Sommersemester 2008
Übung zur Vorlesung im Zivilrecht für Magister- und Erasmusstudierende, sowie
Übung zur Vorlesung für Anfänger II
Inhalt der Veranstaltungen
Die Übung zur Vorlesung im Zivilrecht ist als propädeutische Begleitübung zu der regulären Vorlesung von Prof. Dr. Thomas Rüfner gedacht. Anhand von Beispielsfällen werden Klausurlösungen und Gutachten in der Gruppe erarbeitet und diskutiert. In ihrem inhaltlichen Ablauf orientiert sich die Veranstaltung an die Vorlesung "Einführung in das Zivilrecht II". Daneben werden laufend Kenntnisse zu den Techniken wissenschaftlichen Arbeitens vermittelt, welche die Studierenden auf die Hausarbeiten, Seminararbeiten sowie auf eine etwaige Magisterarbeit vorbereiten.
Die Veranstaltung "Übung zur Vorlesung für Magister- und Erasmusstudierende" findet immer Donnerstags von 16.00-18.00 Uhr s.t. in Raum D 031 statt.
Die Veranstaltung "Übung zur Vorlesung für Anfänger II" findet immer Donnerstags von 18.00-20.00 Uhr s.t. in Raum E 44 statt.
Veranstaltungsbeginn ist für beide Veranstaltungen der 10. April 2008. In dieser Veranstaltung werden die Materlialien für das laufende Semester ausgeteilt. Folien und Lösungsskizzen der besprochenen Fälle werden laufend hier ins Internet gestellt.
Wichtige Hinweise
Zusätzliche Veranstaltungstermine!!! Dienstag, 27.05.2008 16.00 Uhr in A 142!!! Bitte bereiten Sie Fall 5 vor.
Dienstag, 03.06.2008 16.00 Uhr in A 142!!! Bitte bereiten Sie Fall 7 vor.
Zusätzlicher Veranstaltungstermin!!! Dienstag, 22.04.2008 16.00 Uhr in B11!!! Bitte bereiten Sie Fall 2 hierfür vor.
Bitte bringen Sie eine Gesetzessammlung für das Bürgerliche Recht von der ersten Stunde an mit!!!
Übersicht und Materialien
1. Teil: Wiederholung BGB Allgemeiner Teil | |
10./17.04.2008: Fall 1, Materialien 1 (Stellvertretungsrecht, §§ 164 ff. BGB) | |
22.04.2008: Fall 2, Materialien 2 (Auslegung von Willenserklärungen, Irrtumsanfechtung) | |
24.04.2008:Fall 3 (Vertragsschluss mit Minderjährigen, §§ 104 ff. BGB) | |
01.05.2008: Keine Veranstaltung! | |
2. Teil: Erfüllung | |
08.05.2008: Fall 4 (Leistungserbringung gegenüber Minderjährigen) | |
15.05.2008: Keine Veranstaltung! | |
22.05.2008: Keine Veranstaltung! | |
3. Teil: Rücktritt und Rückgewährverhältnis | |
27.05.2008:Fall 5 (Rücktrittsvoraussetzungen, §§ 346 ff. BGB; Schadensersatz statt der Leistung wegen Pflichtverletzung, §§ 280 Abs.1, 3, 281 BGB) | |
29.05.2008:Fall 6 (§ 346 BGB als Anspruchsgrundlage) | |
4. Teil: Inhalt des Schuldverhältnisses; Unmöglichkeit, § 275 BGB | |
03.06.2008:Fall 7; Prüfungsschemata SchRAT (Einführung in das Unmöglichkeitsrecht, § 275 BGB; Stückschuld und Gattungsschuld) | |
5. Teil: Schadensersatz statt der Leistung wegen Unmöglichkeit, § 280 Abs. 1, 3 i.V.m. §§ 283, 275 BGB | |
12.05.2008: Fall 8 (Konkretisierung einer Gattungsschuld; Schadensberechnung bei Unmöglichkeit, Differenz- und Surrogationsmethode) | |
19.06.2008:Fall 10 (Gegenleistungspflicht bei gegenseitig zu vertretender Unmöglichkeit) | |
6. Teil: Ersatz des Verzugschadens, §§ 280 Abs. 1, 2 i.V.m. § 286 BGB | |
26.06.2008: Fall 11 (Abgrenzung Schadensersatz neben der Leistung; Verzugsschaden; Fälligkeit einer Leistung) | |
7. Teil: Rechtsgeschäftslehre 4, Willensmängel und Anfechtung | |
03.07.2008: Fall 12, Fall 13 (Pflichtverletzung, § 241 Abs. 2 BGB; Schuldverhältnis nach § 280 Abs.1 BGB (pVV); Schuldverhältnis nach §§ 280 Abs. 311 Abs. 2 BGB (cic)) | |
10.07.2008: Fall 14 (Wiederholung pVV und cic, Haftung für Dritte) |