Der Schumpeter-Preis

Allgemeine Informationen

Der Joseph A. Schumpeter-Preis dient der Förderung und Prämierung von Forschungsarbeiten besonders leistungsstarker und motivierter Nachwuchswissenschaftler und Nachwuchswissenschaftlerinnen der Universität Trier, die zum wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn in den Kerngeschäftsfeldern der Deutschen Bundesbank beigetragen haben. Dieses ist durch eine Veröffentlichung in einschlägigen wissenschaftlichen Publikationen oder eine außergewöhnliche Leistung im Rahmen der Promotion nachzuweisen.

Von zentraler Bedeutung ist, dass diese Forschungsarbeiten einen engen Bezug zu den Tätigkeitsfeldern der Deutschen Bundesbank aufweisen, insbesondere (aber nicht ausschließlich) zu den Gebieten der Bankenaufsicht, des baren und unbaren Zahlungsverkehrs sowie der Finanzstabilität.

Der Joseph A. Schumpeter-Preis ist mit insgesamt 4.000 € dotiert und kann geteilt werden. Über die Vergabe des Preises entscheidet eine vom Rat des Fachbereichs IV gewählte Jury, der Vertreter verschiedener Fächer angehören.

 

Teilnahmebedingungen

Die eingereichten Arbeiten sind im Jahr 2022 oder 2023 (bis zum Ablauf der Einreichungsfrist; siehe unten) veröffentlicht bzw. zur Veröffentlichung angenommen worden. Bei Einreichung einer Dissertation ist das Promotionsverfahren in diesem Zeitraum abgeschlossen worden. Weiterhin verfügen die Autorinnen und Autoren über einen Hochschulabschluss (Diplom, Master, Promotion), sollten aber noch nicht habilitiert sein. Einreichungen von in Koautorenschaft verfassten Arbeiten sind möglich. Auch an ehemalige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Universität Trier kann der Preis verliehen werden.

 

Benötigte Dokumente

Geeignete Forschungsarbeiten sind bis zum 31.07.2023 beim Vorsitzenden der Jury für die Vergabe des Joseph A. Schumpeter-Preises, Prof. Dr. Laszlo Goerke (goerkeuni-trierde) elektronisch einzureichen. Weiterhin bittet die Jury um die Zusendung

  •  der Erst- und Zweitgutachten im Falle der Einreichung einer Dissertation,
  • des Schriftverkehrs mit der Zeitschrift, in der der Aufsatz veröffentlicht wurde/ wird, einschließlich eventueller (anonymer) Gutachten und Überarbeitungsauflagen, im Falle der Einreichung eines Zeitschriftenaufsatzes,
  • des Namens eines Gutachters/ einer Gutachterin (universitätsintern), der/ die eine Stellungnahme zur Einreichung erstellen könnte,
  • eines Lebenslaufes des Verfassers/ der Verfasserin der eingereichten Arbeit sowie
  • einer kurzen Stellungnahme (max. 1 Seite), die den Bezug der eingereichten Untersuchung zu den Tätigkeitsfeldern der Deutschen Bundesbank darlegt.