Privatrechtsgeschichte der Neuzeit
Mo 16:18 Uhr, C 22
Nachholtermin am Di., 3.5., 18-20 Uhr in B 13!
Die Vorlesung behandelt die Entwicklung des Privatrechts vom Mittelalter bis an die Schwelle der Gegenwart. Dabei wird nicht nur das Privatrecht in Deutschland behandelt, vielmehr wird die deutsche Rechtsentwicklung durchgehend in den Kontext der Entwicklung des Privatrechts in ganz Europa gestellt. Es wird also auch die Privatrechtsentwicklung in anderen europäischen Ländern einschließlich der Sonderentwicklungen in England betrachtet.
Die Vorlesung behandelt nacheinander die verschiedenen Epochen der europäischen Privatrechtsgeschichte, die jede auf ihre Weise das heutige Recht geprägt haben. Sie setzt an mit der Rezeption des römischen Rechts im hohen Mittelalter und endet mit den Rechtsentwicklungen des Jahrhunderts, wobei naturgemäß die Rechtsentwicklung in den beiden deutschen Diktaturen eine herausragende Rolle spielt.
Besonderer Wert wird darauf gelegt, den Hörerinnen und Hörern der Vorlesung die Herangehensweise und den Stil der Privatrechtswissenschaft und Privatrechtspraxis anhand von Originalquellen aus den verschiedenen Epochen vor Augen zu führen. Daher wird begleitend zur Vorlesung ein Skript mit umfangreichen Quellen im Original und in Übersetzung sowie Erläuterungen zugänglich gemacht.
Literaturempfehlungen
- Gerd Kleinheyer, Jan Schröder (Hg.), Deutsche und Europäische Juristen aus neun Jahrhunderten, 5. Auflage, 2008.
- Stefan Meder, Rechtsgeschichte, 3. Auflage 2008.
- Hans Schlosser, Grundzüge der neueren Privatrechtsgeschichte, 10. Auflage 2005.
- Franz Wieacker, Privatrechtsgeschichte der Neuzeit, 2. Auflage 1967, Nachdruck 1996.
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