Beratung
Die Mitarbeiterinnen des Referats für Gleichstellung bieten Beratung zu folgenden frauenpolitischen Themen:
- Fördermöglichkeiten für Frauen in der Wissenschaft
- Gleichstellung im Hochschulrecht
(Personalauswahl- und Berufungsverfahren, Beteiligung der Senatsgleichstellungsbeauftragten) - berufliche Entwicklung / Personalentwicklung im Hochschul- und Wissenschaftsbereich
- Vereinbarung von Familie mit Studium/Beruf
- Wiedereinstieg nach der Familienphase
- sexuelle Belästigung:
unmittelbare und mittelbare Benachteiligung aus Gründen des Geschlechts (auch bei Belästigungen und sexuellen Belästigungen, Stalking)
In Fällen von sexueller Belästigung können Sie sich auch an die Senatsbeauftragte für den Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeits- und Studienplatz Universität Trier wenden.
Sexuelle Belästigung !?
Sie suchen Rat? Sie möchten sich informieren?
- Anlaufstellen und Beratung an der Universität Trier
- Was ist sexuelle Belästigung?
- Wer kann von sexueller Belästigung betroffen sein?
- Sind Sie selber betroffen?
- Maßnahmen der Universität Trier zum Schutz vor sexueller Belästigung, Diskriminierung und Gewalt
- Rechtliche Grundlagen
- Weiterführende Informationen
Kontakt:
Senatsbeauftragte zum Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeits- und Studienplatz Universität Trier
Professorin Dr.in Claudia Ritzi
Tel.: 0651/201-2127
E-Mail: sbutuni-trierde
www.schutz-vor-sexueller-belaestigung.uni-trier.de