Arbeitsgemeinschaften im Sommersemester 2023 (Update 15.03.2023)

Im Sommersemester werden folgende Arbeitsgemeinschaften angeboten:

2. und 3. Fachsemester: Zivilrecht II (15203323) und Strafrecht II (15303391)

Nur 2. Fachsemester: Öffentliches Recht I (154003480)

Die Liste der Gruppen finden Sie ⇒hier

Wiederholer aus höheren Fachsemestern nehmen bitte nicht am Losverfahren teil, sie werden bei der Auslosung nicht berücksichtigt.

Die Arbeitsgemeinschaft der Erstsemester ist fest im Stundenplan integriert, eine Teilnahme am Losverfahren ist nicht erforderlich.

Zeitplan:

Erste Eintragungsrunde vom 20.03. bis 26.03.2023, dann Losverfahren (wer zur Funktionsweise des Losverfahrens nähere Erläuterungen benötigt, findet Sie bei den Informationen für Anfänger im Wintersemester hier).

Update: vom 24.-27.03.2023 steht PORTA nicht zur Verfügung, die Eintragungsfrist wird daher verlängert bis einschl. 29.03.2023. Die erste Platzvergabe findet daher erst ab dem 30.03.2023 statt.

Zweite Eintragungsrunde vom 05.04. bis 12.04.2023.

Die Arbeitsgemeinschaften beginnen in der zweiten Vorlesungswoche.


Neue Broschüre erschienen

Ab sofort finden Sie in unserer Broschüre "Jura-Studium in Trier" Informationen zu unseren bewährten und brandneuen Angeboten.

Elektronische Klausuren in der universitären Schwerpunktbereichsprüfung ab F 23

Ab dem Termin F 23 werden die universitären Schwerpunktbereichsklausuren elektronisch angeboten.

Ab dem Sommersemester 2022 kann dies im Klausurenkurs II geübt werden.

Hinweise zur Zwischenprüfung

Allgemeine Informationen zur Zwischenprüfung finden Sie ⇒hier. Die nächsten Termine werden auf der Prüfungsamtsseite ⇒hier bekanntgegeben.

Infolge von Rückfragen weisen wir auf Folgendes hin:

Zur Teilnahme an den Abschlussklausuren zur Zwischenprüfung sind auch diejenigen Studierenden verpflichtet, welche die Abschlussklausuren des vorangegangenen Semesters nicht bestanden haben. Dies bedeutet, dass zB zu den Prüfungen Zivilrecht II oder III auch diejenigen Studierenden automatisch zugelassen sind, die Zivilrecht I noch nicht bestanden haben.

Zur Teilnahme an der Hausarbeit für Anfänger ist ein Anmeldeverfahren durchzuführen. Für alle Teilnehmer ist deutlich vor Ende der Vorlesungszeit eine Anmeldung zur Veranstaltung (1501 32 72) in PORTA notwendig, damit die fertigen Arbeiten in stud.ip hochgeladen werden können. Zusätzlich ist eine Anmeldung zur Prüfung (500409) erforderlich.