Römische Rechtsgeschichte
Montag 14-16 Uhr, Raum C2
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Inhalt der Vorlesung
In der Vorlesung Römische Rechtsgeschichte wird die Entwicklung des Römischen Rechts von der Frühzeit bis zur justinianischen Gesetzgebung im 6. Jahrhundert nach Christus behandelt. Die Vorlesung zeichnet die Veränderungen der römischen Staatsverfassung vom Königtum der Vorzeit über die Republik bis zum absolutistischen Kaiserreich der Spätantike nach. Außerdem verfolgt sie die Herausbildung und Fortentwicklung des Privatrechts und des Strafrechts. Besonderer Wert wird auf Quellen und Methodik der römischen Rechtsgeschichte gelegt. Es geht also nicht nur darum, was wir über das römische Recht wissen, sondern auch, worauf sich unsere Kenntnisse (und Vermutungen) über die Eigenarten der römischen Rechtsordnung stützen.
Die Veranstaltung bietet eine Ergänzung und Vertiefung zur Vorlesung Römisches Privatrecht(Mittwochs 10-12 Uhr). Sie wendet sich vor allem an Studierende, die den Schwerpunktbereichs 1 »Grundlagen der Europäischen Rechtsentwicklung«, Teilschwerpunkt »Entwicklung des Privatrechts« wählen, aber auch an alle anderen, die an einer vertieften Beschäftigung mit den Grundlagen der europäischen Rechtskultur interessiert sind.
Für ERASMUS-Studierende besteht die Möglichkeit, am Ende des Semesters eine mündliche Prüfung abzulegen. Bitte melden Sie sich bis spätestens Ende Dezember an, wenn Sie eine mündliche Prüfung ablegen möchten (E-Mail an Frau Kessler).
Literatur
Handbücher (zum Nachschlagen)
- Franz Wieacker, Römische Rechtsgeschichte, Bd. 1, 1988
Bd. 2, 2006
UB-Signatur: 60 = GNC/r11640
- Wolfgang Kunkel, Roland Wittmann, Staatsordnung und Staatspraxis der römischen Republik. Zweiter Abschnitt. Die Magistratur, München 1995.
UB-Signatur: 522 = AB/ma2737-10,3,2,2.
Von diesem Werk fehlt leider der erste Teil. Für das römische Staatsrecht der republikanischen Zeit ist es gleichwohl sehr nützlich.
- Fritz Schulz, Geschichte der römischen Rechtswissenschaft, 1961.
UB-Signatur: 60 = GNC/r11644A.
Das Werk von Schulz behandelt nur die Geschichte der Rechtswissenschaft, nicht des Rechts und ist in Teilen veraltet. Dennoch handelt es sich um eine besonders anregende Lektüre. Ein Blick in dieses Buch sei jedem/r empfohlen.
Echte Lehrbücher
Von den zahlreichen kürzeren Lehrbüchern für Studierende seien hier nur drei genannt:
- Max Kaser, Römische Rechtsgeschichte, 2. Auflage, 1967 (mehrere Nachdrucke), UB-Signatur: 60 = GNC/r11636(2). Das Buch ist nicht mehr lieferbar, aber leicht antiquarisch zu beschaffen
- Wolfgang Kunkel, Martin Schermaier, Römische Rechtsgeschichte, 14. Auflage, 2005.
UB-Signatur: 60 = GNC/r11639(14). Preis: € 19,90. - Wolfgang Waldstein, J. Michael Rainer, Römische Rechtsgeschichte, 10. Auflage, 2005.
UB-Signatur: 60 = GNC/r11635(10). Preis: € 24,80.
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