Hausarbeiten

Richtlinien wissenschaftliche Arbeiten

  • Richtlinien für die Abfassung einer wissenschaftlichen Hausarbeit im Bereich Sprach- oder Literaturwissenschaft zum downloaden
  • Merkblatt zum Bibliographieren - Romanistische Literaturwissenschaft zum downloaden
  • Merkblatt zum Bibliographieren - Romanistische Sprachwissenschaft zum downloaden

Eigenständigkeitserklärung und fachspezifische Ergänzung zur Nutzung von KI

Eigenständigkeitserklärung

Ab Juli 2025 ist für alle Haus- und Abschlussarbeiten im Fachbereich Romanistik die neueste Fassung der Eigenständigkeitserklärung zu verwenden und der Arbeit beizufügen.

Bitte beachten Sie die zweite Seite des Dokuments mit den fachspezifischen Ergänzungen für die Romanistik. Darin können die prüfenden Dozierenden den Einsatz von KI genehmigen und, falls dieser gestattet wird, den Umfang festlegen.

Angabe von KI in Hausarbeiten

Angabe von KI

Handreichung zum Einsatz und zur Angabe generativer Künstlicher Intelligenz (genKI) in Haus- und Abschlussarbeiten in der Romanistik.

Die Verfasserin oder der Verfasser der Arbeit trägt die alleinige inhaltliche Verantwortung für die Endfassung. Die Nutzung generativer KI entbindet nicht von den Grundprinzipien der guten wissenschaftlichen Praxis. Alle generierten Inhalte müssen kritisch überprüft und in den richtigen Kontext gesetzt werden.

Anmeldung von Hausarbeiten

Die Anmeldung der Hausarbeit, die ja die Modulabschlussleistung darstellt, sollte erst dann erfolgen, wenn die dem Modul zugrunde liegenden Veranstaltungen tatsächlich auch alle besucht sind, ungeachtet der Tatsache, dass die Hausarbeit vielleicht schon vorgezogen geschrieben wurde. Eine Noteneintragung kann erst erfolgen, wenn das Modul komplett studiert ist, heißt alle Lehrveranstaltungen besucht wurden und die Hausarbeit geschrieben und benotet ist.

Abgabe von Hausarbeiten

Ab dem Wintersemester 2018/19 können Hausarbeiten im Rahmen einer Modulabschlussprüfung nicht mehr in das darauf folgende Semester geschoben werden, sondern sind im Anschluss an den Besuch der prüfungsrelevanten Lehrveranstaltung zu schreiben.

Abgabestichtag bleibt im Wintersemester der 31. März, im Sommersemester der 30. September.

Studienverlaufsbelege

Seit dem Wintersemester 2012/13 können Hausarbeiten jeweils im Anschluss an die besuchten Lehrveranstaltungen geschrieben werden.

  • Die Abgabe der Hausarbeit zu einem im WiSe besuchten Seminar ist bis Ende März (Stichtag: 31.3.) möglich,
  • Die Abgabe der Hausarbeit zu einem im SoSe besuchten Seminar ist bis Ende September (Stichtag: 30.9.) möglich.

Die Hausarbeit ist in Papierform einzureichen und als pdf im Hausarbeitsordner der entsprechenden Lehrveranstaltung in Stud.IP einzustellen.

Die Bearbeitungszeit für die Hausarbeiten beträgt 3 Wochen

Der Hausarbeit ist der dem Modul entsprechende Studienverlaufsbelege (Formulare untenstehend) beizulegen.

Die Hausarbeit verbleibt nach Korrektur zur Archivierung in der Romanistik. Den Laufzettel, sofern darauf noch nicht der Besuch aller dem Modul zugeordneten Veranstaltungen quittiert ist, ist von der/ dem Studierenden zu vervollständigen und bei der Prüfungsbeauftragten des Faches, Frau Dr. Ute Hafner (B-224) einzureichen. Erst dann kann eine Notenverbuchung in lsf erfolgen.

 

Studienverlaufsbelege für die französischen Studiengänge zum downloaden

Studienverlaufsbelege für die italienischen Studiengänge zum downloaden

Studienverlaufsbelege für die spanischen Studiengänge zum downloaden

Studienverlaufsbelege für den Studiengang Rom. Phil. bzw. Romanistik: Sprache, Literatur, Kultur zum downloaden

Abschlussarbeiten

  • Die Bachelorarbeit können alle in der Literatur- oder Sprachwissenschaft hauptamtlich Lehrenden betreuen (Erst- und Zweitbetreuung).
  • Die Masterarbeit ist von zwei Prüfenden zu betreuen, die mindestens einen Masterabschluss haben. Mindestens eine:r der Prüfenden soll außerdem ein Hochschullehrer bzw. eine Hochschullehrerin sein, d.h. eine Professur oder Juniorprofessur innehaben.
  • Abschlussarbeiten sind zusätzlich zu der beim Hochschulprüfungsamt abgegebenen Druckfassung in elektronischer Form an die Gutachter:innen zu schicken.
  • In die Eidestatttliche Erklärung ist folgender Passus aufzunehmen: "Ich bin damit einverstanden, dass die vorgelegte Abschlussarbeit einer Plagiatsprüfung (z. B. auf der Grundlage der Ephorus-Software) unterzogen werden kann."

Weitere Hinweise zum Thema  Bachelor (BA)- und Masterarbeit (MA) finden Sie beim HPA.

Hinweise zur Bachelorarbeit (BEd) bzw. der Masterarbeit (MEd) finden Sie auch beim Zentrum für Lehrerbildung.