Willkommen beim Prüfungsausschuss

der Masterstudiengänge im Fach Betriebswirtschaftslehre im Fachbereich IV:

 

Informationen:

Terminierung der Sitzungen: Die Sitzungen des PA Master BWL werden nach Bedarf einberufen.

 

Fachprüfungsordnungen

Fachprüfungsordnungen und Informationen zum Masterstudiengang BWL

Für alle Masterstudiengänge des Faches BWL gelten zwei sich ergänzende Prüfungsordnungen:

  1. Allg. PO für die Masterstudiengänge an der Universität Trier vom 12.11.2007 inklusive der Änderungsordnungen.
    ► Allg. Prüfungsordnung
  2. Fach-PO des jeweiligen Masterstudiengangs
    ► Betriebswirtschaftslehre (1-Fach)
    ► Financial Management (1-Fach)
    ► Sustainability Management and Economics (1-Fach)

Bei speziellen prüfungsrechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an das Hochschulprüfungsamt.

Weitere wichtige Hinweise!

1.) Prüfungsrechtsverhältnis

Die Anmeldung zu einer Klausur ist rechtsverbindlich und kann weit in die Zukunft reichen! Dies bedeutet, dass auch eine Exmatrikulation, Beurlaubung oder ein Fachwechsel nicht zu einer Entlassung aus dem Prüfungsrechtsverhältnis bzw. zu einer Beendigung der daraus erwachsenden Pflichten führt. Das Prüfungsrechtsverhältnis kann nur durch Bestehen oder endgültiges Nichtbestehen der Prüfung beendet werden.

2.) Export von BWL-Mastermodulen

Informationen dazu finden Sie in der Ordnung für die Exportmodule des FB IV für den freien Wahlbereich in den Masterstudiengängen. Informieren Sie sich darüber hinaus bitte auch bei Ihrer jeweiligen Fachstudienberatung!
► Ordnung für die  Exportmodule des FB IV für den freien Wahlbereich in den Masterstudiengängen

3.) Promotionsordnung

Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link.
► Information zur Promotionsordnung des Fachbereich IV

Zulassungs- / Einschreibevoraussetzungen

Zulassungsvoraussetzungen und Einschreiberegelungen

Die Zugangsvoraussetzungen für den jeweiligen Master-Studiengang finden Sie in § 2 der Fach-PO´s unter folgenden Links:

Betriebswirtschaftslehre (1-Fach)
Financial Management (1-Fach)
Sustainability Management and Economics (1-Fach)

Weitere wichtige Hinweise

1.) Zulassungsvoraussetzung

Die inhaltlichen Zulassungsvoraussetzungen für die Masterstudiengänge werden nach Eingang der Bewerbung geprüft. Der Antrag auf Prüfung kommt somit immer über das Studierendensekretariat und wird nicht von den Studieninteressierten gestellt. Anfragen auf Prüfung seitens der Studierenden werden nicht bearbeitet.

2.) Bewerbungen außerhalb der WiSo-Fächer der Uni Trier

Die inhaltlichen Zulassungsvoraussetzungen müssen durch den Bachelorabschluss erfüllt werden. Die nachträgliche Erfüllung durch bspw. das Nachholen wirtschaftswissenschaftlicher oder methodischer Veranstaltungen im Masterstudiengang, um die erforderliche Anzahl an Leistungspunkten zu erreichen, ist nicht möglich. Die Leistungspunkteanzahl der wirtschaftswissenschaftlichen und methodischen Veranstaltungen muss im Bachelorzeugnis ersichtlich sein.

Anerkennung Prüfungsleistungen

Anerkennung von Prüfungsleistungen und Einstufung in das entsprechende Fachsemester

Wenn Sie an einer anderen Universität studiert haben und in einen der BWL-Masterstudiengänge der Universität Trier wechseln möchten, benötigen Sie eine Anerkennung der bisher erbrachten Prüfungsleistungen und eine Einstufung in das entsprechende Fachsemester. Dies gilt auch für bereits immatrikulierte Studierende der Universität Trier, die einen Fachwechsel in die BWL-Studiengänge planen.

Hinweis:  Die Immatrikulation an der Universität Trier ist zwingende Voraussetzung für Anerkennungen und die Prüfung auf Anerkennungen. Erst nach erfolgter Einschreibung über das Studierendensekretariat können Anträge auf Anerkennung geprüft werden.

Schritt 1: 

Terminvereinbarung im Sekretariat von Herrn Univ.-Prof. Dr. Matthias Wolz (C 417, Tel. 0651/201-2681)

Schritt 2:

Zur Sprechstunde bitte einen Nachweis aller bisher erbrachten Studienleistungen mitbringen (ohne vollständige Unterlagen kann keine Prüfung erfolgen).

Schritt 3: 

Entscheidung über Anerkennung und Einstufung durch den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses Herrn Univ.-Prof. Dr. Matthias Wolz

Schritt 4:

Weiterleitung der Anerkennung und Einstufung an Hochschulprüfungsamt und Studierendensekretariat

Formulare Anerkennung Prüfungsleistungen:

Leistungsanerkennung für den Studiengang M.Sc. Betriebswirtschaftslehre (2021): Anerkennungsformular.

Leistungsanerkennung für den Studiengang M.Sc. Financial Management (2021): Anerkennungsformular.

Leistungsanerkennung für den Studiengang M.Sc. Sustainability Management & Economics (2024): Anerkennungsformular.

Anerkennung Praktika

Richtlinien zur Anerkennung eines Praktikums

Sofern Ihre Prüfungsordnung die Anerkennung eines Praktikums als Wahlmodul ermöglicht, sind folgende Bedingungen relevant:

  1. Das Praktikum ist während des Studiums zu erbringen. Vor der Immatrikulation erbrachte Leistungen können nicht anerkannt werden.
  2. Die Mindestdauer beträgt 8 Wochen Vollzeitäquivalent, bei Teilzeit entsprechend länger.
  3. Es ist ein Praktikumszeugnis bzw. eine Praktikumsbescheinigung vorzulegen, aus dem/der die übernommenen Tätigkeiten hervorgehen.
  4. Es ist ein Praktikumsbericht zu erstellen, der auf folgende Aspekte eingeht:
    • Beschreibung der durchgeführten Tätigkeiten in Übereinstimmung mit dem Praktikumszeugnis.
    • Einordnung der durchgeführten Tätigkeiten in zugrundeliegende betriebswirtschaftliche Fragestellungen.
    • Persönliche Würdigung der durchgeführten Tätigkeiten und Darstellung eines möglichen Einflusses auf die nachfolgende bzw. schon erfolgte Schwerpunktwahl im Studium.
    • Der Bericht sollte einen Umfang von ca. 10 Seiten aufweisen. Als Formatrichtlinie können Sie die Richtlinien zur Abfassung einer wissenschaftlichen Arbeit einer beliebigen Professur verwenden.

Sollten Sie in der nahen Zukunft ein Praktikum planen, vereinbaren Sie bitte vor Antritt des Praktikums einen Termin mit Herrn Professor Wolz und füllen die Checkliste (Download) zur Anerkennung von Praktika in der BWL aus. 

Sollten Sie bereits ein Praktikum absolviert haben, das die o.g. Kriterien erfüllt, schicken Sie die angegebenen Unterlagen bitte vollständig zusammen mit der ausgefüllten Checkliste (Download) an Herrn Professor Wolz (wolz@uni-trier.de).

 

Mitglieder des Prüfungsausschusses

Professoren/innen

Univ.-Prof. Dr. Wolz, Matthias (Vorsitzender)

Univ.-Prof. Dr. Rieger, Marc-Oliver (stv. Vorsitzender)

Univ.-Prof. Dr. Muehlfeld, Katrin

Univ.-Prof. Dr. Richter, Lutz

Wissenschaftliche Mitarbeiter/innenDr. Buchberger, Andrea
sbbwlmauni-trierde
Nichtwissenschaftliche Mitarbeiter/innenWeiß-Meerkamp, Gertrud
g.weiss-meerkamp@uni-trier.de
Studierende

Brücker, Johannes
s4jsbrue.uni-trierde

Beratendes MitgliedLeiter/-in Amt für Studien- und Prüfungsangelegenheiten oder Vertreter/-in

Kontakt

Vorsitz des Prüfungsausschusses

Matthias_Wolz_Bild

Univ.-Prof. Dr. Matthias Wolz
Raum: C 417
Tel.: 0651-201 2681
E-Mail: wolzuni-trierde 

Studienberatung

Andrea_Donalies_Bild

Dr. Andrea Buchberger
Raum: C427
Tel.: 0651-201 2632
E-Mail: sbbwlmauni-trierde