Bewerbungsverfahren zum Masterstudiengang mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie
Der Masterstudiengang Klinische Psychologie und Psychotherapie (KLIPP) wird seit dem Wintersemester 2023/2024 an der Universität Trier angeboten. Studierende können ihr Studium sowohl im Wintersemester als auch im Sommersemester beginnen. Bewerbungsfrist für das Wintersemester ist jeweils der 31.05. und für das Sommersemester jeweils der 15.01. vorbehaltlich der Zustimmung des Senats. Der Masterstudiengang KLIPP ist zulassungsbeschränkt. Die Zulassungsvoraussetzungen werden in der Allgemeinen Prüfungsordnung der Universität Trier sowie in der Fachprüfungsordnung geregelt. Informationen zum Bewerbungsverfahren für zulassungsbeschränkte Masterstudiengänge an der Universität Trier finden Sie hier.
Folgende Zugangsvoraussetzungen müssen für die Zulassung zum Masterstudiengang KLIPP erfüllt sein:
1. Ein Bachelorabschluss (B.Sc. Psychologie) in einem polyvalenten sowie approbationsordnungskonformen Studiengang der Psychologie.
2. Ein Nachweis von der Universität, an der Sie das Bachelorstudium abgeschlossen haben, in welcher bestätigt wird, dass entweder
a) die Einhaltung der berufsrechtlichen Voraussetzungen nach dem Gesetz über den Beruf der Psychotherapeutin oder des Psychotherapeuten (PsychThG) festgestellt wurde („berufsrechtlich anerkannter Studiengang“, Angabe der zuständigen Landesbehörde und des Datums des Anerkennungsbescheids erforderlich) oder
b) die Lernergebnisse inhaltlich den Anforderungen des PsychThG und der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO) entsprechen und die Hochschule eine Universität oder den deutschen Universitäten gleichgestellte Hochschule ist.
Sollten Sie einen Bachelorstudiengang absolviert haben, der nicht berufsrechtlich anerkannt ist, müssen Sie nachweisen, dass Sie alle geforderten Inhalte gem. §§ 7 und 9 PsychThG sowie §§ 12-15 und Anlage 1 der PsychThApprO im Rahmen des Bachelorstudiums absolviert haben oder diese mit Abschluss des Studiums voraussichtlich absolviert haben werden. Zu diesem Zweck muss 1) eine Übersichtstabelle eingereicht werden, aus der ersichtlich ist, mit welchen Lehrveranstaltungen die zur PsychThAppro vergleichbare Ausbildungsziele an der Universität, an der Sie das Bachelorstudium absolviert haben, erreicht werden können, sowie 2) ein Transcript of Records, aus dem ersichtlich wird, dass Sie diese Lehrveranstaltungen im Rahmen des Bachelorstudiums absolviert haben.
Sollten Sie das Bachelorstudium noch nicht abgeschlossen haben, können Sie ein Transcript of Records einreichen, in welchem hervorgeht, dass Sie mindestens 140 Leistungspunkte erreicht haben. Nach einer Zulassung zum Masterstudiengang KLIPP an der Universität Trier müssen Sie bis zum Ende des ersten Fachsemesters den Abschluss Ihres Bachelorstudiums, sowie die berufsrechtliche Anerkennung oder Gleichwertigkeit Ihres Bachelorstudiums, nachweisen. Die Frist für den Studienbeginn im Wintersemester ist dabei der 31.03. und für den Studienbeginn im Sommersemester der 30.09.. Sollten Sie bis zu der genannten Frist keinen Nachweis über den erfolgreichen Studienabschluss und die Erfüllung der Zugangsvorausetzungen nach der PsychThApprO erbringen können, verfällt Ihr Anspruch auf den Studienplatz.
Alle Unterlagen müssen vollständig im Bewerbungsportal der Universität Trier online hochgeladen werden. Hier gelangen Sie zum Bewerbungsportal der Universität Trier. Eine Checkliste der erforderlichen Unterlagen finden Sie hier.
Unten sind die notwendigen Module aus dem Bachelorstudiengang sowie die geforderten ECTS-Punkte aufgelistet:
Grundlagenfächer | Vertiefungsbereich Klinische Psychologie und Psychotherapie | Methoden und Diagnostik | Berufspraktische Einsätze und Praktika | ||||
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Zulassung zur Approbationsprüfung Psychotherapie
Bitte beachten Sie, dass die Zulassung zum Masterstudiengang in Klinischer Psychologie und Psychotherapie nicht mit der Zulassung zur Approbationsprüfung in Psychotherapie gleichzusetzen ist. Nach der Zulassung zum Masterstudiengang in Klinischer Psychologie und Psychotherapie an der Universität Trier ist es notwendig, dass Sie Ihre Bewerbungsunterlagen an das Landasprüfungsamt für Psychotherapie in RheinlandPfalz weiterleiten. Das Landesprüfungsamt prüft im Einzelfall, ob Sie die notwendigen Kriterien für die Zulassung zur Approbationsprüfung erfüllen. Die entsprechenden Dokumente vom Landesprüfungsamt finden Sie auf folgender Internetseite: lsjv.rlp.de/themen/gesundheit/gesundheitsberufe/landespruefungsamt-fuer-akademische-heilberufe/psychotherapie.