Informationen für Studierende

Empfehlenswerte Veranstaltungsreihe zum Anwaltsberuf

Seit dem vergangenen Jahr benötigen die anwaltlichen Berufsanfänger für die Zulassung zur Anwaltschaft einen Nachweis über die Teilnahme an Lehrveranstaltungen im Berufsrecht im Umfang von 10 Zeitstunden (§ 43f BRAO). Diese Lehrveranstaltungen dürfen zum Zeitpunkt der ersten Zulassung bis zu 7 Jahre alt sein, d.h. sie können bei üblicher Dauer des Studiums und der Referendarzeit bereits während des Jurastudiums erworben werden. Herr Rechtsanwalt Dr. Ammer, zugleich Vizepräsident der Rechtsanwaltskammer Koblenz, wird diese Nachweise in Zukunft in seiner regelmäßig im Wintersemester angebotenen Veranstaltung „Anwaltsrecht und Anwaltspraxis“ (dienstags 18 Uhr c.t., Raum C 22) erteilen. Der Besuch dieser Veranstaltung war allen (fortgeschrittenen) Studierenden schon immer zu empfehlen – jetzt gilt das erst recht!