Willkommen beim Prüfungsausschuss
der Masterstudiengänge Betriebswirtschaftslehre (1-Fach, Nebenfach) und Financial Management (1-Fach) im Fachbereich IV
Informationen:
Begrüßung und Studien-Informationen für Studierende: alle Informationen zum Studienbeginn finden Sie hier.
Terminierung der Sitzungen: Die Sitzungen des PA Master BWL werden nach Bedarf einberufen.
Fachprüfungsordnungen
Fachprüfungsordnungen und Informationen zum Masterstudiengang BWL
Für alle Masterstudiengänge des Faches BWL gelten zwei sich ergänzende Prüfungsordnungen:
- Allg. PO für die Masterstudiengänge an der Universität Trier vom 12.11.2007 inklusive der Änderungsordnungen.
► Allg. Prüfungsordnung - Fach-PO des jeweiligen Masterstudiengangs
► Betriebswirtschaftslehre (1-Fach)
► Financial Management (1-Fach)
► Betriebswirtschaftslehre (Nebenfach)
Bei speziellen prüfungsrechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an das Hochschulprüfungsamt.
Weitere wichtige Hinweise!
1.) Prüfungsrechtsverhältnis
Die Anmeldung zu einer Klausur ist rechtsverbindlich und kann weit in die Zukunft reichen! Dies bedeutet, dass auch eine Exmatrikulation, Beurlaubung oder ein Fachwechsel nicht zu einer Entlassung aus dem Prüfungsrechtsverhältnis bzw. zu einer Beendigung der daraus erwachsenden Pflichten führt. Das Prüfungsrechtsverhältnis kann nur durch Bestehen oder endgültiges Nichtbestehen der Prüfung beendet werden.
2.) Export von BWL-Mastermodulen
Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link. Informieren Sie sich darüber hinaus bitte auch bei Ihrer jeweiligen Fachstudienberatung!
► Informationen zu den Exporten von BWL-Mastermodulen an externe Fächer
3.) Promotionsordnung
Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link.
► Information zur Promotionsordnung des Fachbereich IV
Grundsatzbeschlüsse
Das Fach BWL hat auf seiner Sitzung vom 27. Mai 2010 beschlossen, dass bei Export von Wahlfächern in andere Masterstudiengänge folgende Regelungen gelten:
(1) Werden Module aus dem Masterstudiengang der BWL in andere Masterstudiengänge an der Universität Trier, z.B. im Zuge eines Wahlfaches exportiert, so sind folgende Module zu wählen:
(a) Export im Umfang von 10 LP: Es ist ein Modul aus den BWL-Spezialisierungen "Betriebswirtschaftliche Steuerlehre", "Financial Economics & Risk Management", "Financial Markets & Investments" oder "Revisions- und Treuhandwesen" zu wählen.
(b) Export im Umfang von 20 LP und mehr: Ein Modul (10 LP) ist entsprechend der Regelung in a) zu wählen, während alle weiteren Module beliebig aus allen angebotenen BWL-Spezialisierungen gewählt werden können. Das Grundlagenmodul und das Forschungsprojekt sind vom Export ausgeschlossen.
(2) Die Masterstudiengänge der Soziologie, der Volkswirtschaftslehre sowie die Masterstudiengänge Wirtschaftsinformatik und Wirtschaftsmathematik können auch im Fall Absatz 1 a) ein beliebiges Modul aus den BWL- Spezialisierungen wählen.
(3) Zu den in einen anderen Master-Studiengang an der Universität Trier exportierten BWL-Modulen wird insgesamt ein Mal eine mündliche Ergänzungsprüfung gem. §7 der Master-Fach PO des Masterstudiengangs Betriebswirtschaftslehre der Universität Trier gewährt, wenn ein Modul nach der Wiederholung einer schriftlichen Prüfung nicht bestanden ist.
Zulassungs- und Einschreibevoraussetzungen
Zulassungsvoraussetzungen und Einschreiberegelungen
Die Zugangsvoraussetzungen für den jeweiligen Master-Studiengang finden Sie in § 2 der Fach-PO´s unter folgenden Links:
Betriebswirtschaftslehre (1-Fach)
Financial Management (1-Fach)
Weitere wichtige Hinweise
1.) Zulassungsvoraussetzung
Die inhaltlichen Zulassungsvoraussetzungen für die Masterstudiengänge werden nach Eingang der Bewerbung geprüft. Der Antrag auf Prüfung kommt somit immer über das Studierendensekretariat und wird nicht von den Studieninteressierten gestellt. Anfragen auf Prüfung seitens der Studierenden werden nicht bearbeitet.
2.) Bewerbungen außerhalb der WiSo-Fächer der Uni Trier
Die inhaltlichen Zulassungsvoraussetzungen müssen durch den Bachelorabschluss erfüllt werden. Die nachträgliche Erfüllung durch bspw. das Nachholen wirtschaftswissenschaftlicher oder methodischer Veranstaltungen im Masterstudiengang, um die erforderliche Anzahl an Leistungspunkten zu erreichen, ist nicht möglich. Die Leistungspunkteanzahl der wirtschaftswissenschaftlichen und methodischen Veranstaltungen muss im Bachelorzeugnis ersichtlich sein.
Ablaufschritte bei Anerkennung von Prüfungsleistungen und Einstufung in höheres Fachsemester
Hinweis: Die Voraussetzung für Anerkennungen und die Prüfung auf Anerkennungen ist die Immatrikulation beim Studierendensekretariat. Es werden keine Anerkennungen geprüft, bevor die Bewerbung / Einschreibung über das Studierendensekretariat erfolgt ist.
Schritt 1:
Terminvereinbarung im Sekretariat von Herrn Univ.-Prof. Dr. Matthias Wolz (C 417, Tel. 0651/201-2681)
Schritt 2:
Zur Sprechstunde bitte einen Nachweis aller bisher erbrachten Studienleistungen mitbringen (ohne vollständige Unterlagen kann keine Prüfung erfolgen).
Schritt 3:
Entscheidung über Anerkennung und Einstufung durch den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses Herrn Univ.-Prof. Dr. Matthias Wolz
Schritt 4:
Weiterleitung der Anerkennung und Einstufung an Hochschulprüfungsamt und Studierendensekretariat
Mitglieder des Prüfungsausschusses
Professoren/innen | Univ.-Prof. Dr. Wolz, Matthias (Vorsitzender) Univ.-Prof. Dr. Rieger, Marc-Oliver (stv. Vorsitzender) Univ.-Prof. Dr. Muehlfeld, Katrin Univ.-Prof. Dr. Richter, Lutz |
Wissenschaftliche Mitarbeiter/innen | Dr. Buchberger, Andrea sbbwlmauni-trierde |
Nichtwissenschaftliche Mitarbeiter/innen | Weiß-Meerkamp, Gertrud g.weiss-meerkamp@uni-trier.de |
Studierende | Thomas, Hannah |
Beratendes Mitglied | Leiter/-in Amt für Studien- und Prüfungsangelegenheiten oder Vertreter/-in |
Kontakt
Vorsitz des Prüfungsausschusses
Univ.-Prof. Dr. Matthias Wolz
Raum: C 417
Tel.: 0651-201 2681
Fax: 0651-201 3859
E-Mail: wolzuni-trierde
Studienberatung
Dr. Andrea Buchberger
Raum: C427
Tel.: 0651-201 2632
Fax: 0651-201 3859
E-Mail: sbbwlmauni-trierde