und 8. Dezember statt.

Das Seminar ist besonders für Studierende im Schwerpunktbereich I „Grundlagen der Europäischen Rechtsentwicklung“ geeignet. Es wird zugleich als Prüfungsseminar angeboten.

Eine Vorbesprechung hat bereits stattgefunden. Studierende, die an der übernahme eines Referats interessiert sind,  können sich jedoch noch per E-Mail  melden. Auch Zuhörer sind herzlich willkommen.

Referatthemen (Auswahl):

  • Die Stellung der Juden in der Gesetzgebung der Spätantike.
  • Das „Handelsembargo“ gegen Muslime im Corpus iuris canonici.
  • Bestimmungen über Ketzer im Liber Augustalis Friedrichs II.
  • Der Augsburger Religionsfrieden von 1555.