Verfahren zur Einstellung/ Weiterbeschäftigung von studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräften

Aktuelles

Sachbearbeitung:

Sachgebietsleitung:

Frau Anja HeinenFrau Judith Berg
Tel.: 0651 201-4294 Tel.: 0651 201-4254  
E-Mail: heinen@uni-trier.deE-Mail: jberg@uni-trier.de

 

Verträge gültig ab April 2024

Hinweis: Unvollständig ausgefüllte oder nicht unterzeichnete Verträge gelten künftig als nicht eingegangen und werden an den Bereich zur Vervollständigung zurückgesandt

Es liegt: 
KEIN Abschluss vorVertrag studentische Hilfskraft ohne Abschluss (13,25 Euro), PDF-Dokument
ein Fachhochschulabschluss, Bachelorabschluss oder Masterabschluss ohne Akkreditierung vor:Vertrag wissenschaftliche Hilfskraft mit Abschluss Bachelor (13,65 Euro), PDF-Dokument
ein Hochschulabschluss, z. B. Diplom, Staatsexamen, Master oder ein Masterabschluss in einem Fachhochschulstudiengang, der akkreditiert ist, vor:Vertrag wissenschaftliche Hilfskraft mit Abschluss Master (18,54 Euro), PDF-Dokument


Verträge gültig ab April 2025

Hinweis: Unvollständig ausgefüllte oder nicht unterzeichnete Verträge gelten künftig als nicht eingegangen und werden an den Bereich zur Vervollständigung zurückgesandt

Es liegt: 
KEIN Abschluss vorVertrag studentische Hilfskraft ohne Abschluss (13,98 Euro), PDF-Dokument
ein Fachhochschulabschluss, Bachelorabschluss oder Masterabschluss ohne Akkreditierung vor:Vertrag wissenschaftliche Hilfskraft mit Abschluss Bachelor (14,40 Euro), PDF-Dokument
ein Hochschulabschluss, z. B. Diplom, Staatsexamen, Master oder ein Masterabschluss in einem Fachhochschulstudiengang, der akkreditiert ist, vor:Vertrag wissenschaftliche Hilfskraft mit Abschluss Master (19,56 Euro), PDF-Dokument

 

Beispielhafte Berechnungen der Haushaltsausgaben auf den Seiten der Abteilung I unter Personalkosten-/Hilfskraft-Kalkulationen


weitere Dokumente

 

der Universität Trier

 

des Landesamtes für Finanzen (LfF)