Erasmus- FAQ – Fachbereich I- Erasmuskoordination Psychologie
Dieses Seite soll Ihnen dabei helfen, die häufigsten Fragen zu beantworten, die uns von Studierenden im Rahmen der Erasmus-Koordination erreichen. Die Themen sind dabei grob in die Bewerbungsphase vor dem Aufenthalt, die Planungsphase vor Antritt des Aufenthaltes nach erfolgreicher Bewerbung, der eigentlichen Zeit an der Gastuniversität und der Rückkehr/Leistungsanerkennung an der Universität Trier aufgeteilt.
1. Bewerbungsphase
1.1. Ich interessiere mich für eine Teilnahme am Erasmus-Programm. Wo kann ich mir erste Informationen einholen?
Am besten wenden Sie sich zunächst an das International Office der Uni Trier im V-Gebäude. Dort erhalten Sie hilfreiche Informationen zu allgemeinen Fragen wie verfügbare Partnerunis, den finanziellen und organisatorischen Gesichtspunkten der Förderung und dem Bewerbungsablauf. Hier finden Sie eine Liste der aktuellen Ansprechpartner.Das IO bietet sowohl Beratung per Mail als auch wöchentliche Sprechstunden mit/ohne Voranmeldung an.
1.2. Ab wann kann ich mich für einen Erasmus-Aufenthalt bewerben?
Eine Bewerbung ist ab dem ersten Bachelorsemester in Psychologie möglich.
1.3. Welche Partneruniversitäten gibt es im Fachbereich Psychologie der Uni Trier?
Eine aktuelle Liste unserer Partneruniversitäten finden Sie beim International Office.
1.4. Wo finde ich Informationen zum Kursangebot an den Partneruniversitäten?
Es empfiehlt sich, vorab die Webseiten der Partneruniversitäten durchzusehen. Dort finden Sie oft (u.U. auch auf den jeweiligen Psychologie-Fachbereichsseiten) Kursübersichten- oder Beschreibungen, die Sie als erste Übersicht verwenden können.
1.5. Wie realistisch/wahrscheinlich ist es, an einer bestimmten Partneruni einen Platz zu bekommen?
Pauschal lässt sich diese Frage leider nicht beantworten. Jede Partneruni stellt dem FB Psychologie eine gewisse Anzahl an Plätzen zur Verfügung. Wie schwer es tatsächlich ist, einen davon bei der Bewerbung zu erhalten, hängt maßgeblich davon ab, wie viele Studierende sich in einem Bewerbungsdurchgang für die entsprechende Uni interessieren und wie ihre Bewerbungskriterien (Sprachniveau, NC, Motivationsschreiben) im Vergleich zu Mitbewerbern/innen ausfallen.
1.6. Gibt es Erfahrungsberichte von ehemaligen Erasmusteilnehmern?
Ja, die Koordination verfügt über ein entsprechendes Archiv. Bei Interesse an Erfahrungsberichten über Aufenthalte an einer unserer Partnerunis senden Sie gerne eine Mail an aaastud2uni-trierde
1.7. Gibt es eine Garantie dafür, dass ich trotz Erasmus-Aufenthalt in Regelstudienzeit mein Studium abschließen kann?
Nein, leider nicht. Dafür gibt es mehrere Gründe. Zum einen ist das Kursangebot unserer Gastunis nicht immer so aufgebaut, dass es an jeder Stelle den Anforderungen des Trierer Psychologie-Modulhandbuchs entspricht. Und zum anderen kann, selbst wenn Sie sich vorab einen passenden Kurs herausgesucht und mit uns besprochen haben, nicht zu 100% garantiert werden, dass Sie diesen Kursplatz auch tatsächlich bekommen. Das kann z.B. an beschränkten Kursplätzen für internationale Studierende oder an wechselnden Kursangeboten der Gastuni liegen. Wenn Sie im Rahmen eines Erasmus-Aufenthaltes darauf angewiesen sind, innerhalb der Regelstudienzeit zu bleiben (z.B. auf Grund von Bafög), empfiehlt es sich mehr als sonst, möglichst frühzeitig mit der Planung des Erasmus-Aufenthaltes zu beginnen und sich vorab konkret Kursbeschreibungen der Partneruniversitäten durchzulesen.
1.8. Wie genau läuft die Bewerbung ab?
I.d.R. gibt es einmal im Jahr einen gemeinsamen Bewerbungstermin für Erasmus-Förderplätze. Die Bewerbungsdeadline liegt meist im Monat Februar.
Ihre Bewerbung findet ausschließlich digital statt. Alle Hinweise zum Verfahren finden Sie auf der Seite des International Office.
Nachdem die Deadline verstrichen ist, sendet das IO sämtliche Unterlagen an die Erasmuskoordination Psychologie. Die Bewerbungen werden dann im Hinblick auf Verfügbarkeit der Plätze, Sprachniveau, aktuellen Studienschnitt und Aussagekraft des Motivationsschreibens bewertet.
1.9. Welche Sprachnachweise sind nötig?
Die genauen Sprachvoraussetzungen für jede Gastuniversität finden sie auf der Programmliste. Sofern nicht anders angegeben, beziehen sich diese Voraussetzungen auf die Landessprache. Akzeptiert werden folgende Nachweise:
- Sprachtest des Sprachenzentrums der Universität Trier
- Sprachkurszeugnis der Universität Trier
- Andere gängige Sprachtestergebnisse, z.B. TOEFL
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte ans IO
Wichtig: Es können leider nur Nachweise akzeptiert werden, die nicht älter als zwei Jahre sind.
1.10. Kann ich Sprachtestergebnisse zu einem späteren Zeitpunkt nachreichen?
Grundsätzlich nicht. Da Bewerber/innen nach Ende der Deadline zeitnah ausgewählt werden müssen, können nachträglich eingereichte Sprachnachweise (z.B. 4 Wochen später) bei der Platzvergabe nicht mehr berücksichtigt werden.Falls Sie aktuell einen Sprachkurs der Universität besuchen, aber noch nicht abgeschlossen haben, lassen sie sich einen vorläufigen Nachweis ihres Dozenten/ihrer Dozentin ausstellen.
1.11. Wie vereinbare ich einen Sprechstundentermin mit Frau von Dawans?
Aktuell gibt es keine festen Sprechstundenzeiten. Wenn Sie einen Termin mit Frau von Dawans ausmachen möchten, schicken Sie uns gerne eine Mail an erasmuspsyuni-trierde . Am besten schildern Sie uns vorab kurz, worum es bei dem Termin gehen soll. Wir schicken Ihnen dann einen Terminvorschlag zu.
1.12. Gibt es eine Erasmus-Infoveranstaltung des Fachbereichs Psychologie?
Ja, diese findet i.d.R. einmal im Jahr vor der Bewerbungsphase via Zoom statt. Der genaue Termin für die Infoveranstaltung wird vom IO online sowie über den E-Mailverteiler bekannt gegeben.
1.13. Wie kann ich mich für ein Erasmus-Praktikum im Ausland bewerben?
Die Bewerbungen auf Praktikumsförderung über Erasmus laufen zunächst nicht über die Erasmuskoordination Psychologie, sondern über die Agentur für internationale Hochschul-Mobilität Rheinland-Pfalz. Für eine Bewerbung um eine solche Förderung wenden Sie sich am besten an die entsprechende Stelle an der Hochschule Trier.
2. Planungsphase- Vor dem Aufenthalt
2.1. Was ist als nächstes zu tun, wenn ich für einen Erasmus-Platz angenommen wurde?
Setzen sie sich so zügig als möglich mit uns (erasmuspsyuni-trierde) in Verbindung, um vorab ein Learning Agreement aufzustellen. Dabei handelt es sich um eine dreiseitige Vereinbarung zwischen Ihnen, der Erasmuskoordinatorin der Universität Trier und der Erasmus-Koordinationsstelle ihrer Gastuniversität. Mittels LA wird vorab festgehalten, welche Kurse Sie während ihres Aufenthaltes belegen und wofür diese in Trier anerkannt werden können. Das Learning Agreement muss zwingend vor Antritt des Aufenthaltes erstellt und von allen drei oben genannten Seiten unterschrieben werden.
Zunächst empfiehlt es sich, einen ersten Entwurf des LAs selbst zu erstellen. Die entsprechende Vorlage für das LA Teil I finden Sie hier.
Sollten Sie eine Anerkennung Ihrer Leistungen wünschen, müssen Sie uns zudem pro Kurs eine vollständig ausgefüllte Anlage zur Anerkennung mit einer deutschen oder englischen Kursbeschreibungen zu senden. Wir akzeptieren ausschließlich PDF-Dokument!
Wir geben Ihnen anschließend gerne Rückmeldung zur Machbarkeit Ihres Anerkennungsvorhabens sowie zu formalen Aspekten des LAs, so dass Sie ggf. Korrekturen vornehmen können. Sobald Ihr LA den Anforderungen genügt, unterzeichnet Frau von Dawans Ihnen das Dokument und Sie erhalten die unterschriebene Version per Mail. Diese leiten Sie anschließend an die Koordination an der Gastuni weiter. Sobald das LA von allen Seiten unterschrieben wurde, schicken Sie es auch noch einmal an Ihre Ansprechperson beim IO der Uni Trier, bitte beachten Sie hier die durch das IO gesetzte Deadline.
Bitte beachten Sie, dass manche Universitäten ein sogenanntes Online Learning Agreement (OLA) fordern. In diesem Fall müssen Sie ausschließlich dieses ausfüllen. Sobald Sie dieses angereicht haben, wird es von uns automatisch übermittelt.
Wichtig: Bedingt durch die Abstimmung zwischen Ihnen und der Erasmuskoordination ist es meist nicht möglich, ein LA innerhalb von kurzen Zeiträumen aufzustellen. Es empfiehlt sich also, nicht bis zur letzten Minute mit der Erstellung des LAs zu warten. Melden Sie sich bitte frühzeitig!
2.2. Wann lassen sich Kurse an der Gastuni für Module an der Universität Trier anerkennen?
Entscheiden sind dafür für reguläre Psychologie-Module drei Kriterien: ECTS-Anzahl, Übereinstimmung der Inhalte und Art der erbrachten Prüfungsleistung. Diese Voraussetzungen können Sie vorab bereits selbst mit dem Psychologie-Modulhandbuch der Uni Trier und den Kursbeschreibungen der Gastuni überprüfen.
Bei den ECTS (Eurpean Credit Transfer System) handelt es sich um ein einheitliches Maß für den Arbeitsaufwand (Workload), der im Rahmen einer Veranstaltung erbracht wird. Ein ECTS entspricht dabei ca. 30 Stunden Arbeit. Damit sich ein Kurs oder eine Kombination aus Kursen für ein Modul in Trier anerkennen lässt, darf es einen Unterschied von höchstens einem ECTS nach unten geben (Bsp: 9 ECTS werden an der Gastuni erbracht, 10 sind für das Modul in Trier vorgesehen). Größere Unterschiede können leider nicht genehmigt werden, da der erbrachte Arbeitsaufwand dann zu weit auseinander liegt.
In Bezug auf Inhaltiches sollte idealerweise ein Großteil der im Trierer Modulhandbuch beschriebenen Modulinhalte auch durch den Kurs/die Kurse an der Gastuni abgedeckt werden. Wichtig: Sollten Sie im Master sein und sich eine PoV anerkennen lassen möchten, muss der Kurs für eine Anerkennung auch eine projektorientierte Leistung (z.B. Arbeit mit einer Patientenstichprobe oder mit klinischen Fragebögen in klinischer Psychologie) beinhalten.
Zuletzt muss auch die Prüfungsform des Kurses/der Kurse an der Gastuni und des Moduls an der Uni Trier übereinstimmen. Wenn in Trier in einem Modul die Note über eine schriftliche Abschlussprüfung festgestellt wird, muss das bei dem Kurs/den Kursen an der Gastuni ebenfalls der Fall sein. Eine rein mündliche Abschlussprüfung würde hier nicht ausreichen.
Wenn ein Kurs oder eine Kurskombination an der Gastuni unter diesen drei Gesichtspunkten mit dem Trierer Psychologie-Modulhandbuch übereinstimmt, ist das bereits ein gutes Zeichen für die Machbarkeit ihres Vorhabens.
2.3. Wie ist das Learning Agreement auszufüllen?
Hier finden Sie eine Ausfüllhilfe des International Office
In Teil A1 des Learning Agreements listen Sie alle Kurse auf, die sie an der Gastuniversität besuchen möchten.
Im Teil B1 ordnen Sie diese Kurse dann über die Spalte „No. Lfd. Nr“. den Modulen zu, die sie sich in Trier anerkennen lassen möchten. Die nötigen Informationen zu ECTS (im Trierer Modulhandbuch LP) und Component Code (im Trierer Modulhandbuch „Kennnummer“) finden Sie im Bachelor- bzw. Master-Modulhandbuch der Universität Trier.
2.4. Wie kann ich PDF-Dokumente zusammenfügen?
- Suchen Sie sich online einen kostenlosen PDF-Merger
- Laden Sie die gewünschten Dokumente hoch
- Bringen Sie die Dokumente in die gewünschte Reihenfolge (am Besten bei der Benennung auf eine durchgängige Nummerierung achten)
- Klicken Sie auf „Dokumente zusammenfügen“
- Laden Sie das erstellte PDF herunter und speichern Sie es.
2.5. Wie funktioniert die Anerkennung für das Nichtpsychologische Wahlpflichtmodul/Nebenfach?
Bei der Nebenfachanerkennung sind die Richtlinien etwas anders als bei psychologischen Kursen. Folgende Kriterien müssen erfüllt sein, damit wir eine Anerkennungsempfehlung vergeben können:
- Es müssen 10 ECTS erbracht werden (maximal 1 ECTS Abstand nach unten, Kurse lassen sich kombinieren)
- Der Kurs/die Kurse an der Gastuni müssen nichtpsychologisch sein, d.h. das Kursthema darf keinen direkten Psychologie-Bezug haben („Psychology of Criminology“ ließe sich als Kurs z.B. nicht anerkennen.
- Es darf sich bei dem Kurs/den Kursen nicht um reine Sprachkurse handeln (z.B. Englisch- oder Französisch-Kurs).
Prinzipiell lassen sich auch Nebenfächer anerkennen, die so an der Universität Trier für Psychologie regulär nicht angeboten werden (z.B. Umweltwissenschaften, Gender Studies, Geschichte etc.). Hierfür erstellen wir im LA zusammen eine neue Nebenfachbezeichnung. Wichtig bei mehreren Kursen, die für das Nebenfach kombiniert werden, ist aber, dass zumindest grob ein thematischer Bezug der Kurse untereinander erkennbar ist. Ansonsten wird es schwierig, einen gemeinsamen Oberbegriff zu finden.
Darüber hinaus lassen sich auch Nebenfächer anerkennen, die an der Universität Trier regulär im Bachelor/Master angeboten werden. Hier ist allerdings eine zusätzliche Unterschrift des Erasmuskoordinators/der Erasmuskoordinatorin des jeweiligen Fachbereiches auf dem LA unter „second field of study, if applicable“ nötig.
2.6. Kann ich an der Gastuni auch Kurse aus Interesse belegen, ohne sie anerkennen zu lassen?
Ja, das ist ohne Probleme möglich. Diese Kurse werden dann einfach nur in Tabelle A1 des LA eingetragen und haben kein Gegenstück in Tabelle B1.
2.7. Wie viele ECTS muss ich pro Semester erbringen?
Oft kursiert ein fester Richtwert von 30 ECTS, die pro Semester an der Gastuni erbracht werden müssen. Von Seiten der Universität Trier und der Erasmuskoordination Psychologie gibt es keinen solchen fixen Richtwert. Da Erasmus die Fördermittel allerdings für einen Studienaufenthalt an der Gastuni zur Verfügung stellt, sollten pro Semester mindestens 2-3 Kurse belegt werden, um die Förderung zu rechtfertigen.
2.8. Ich benötige für meine Gastuni eine Notenbescheinigung auf Englisch, woher bekomme ich die?
Eine englischsprachige Notenbescheinigung kann beim HPA beantragt werden, dies dauert etwa zwei Wochen.
3. Während des Aufenthaltes
3.1. Lässt sich das im LA vereinbarte Anerkennungsvorhaben ändern, wenn ich schon an der Gastuni bin?
Ja, dafür gibt es das so genannte Change Agreement (LA Teil II During the mobility). Es ist ähnlich aufgebaut wie das ursprüngliche LA. Sie finden dieses in der Wordversion in Form der Tabellen A2 und B2. Im OLA finden Sie dieses unter dem Reiter „Changes“. In Teil A2 können sie einzelne Kurse an der Gastuni als „added“ oder „deleted“ markieren. Teil B2 ermöglicht das Hinzufügen oder Entfernen von Anerkennungsvorhaben an der Universität Trier. Wichtig: Wenn sich an im ursprünglichen LA abgesprochenen Anerkennungsvorhaben Änderungen ergeben, müssen diese hier als „deleted“ markiert und das neue Vorhaben als „added“ hinzugefügt werden.
3.2. Gibt es für die Erstellung des Change Agreements eine Frist?
Ja. Das CA kann nur zum Anfang des Semesters an der Gastuni erstellt werden und muss spätestens 5-7 Wochen nach Semesteranfang von allen Seiten unterschrieben dem IO vorliegen. Später eingehende Anfragen zur Änderung von Kursbelegungen oder Anerkennungen können wir leider nicht berücksichtigen.
3.3. Wie genau stelle ich ein CA auf?
Das Vorgehen ist ähnlich wie beim LA. Senden Sie uns zunächst einen ersten Entwurf des CAs an erasmuspsyuni-trierde. Achten Sie unbedingt darauf, dass Sie uns für neu hinzugefügte Kurse die jeweiligen Kursbeschreibungen auf Deutsch oder Englisch zusenden, sollten Sie eine Anerkennung wünschen. Anschließend prüfen wir die Änderungen, geben ihnen Rückmeldung zum CA und Sie nehmen ggf. Korrekturen vor. Die korrigierte Version senden Sie uns dann erneut zu. Dieses Vorgehen wiederholt sich so lange, bis ihr CA allen Anforderungen genügt. Frau von Dawans unterzeichnet Ihnen das Dokument dann und wir senden es ihnen als PDF zu.
3.4. Ich habe einen Kurs nicht bestanden. Wird nun eine Rückzahlung der Förderung fällig?
Einzelne, nicht bestandene Kurse führen i.d.R. nicht dazu, dass die Förderung zurückgezahlt werden muss. Schließlich kann dies auf Grund von Krankheit, Schwierigkeiten mit der Sprache oder sonstigen Besonderheiten ohne Weiteres vorkommen.
Sollte es allerdings dazu kommen, dass Sie mehrere oder gar alle ihrer vorab geplanten Kurse nicht bestehen, kann es zu einer genaueren Prüfung der Angelegenheit kommen. Am Ende dieser Prüfung kann es dann dazu kommen, dass Sie einen Teil oder sämtliche der erhaltenen Förderungsmittel zurückzahlen müssen.
4. Nach dem Aufenthalt
4.1. Welche Schritte sind nach der Rückkehr an die Universität Trier zur Anerkennung von Prüfungsleistungen nötig?
Unter Schritte nach der Bewerbung finden Sie auf der Erasmus-Webseite des Faches Psychologie das Vorgehen nach der Rückkehr beschrieben
4.2. Muss ich mir im Ausland erbrachte Prüfungsleistungen zwingend anrechnen lassen? Kann ich eine Prüfung in Trier auch einfach noch einmal schreiben?
Die letztliche Entscheidung darüber, ob Sie einen Anerkennungsantrag stellen wollen, liegt bei Ihnen. Sollten Sie also mit den an der Gastuni erbrachten Noten nicht zufrieden sein oder eine Prüfung doch lieber noch einmal in Trier schreiben wollen, ist das ohne Probleme möglich. In diesem Fall stellen Sie für das entsprechende Modul einfach keinen Antrag auf Anerkennung.
4.3. Gibt es für den Anerkennungsprozess eine Deadline?
Für die Anerkennung durch den Prüfungsausschuss nicht. Es empfiehlt sich aber trotzdem, den Antrag so bald als möglich nach Ihrer Rückkehr zu stellen, da es eine Deadline bezüglich des LA Teil III von Seiten des IO gibt.