Familie und Gesellschaft
Im Wintersemester 20098/2009 veranstalte ich für Magister- und Erasmusstudierende ein Seminar unter dem Titel
Familie und Gesellschaft
Formale Gestaltung der Seminararbeit - Informationen zum Ablauf - Themenliste
Das Familienrecht dient – womöglich mehr als andere Gebiete des Zivilrechts – der Verwirklichung gesellschaftspolitischer Zielvorstellungen. Die rechtlichen Regelungen der Ehe und anderer Formen der Partnerschaft bringen zum Ausdruck, welche Arten der gemeinsamen Lebensgestaltung der Staat billigt und fördert. Zugleich geben die Normen des Familienrechts und der angrenzenden Gebiete zu erkennen, welchen Stellenwert der Staat der Sicherung der Autonomie und Gleichberechtigung beider Partner in einer Lebensgemeinschaft einerseits und dem Schutz des strukturell schwächeren Partners in einer Lebensgemeinschaft (z. B. der Ehefrau) vor der Ausnutzung seiner Unterlegenheit auf der anderen Seite einräumt.
Weil im Familienrecht die sozialpolitischen Ziele und die Wertvorstellungen des Gesetzgebers besonders deutlich zum Ausdruck kommen, sind viele Regelungen in diesem Bereich Gegenstand leidenschaftlicher rechtspolitischer Debatten. Aus demselben Grund ist das Familienrecht ein dynamisches Rechtsgebiet, das in ständiger Veränderung und Entwicklung begriffen ist.
Im Seminar sollen einige besonders interessante Aspekte des deutschen Familienrechts und benachbarter Rechtsgebiete vorgestellt und diskutiert werden. Dabei soll jeweils die Frage im Mittelpunkt stehen, welche Ziele und Wertungen des Gesetzgebers in den geltenden Rechtsnormen zum Ausdruck kommen. Ebenso muss die Frage gestellt werden, ob die geltenden Vorschriften geeignet sind, die Ziele zu erreichen, denen sie dienen sollen, und die Wertvorstellungen zu verwirklichen, auf denen sie basieren.
Das Seminar ist speziell für ausländische Studierende gedacht, die im Rahmen des ERASMUS-Programms nach Trier kommen oder die am LL.-M.-Studiengang teilnehmen. ERASMUS-Studierende erwerben bei erfolgreicher Teilnahme am Seminar 10 ECTS-Kreditpunkte. LL.-M.-Studierende erfüllen das Erfordernis der Teilnahme an einem Seminar gemäß § 4 der Magisterordnung.
Nähere Informationen zum zeitlichen Ablauf des Seminars finden Sie hier. Außerdem können Sie hier eine Liste der Themen abrufen, die für ein Referat in Frage kommen.