NEUE ARBEITSBEDINGUNGEN FÜR HIWIS & SHK!

Neues Semester neues Glück: Das gilt auch für alle von uns, die als HiWis, SHK etc. an den Lehrstühlen, Instituten und Zentren dieser Universität arbeiten. Mit dem Beginn des neuen Semesters, Stichtag 01.04., gelten auch neue (und bessere) Arbeitsregelungen. Da Landesregierung und Univerwaltung in unseren Augen hierzu wahlweise gar nicht, zu wenig oder nur intransparent kommunizieren, platzieren wir hier auf der Homepage die Informationen, die uns seitens des AStA zukommen gelassen wurden. Wir bitten darum, diese gegebenenfalls an euch bekannte Betroffene weiterzuleiten.

 

Bei den Tarifverhandlungen Ende letzten Jahres ging es dank des Einsatzes und Protests vieler Studis und der Unterstützung durch GEW und Verdi auch um unsere Arbeitsbedingungen an den Unis. Es wurde um einen vollumfänglichen Tarifvertrag gekämpft, aufgrund der Blockadehaltung der Länder kam es jedoch nur zu einem Teilerfolg.

Im Einigungspapier (s. Anhang, Seite 12 unten) wurde zwischen Gewerkschaften und Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) vereinbart, das Mindeststundenentgelt für studentische Beschäftigte ab dem

  • Sommersemester 2024 auf 13,25 Euro und ab dem
  • Sommersemester 2025 auf 13,98 Euro als Mindestentgelt zu erhöhen.
  • Die Regelvertragslaufzeit beträgt ein Jahr, für begründete Ausnahmefälle können kürzere und längere Zeiträume vereinbart werden.

 

Diese Regelungen bedeuten, dass 13,25 € seit dem 01.04. 2024 die absolute Lohnuntergrenze ist und sämtliche neue Verträge nun eine Laufzeit von einem Jahr haben müssten. Die entsprechende Neufassung der Richtlinien der TdL, an die sich die Hochschulen und Unis nun zu halten haben, findet ihr ebenfalls im Anhang. Ihr werdet feststellen, dass dort außerdem sehr rigide Lohnobergrenzen festgeschrieben wurden. Diese Vorgaben kommen allein von Seiten der Landesregierungen, die Gewerkschaften haben damit nichts zu tun. Konkret beobachten wir momentan folgende Punkte:

  1. Uns sind leider nicht nur bundesweit sondern auch hier vor Ort bereits Fälle bekannt, bei denen Studierende neue Verträge mit zu wenig Lohn oder deutlich kürzerer Vertragslaufzeit vorgelegt bekommen haben. Sprecht sowas an und fordert ein, was euch zusteht! Eine Abweichung von den oben genannten Punkten ist im Zweifel schlicht rechtswidrig und unzulässig. Wendet euch ansonsten an uns, den AStA oder die GEW Hochschulgruppe Trier.
  2. Besonders bezüglich der Vertragslaufzeiten zeigt sich, dass die Universitätsverwaltung es den Professor*innen und Institutsleitungen sehr einfach machen will, unsere Rechte zu unterwandern: Es wird ein entsprechendes Ankreuzfeld in den Vertragsvordrucken geben, keine Begründung eingefordert und schon lässt sich die erkämpfte Mindestvertragslaufzeit unterlaufen. Zumindest solange, wie der*die Student*in nicht widerspricht. Also: Lest eure neuen Arbeitsverträge, widersprecht ggf und beharrt auf eurer neuen Mindestvertragslaufzeit, wenn keine sachlichen Gründe dagegen sprechen!
  3. Nach unserem aktuellen Wissensstand wird die Universität aber auch die TdL-Lohnobergrenze von 13,83€ für HiWis und SHK mit Bachelor nicht ausschöpfen, sondern das Stundenentgelt bei diesen Studis bei 13,65 € belassen. Selbst nach Richtlinie der TdL wäre da mehr möglich. Das kritsieren wir scharf und ermutigen alle Betroffenen hier im Zweifel individuell nachzuverhandeln. 

Wir bitten euch alle: Haltet Augen und Ohren offen und meldet individuelle oder systemische Verstöße gegen unsere Rechte uns, den Gewerkschaften oder dem AStA! Wir stehen für Fragen, Beratung und Anmerkungen gerne zur Verfügung.