Aktuelle Termine
- 17.12.2018 10:00–12:00 Uhr: Rückgabe der Wiederholungsklausur im Zivilrecht II , HS 7
Vergangene Termine
- 22.12.2017 14:00–17:00 Uhr: Probeklausur im Zivilrecht I
- 13.02.2018 13:00–16:00 Uhr: 1. Klausur im Zivilrecht I
- 15.02.2018 bis 12.03.2018: Hausarbeit im Zivilrecht
- 19.03.2018 10 Uhr c. t.: Rückgabe und Besprechung der 1. Klausur im Zivilrecht I, Audimax
- 19.03.2018: Regelmäßiger Beginn der Remonstrationsfrist zur 1. Klausur im Zivilrecht I (siehe Remonstrationsbedingungen unten)
- 05.04.2018 10:00-13:00 Uhr: Wiederholungsklausur im Zivilrecht I
- 09.05.2018 12 Uhr c. t.: Rückgabe und Besprechung der Hausarbeit im Zivilrecht, Audimax
- 30.05.2018 12 Uhr c. t.: Rückgabe und Besprechung der Wiederholungsklausur im Zivilrecht I, Audimax
- 13.07.2018 13:00–16:00 Uhr: 1. Klausur im Zivilrecht II
- 29.08.2018 10 Uhr c. t.: Rückgabe und Besprechung der 1. Klausur im Zivilrecht II, HS 3
- 26.10.2018 14:00–17:00 Uhr: Wiederholungsklausur im Zivilrecht II, Audimax
Informationen zu den Klausuren (2. Semester)
- Ankündigung und Raumaufteilung zur 1. Klausur im Zivilrecht
- Ankündigung und Raumaufteilung zur 2. Klausur im Zivilrecht
- Allgemeine Hinweise für Aufsichtsarbeiten im Rahmen der Zwischenprüfung
- Die Anmeldung zu den Klausuren erfolgt automatisch. Ein "Schieben" der Klausur ist nicht möglich. Diejenigen, die die erste Klausur bestanden haben, dürfen nicht am Wiederholungsversuch teilnehmen.
Informationen zu den Klausuren (1. Semester)
- Ankündigung und Raumaufteilung zur Probeklausur im Zivilrecht
- Ankündigung und Raumaufteilung zur 1. Klausur im Zivilrecht
- Ankündigung und Raumaufteilung zur 2. Klausur im Zivilrecht
- Allgemeine Hinweise für Aufsichtsarbeiten im Rahmen der Zwischenprüfung
- Die Anmeldung zu den Klausuren erfolgt automatisch. Ein "Schieben" der Klausur ist nicht möglich. Diejenigen, die die erste Klausur bestanden haben, dürfen nicht am Wiederholungsversuch teilnehmen.
Informationen zur Hausarbeit (Erasmus)
Informationen zur Hausarbeit (Staatsexamen)
- Sachverhalt
- Formelle Hinweise
- Allgemeine Hinweise zur Anmeldung zur Hausarbeit
- Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung der Remonstrationen etwas Zeit in Anspruch nehmen wird. Vorrangig soll eine gute Nachkorrektur der Wiederholungsklausur erfolgen. Wir bitten daher um Verständnis, dass die Remonstrationen erst nach Rückgabe der Wiederholungsklausur endgültig beschieden werden können.
- Nachdem die Remonstrationen bearbeitet wurden, werden die Noten in Porta eingetragen (Studenten der neuen Studienordnung) bzw. die Scheine erstellt (Studenten der alten Studienordnung und auf Wunsch Studenten der neuen Studienordnung).
Rückgabe der Prüfungsleistungen
- Remonstrationsbedingungen
- Die Prüfungsleistungen werden beim Rückgabetermin (siehe oben) im Hörsaal oder danach zu den Bürozeiten an der Professur zurückgegeben.
- Die Noten und Ergebnisse werden (zunächst) nicht online einsehbar sein. Die Noten und Ergebnisse werden in keinem Fall ausgehangen.
Fragen und Probleme
- Bei Fragen und Problemen wenden Sie sich bitte an beckermo@uni-trier.de