Einführung in die Rechtsvergleichung

Dienstags, 10-12 Uhr, Raum C 10 

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Bitte beachten Sie den Nachholtermin für die Vorlesung am 25. Oktober:
Mittwoch, 2. November 2011, 12-14 Uhr, Raum B 16

Die Vorlesung "Einführung in die Rechtsvergleichung" richtet sich insbesondere an Studierende im Schwerpunktbereich 6 "Europäisches und Internationales Recht". Die Vorlesung soll einen Überblick über das Fach Rechtsvergleichung, insbesondere im Bereich des Privatrechts  geben.

Gegenstand der Veranstaltung sind im Schwerpunkt:

  • Ziele und Methoden der Rechtsvergleichung
  • Die großen, für die Rechtsentwicklung in der westlichen Welt prägenden Rechtskreise:
    • angloamerikanischer Rechtskreis (USA, England und Wales, Irland ...)
    • romanischer Rechtskreis (Frankreich, Italien, Spanien, Belgien, Luxemburg ...
    • deutscher Rechtskreis (Deutschland, Österreich, Schweiz, Griechenland, Türkei ...)
  • Vergleich ausgewählter Rechtsinstitute des Zivilrechts.

Für ERASMUS-Studierende besteht die Möglichkeit, am Ende des Semesters eine mündliche Prüfung zu absolvieren. Wer eine mündliche Prüfung ablegen möchte, wird  gebeten, sich bis Ende Dezember per E-Mail bei Frau Kessler zu melden.

Literatur 

  • Konrad Zweigert, Hein Kötz, Einführung in die Rechtsvergleichung, 3. Auflage, 1996.
  • Rodolfo Sacco, Einführung in die Rechtsvergleichung, 2., unveränderte Auflage, übersetzt von Jacob Joussen, 2011.
  • Ingeborg Schwenzer, Markus Müller-Chen, Rechtsvergleichung: Fälle und Materialien, 1996.
  • Mathias Reimann, Reinhard Zimmermann (Hg.), The Oxford Handbook of Comparative Law, 2006.
  • Pierre Legrand, Roderick Monday (Hg.), Comparative Legal Studies: Traditions and Transitions, 2006.

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