Wichtig für Studienbeginner im Sommersemester

Die unten detailliert aufgeführten Informationen benötigen Sie beim Studienbeginn im Sommer nicht. Sie werden automatisch einer Arbeitsgemeinschaft zu den Grundrechten zugeteilt, die ein fester Bestandteil Ihres Stundenplans ist.

Das unten geschilderte Verfahren mit den AGs in allen drei Fächern betrifft die Studienanfänger im Wintersemester und findet auf Sie erst ab Ihrem zweiten Fachsemester Anwendung.

Arbeitsgemeinschaften

Im Stundenplan finden Sie drei Hauptvorlesungen, Einführung in das Zivilrecht I, Einführung in das  Strafrecht I und Staatsorganisationsrecht mit Verfassungsprozessrecht. Zu diesen Vorlesungen gehören Arbeitsgemeinschaften der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, bei denen der Vorlesungsstoff in Gruppen mit wesentlich geringerer Teilnehmerzahl geübt wird. In dem allgemeinen Stundenplan sind diese Arbeitsgemeinschaften, die zu sehr verschiedenen Zeiten angeboten werden, nicht enthalten. Es gibt keine Überschneidungen mit den Pflichtvorlesungen aus Ihrem Stundenplan, aber die FFA-Kurse müssen Sie selbst im Auge behalten! Bitte lesen Sie dringend vorher die ⇒Informationen der FFA zur Stundenplangestaltung!

Sie müssen sich in PORTA zu den Arbeitsgemeinschaften in Zivilrecht I (Nr. 15203376), Strafrecht I (Nr. 15303420) und Staatsorganisationsrecht (Nr. 15403479) anmelden. Die Liste finden Sie ⇒hier.

Mit Ihrer ZIMK-Nutzerkennung, die Sie automatisch mit Ihrer Zulassung erhalten, haben Sie Zugang zum Intranet der Universität und zum Programm PORTA. Sie können sichhier eine Reihe von Videotutorials ansehen, die Ihnen die wichtigsten PORTA-Funktionen Schritt für Schritt demonstrieren.

Das Verfahren zur Anmeldung mit Gruppenpriorität zeigt Ihnen dieses Video. Sie benötigen dafür aber nicht wie im Video gezeigt die Titel, sondern nur die Nummern der Veranstaltungen, wie sie oben angegeben sind.

Sie müssen sich zunächst in Zivilrecht, Strafrecht und Staatsorganisationsrecht zu jeweils drei Arbeitsgemeinschaften anmelden; geben Sie wie im Video gezeigt Prioritäten an und achten Sie am besten auch gleich darauf, dass Ihre Fächer sich nicht überschneiden (das System vergleicht nicht, ob Sie sich zB in Zivilrecht und Strafrecht zu den gleichen Zeiten angemeldet haben). Nach Schluss der Anmeldefrist werden die Plätze zugelost (den aktuellen Zeitplan finden Sie unten).

Falls die Arbeitsgemeinschaften, zu denen Sie sich anmelden, sofort in Ihrem Stundenplan erscheinen, ist das noch nicht die Zulassung - die erfolgt erst nach Abschluss des Losverfahrens! 

Zeitplan Wintersemester 2022/23:

Phase 1 vom 28.09. bis zum 05.10.2022: Studierende haben die Möglichkeit, sich zu den Arbeitsgemeinschaften anzumelden.

Anschließend Phase 2: Platzvergabe per Los, keine Eintragungsmöglichkeit.

Die Platzvergabe entscheidet sich nicht nach der Reihenfolge der Anmeldungen, sondern nach Priorität und Zufallsprinzip. Nach der Verlosung können Sie kontrollieren, ob Sie in allen Fächern einen Platz bekommen haben und ob Ihre Zeiten sich nicht doch überschneiden. 

Es ist völlig normal, wenn Sie in dieser Phase irgendwo keinen Platz erhalten, da erfahrungsgemäß erst mal alle versuchen, nur in den frühen Zeiten unterzukommen - Ihre Chancen auf Zuteilung eines Platzes erhöhen sich ungemein, wenn Sie sich nicht mit allen drei Prioritäten nur zu den beliebtesten Zeiten (zB 8-10, 14-16 Uhr) anmelden, sondern wenigstens für Ihre 3. Wahlmöglichkeit eine spätere Zeit angeben. 18-20 Uhr ist für Studierende (und für Anwältinnen und Anwälte sowieso, auch noch am Wochenende) eine völlig normale Arbeitszeit, in der an der Uni in den höheren Semestern viele reguläre Veranstaltungen stattfinden. 

Phase 3 vom 14.10. bis zum 19.10.2022: wer bisher keinen Platz erhalten hat, kann es erneut versuchen - für alle Fächer oder für das einzelne Fach, in dem ihm eine Arbeitsgemeinschaft fehlt. Studierende, bei denen sich in der ersten Runde eine Kollision ergeben hat, haben die Möglichkeit zur Rückgabe eines der Plätze und können dann einen erneuten Versuch mit einer anderen Zeit starten. Bewerben Sie sich nicht für Gruppen, bei denen die maximale Teilnehmerzahl schon erreicht ist! In dem zweiten Losverfahren wird das System hier niemanden mehr zuteilen, die Gruppen müssen aber in der Liste stehen bleiben.

Das weitere Verfahren nach Abschluss der zweiten Runde wird auf der Seite Studium ->Aktuelles bekanntgegeben.

Die Arbeitsgemeinschaften beginnen in der Regel erst in der zweiten Vorlesungswoche .