"Randgruppen" im Recht
Im Sommersemester 2010 bieten Prof. Dr. Franz Dorn und Prof. Dr. Thomas Rüfner ein gemeinsames rechtshistorischnes Seminar an. Das Thema lautet:
"Randgruppen" im Recht
Überall, wo Menschen zusammenleben, gibt es Personen, die "dazugehören" und solche, die außerhalb stehen. Die Unterscheidung von Drinnen und Draußen, von Mitgliedern und Außenseitern beruht auf gesellschaftlichen Konventionen, aber auch auf rechtlichen Regelungen. Das Recht definiert, wer Staatsbürger ist und wer Ausländer, ebenso wie die Zugehörigkeit Angehörige zu Kirchen und Religionsgemeinschaften und zu Vereinen und Körperschaften. Auch das Strafrecht hat die Funktion, bestimmte Personen - aufgrund ihres Verhaltens - aus bestimmten Bereichen der Gesellschaft auszuschließen.
Im Seminar soll es darum gehen, rechtliche Regeln zur Ein- und Ausgrenzung von Menschen zu analysieren. Dabei geht es sowohl um Regeln, die auch aus heutiger Sicht legitim sind als auch um solche, mit der Menschen wegen ihrer ethnischen Herkunft , ihres Glaubens oder aus ähnlichen Gründen an den Rand gedrängt wurden.
Folgende Themen könnten im Rahmen des Seminars behandelt werden:
- Bürger und Halbbürger in den römischen Provinzen.
- Schauspieler und Prostituierte im römischen Recht.
- Die Behandlung von Aussätzigen.
- Die Bedeutung des römischen Bürgerrechts in den Germanenreichen.
- Bürger und Nichtbürger in den mittelalterlichen Städten.
- "British Subjects" - Bürger oder Untertanen?
Themen können ab sofort vergeben werden. Es gilt das Prioritätsprinzip. Eine Vorbesprechung findet am Donnerstag, 18. Februar 2010 ab 16 Uhr s.t. im Büro von Prof. Dorn statt.
Das Seminar findet in zwei Teilen statt. Zu Anfang des Semesters halten diejenigen Teilnehmerinnen und Teilnehmer ihr Referat, die das Seminar als Prüfungsseminar im Schwerpunktbereich I absolvieren. Der genaue Termin wird nach Absprache mit den Kandidatinnen und Kandidaten festgelegt. Alle anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmer halten ihre Referate zu einem Termin am Ende des Semesters.