Berufszulassung

Um die Berufsbezeichnung ,,Pflegefachfrau-/mann (BSc)'' führen zu dürfen, wird eine Berufszulassung benötigt. Die Berufszulassung wird vom Landesamt für Soziales, Jugend, Versorgung (LSJV) erteilt. Sie muss dort von den Studierenden beantragt werden.

Sobald im BSc Klinische Pflege 210 LP erreicht sind, kann der Antrag von Ihnen an das LSJV, gemeinsam mit den benötigten Unterlagen, gestellt werden. Achten Sie bitte darauf, alle auf der Checkliste aufgeführten Unterlagen gemeinsam und vollständig einzureichen.

Auf dem Antragsformular müssen Sie angeben, ob Sie Ihr Wahlrecht in Anspruch genommen haben. In den meisten Fällen ist dies nicht der Fall, d.h. hier wäre ,,nein'' anzukreuzen.

Bitte loggen Sie sich mit Ihrer ZIMK-Kennung ein, um die Dokumente herunterzuladen.