ERASMUS Studium Outgoing

Informationen für Studierende mit ERASMUS+ Austauschplatz

Auf dieser Seite finden Sie wichtige Unterlagen und Informationen zum Studium mit ERASMUS+ in Programmländern in EUROPA.

Achtung! Wichtige Unterlagen zum Studium mit ERASMUS+ in den Partnerländern Kanada, Israel, Japan, Tunesien und Vietnamfinden Sie hier.

Checkliste

Finanzierung

1. ERASMUS+ - Mobilitätsraten:

Gruppe 1: 600 EUR / Monat
(Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich,
Schweden, Vereinigtes Königreich)

Gruppen 2 und 3: 540 EUR / Monat
(Bulgarien, Estland, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Portugal, Republik Nordmazedonien, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien,
Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn, Zypern)

2. Zusatzförderung für Studierende mit geringeren Chancen (zusätzlich zu den o.a. Monatsraten):

Pauschale in Höhe von 250,- EUR monatlich für folgende Zielgruppen: Studierende mit Kind/ern, Studierende mit Behinderung (GdB 20 oder höher) oder chronischer Erkrankung, die beeinträchtigungsbedingte Mehrkosten im Ausland haben, Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus. Für Studierende mit Kind/ern und Studierende mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung ist alternativ auch die Übernahme von nachweisbaren Mehrkosten im Ausland in Höhe von bis zu 15.000,- EUR pro Semester möglich.

Zur Zusatzförderung wird bis Ende Mai eine Abfrage an alle Studierenden versandt, die einen Austauschplatz im folgenden Winter- und/oder Sommersemester haben.

3. Reisekostenpauschale

Bitte beachten Sie: 

  • Die Förderung wird nur gezahlt, wenn Sie während des gesamten Teilnahme-Zeitraums im Gastland wohnen; Grenzpendler erhalten keine finanzielle Förderung. Studierende, die bereits jetzt im Gastland wohnen, können ebenfalls nicht finanziell gefördert werden.

  • Wenn die finanziellen Mittel, die uns der Geldgeber zur Verfügung stellt, nicht ausreichen, um alle Aufenthalte in voller Länge zu finanzieren, müssen wir die Förderdauer begrenzen (z.B. auf maximal 4 oder 4,5 Monate pro Semester). Nähere Informationen hierzu erhalten Sie im Juni/Juli.

Reisepauschale und Reisetage

Merkblatt Reisekostenpauschale und Reisetage 2025/26

Das Merkblatt 2026/27 folgt bis Anfang Juni 2026.

Zuwendungsvereinbarung

Die Zuwendungsvereinbarung ist der Vertrag, den wir mit Ihnen zu Ihrem ERASMUS+ Aufenthalt und der finanziellen Förderung, die Sie hierfür erhalten, abschließen. Zeitpunkt: Juli bei Aufenthaltsbeginn im Herbst, November bei Aufenthaltsbeginn im Frühjahr

Bitte lesen Sie zunächst die Hinweise zur Zuwendungsvereinbarung

  •  2025/26
  • Die Hinweise 2026/27 folgen Anfang Juli 2026

Vor Ihrem Aufenthalt erhalten Sie eine E-Mail mit einem Link zu einer Online-Abfrage von uns. Folgende Informationen werden abgefragt:

  • Bankverbindung für die Überweisung der Förderung
  • Studienniveau an der U. Trier (Bachelor/Master/Promotion) und Studiengang an der U. Trier während Ihres Auslandsaufenthalts
  • Ihre Steuer- Identifikationsnummer
  • Ihre Korrespondenzadresse während des Auslandsaufenthalts
  • Ihr 1. Wohnsitz während des Auslandsaufenthalts (in Deutschland, wenn Sie hier gemeldet bleiben)
  • Ggf. Angaben zu früherer Teilnahme am ERASMUS+ Programm
  • Ihre voraussichtlichen Aufenthaltsdaten an der Gasthochschule („akademisch notwendiger“ Zeitraum inklusive vorbereitender Sprachkurse im Gastland, Orientierungsveranstaltungen der Gasthochschule vor Ort und Prüfungsphasen vor Ort, aber ohne Reisetage) – bitte so genau wie möglich recherchieren!
  • Ihr Hauptverkehrsmittel für die Anreise zum Studienort und zurück

Wir erstellen auf Basis dieser Daten die Zuwendungsvereinbarung und senden Ihnen diese per E-Mail zu.

Learning Agreement

Ein Learning Agreement ist ein offizielles Dokument, das vor einem Auslandsstudium zwischen Studierenden, der heimischen Hochschule und der ausländischen Gasthochschule geschlossen wird. Es regelt detailliert die im Ausland zu belegenden Kurse und stellt sicher, dass diese später in das Studium integriert und anerkannt werden.

Die EU Kommission hat alle europäischen Hochschulen zur Einführung von „ERASMUS Without Paper“ verpflichtet. Damit einher geht die Verpflichtung zur Digitalisierung zentraler Prozesse im ERASMUS Programm. Die Erstellung der Learning Agreements ist einer der Prozesse, die digitalisiert werden müssen. Leider sind bei Weitem noch nicht alle europäischen Hochschulen so weit, Learning Agreements online zu bearbeiten. Bitte haben Sie dafür gegenüber den Partneruniversitäten Verständnis.

Vorgehensweise

  • Sie beraten sich mit der Fachkoordination für Auslandsaufenthalte Ihres Studiengangs (Siehe Zusageschreiben) über mögliche Lehrveranstaltungen an der Gasthochschule und ob/in welchem Umfang diese für Ihr hiesiges Studium anerkannt werden können.
  • Klären Sie, ob Ihre Gasthochschule das ONLINE Learning Agreement nutzt.
  • Lesen Sie den Step by Step Guide!
  • Füllen Sie das Learning Agreement (LA) nach Absprache mit der Fachkoordination selbst aus (Digital) und signieren Sie das Dokument (Digital). Die Fachkoordination wird vom System automatisch benachrichtigt, dass ein Dokument zur Freigabe vorliegt. Sobald die Fachkoordination das LA freigegeben hat, wird die Gasthochschule automatisch informiert, dass ein LA zur Freigabe vorliegt.
    • ACHTUNG: Nicht alle Gasthochschulen sind bereits an das System angeschlossen. Wenn Ihre Gasthochschule das OLA nicht nutzt, laden Sie das unterzeichnete Dokumente aus dem System herunter und senden Sie einen Scan an die Gasthochschule und bitten Sie um Unterschrift und Zurücksenden des LA.
  • Laden Sie das vollständig unterzeichnete Dokument aus dem System herunter und senden Sie es an erasmus.outuni-trierde
  • Möchten Sie während des Auslandsstudiums noch etwas an den Veranstaltungen ändern, müssen Sie das LA aktualisieren (Learning Agreement Changes) und wieder von der Heimathochschule und der Gasthochschule unterschreiben lassen (so sind alle Parteien stets auf dem aktuellen Stand).
  • Nach Ihrer Rückkehr reichen Sie das LA zusammen mit dem "Transcript of Records" bei Ihrer Fachkoordination ein und bitten um Anerkennung der absolvierten Leistungen (ggf. mit einem gesonderen "Antrag auf Anerkennung" – je nach Fachbereich).
  • Die Fachbereiche haben zum Anerkennungsprozess eigene Informationen auf ihren Webseiten: Fachbereich I, Fachbereich II, Fachbereich III,Fachbereich IV, Fachbereich V,Fachbereich VI

Learning Agreement Changes (Teil 2)

Achtung: Wenn Sie ein Online Learning Agreement ausgefüllt haben und alle Parteien das OLA 1 im System freigegeben haben, nutzen Sie bitte wieder die ONLINE Plattform, um das Learning Agreement Changes auszufüllen; wenn dies nicht der Fall ist, nutzen Sie bitte die Papierversion:

ONLINE LA Changes Step by Step Guide

Papierversion LA Changes Step by Step Guide und Vorlage Learning Agreement

Verlängerung des Aufenthalts

Bitte lesen Sie das Merkblatt zur Verlängerung des Gastaufenthaltes

Die Beantragungsfrist ist der 15. November.

Aufenthaltsbestätigung

Die Aufenthaltsbestätigung ist eine Bescheinigung der Gasthochschule über Ihre dortige Studiendauer mit genauem Anfangs- und Enddatum und Stempel der Hochschule.

Bitte beachten Sie Folgendes:

  • Wenn die Bescheinigung früher als 5 Tage vor der Beendigung des Studienaufenthalts ausgestellt wurde, können wir diese nicht akzeptieren!
  • Bitte achten Sie darauf, dass aus der Bescheinigung eindeutig hervorgeht, welchen Zeitraum des Auslandsstudiums Sie im Gastland
    verbracht haben.
  • Die Förderung kann generell nur gezahlt werden, wenn Ihr Aufenthalt an der Gasthochschule mindestens 60 Tage gedauert hat. Bei einer kürzeren Aufenthaltsdauer muss der Zuschuss vollständig zurückgezahlt werden.

Das Formular:

  • Es kann das Formular der U. Trier oder eines der Gasthochschule verwendet werden (Formular 2025/26)
  • Das Formular für 2026/27 folgt.

Einreichung:

  • Elektronisch: Wir können das Dokument nur in elektronischer Form akzeptieren, sofern es sofern es online verifizierbar ist oder direkt von der Gasthochschule ans International Office der U. Trier geschickt wird (d.h. von Ihnen weitergeleitete Scans ohne
    Verifizierungsmöglichkeit werden nicht akzeptiert).
  • Papierversion: Akzeptiert werden ausschließlich Originale, beglaubigte Fotokopien oder Dokumente mit Verifizierungscode; unbestätigte Kopien,
    Ausdrucke o. Ä. reichen nicht aus.
  • Wenn Sie im Gastland einen vorbereitenden Sprachkurs absolviert haben und dessen Zeitraum in die Zuwendungsvereinbarung einbezogen worden ist, reichen Sie außerdem bitte eine Teilnahmebescheinigung im Original mit den genauen Kursdaten ein (Näheres s. Hinweise zur Zuwendungsvereinbarung)

Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen

Die Fachbereiche haben zum Anerkennungsprozess eigene Informationen auf ihren Webseiten: Fachbereich I, Fachbereich II, Fachbereich III, Fachbereich IV, Fachbereich V, Fachbereich VI

International in Trier

Sie möchten sich ehrenamtlich engagieren und/oder die Erfahrungen aus Ihrem Auslandsaufenthalt teilen?  

Dann sind die beiden Programme Europa macht Schule und Back to School vielleicht genau das Richtige für Sie! 

Oder Sie engagieren sich beim Internationalen Zentrum!

Finanziert von der Europäischen Union