Wissenschaft und Familie

Die Frage nach der Vereinbarkeit von Wissenschaft und Familie beschäftigt junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaflter in besonderer Weise. Die Universität Trier hat in ihre Leitlinien "Gute Arbeit in der Wissenschaft an der Universität Trier" den Punkt 'Familienfreundliche Gestaltung von Karrierewegen' aufgenommen, dort heißt es u.a.: "Familienbezogene Fördermöglichkeiten sind in jedem Einzelfall zu nutzen. Befristungen werden im Rahmen der Möglichkeiten so ausgestaltet, dass wissenschaftliche Karriere und familiäre Inanspruchnahme für Männer und Frauen vereinbar sind."

Zusätzlich zu den Informationen, die Sie unter den Punkten Studierende mit Kindern und Beschäftigte mit Kindern finden, und die auch für Sie als Promotionsstudierende bzw. wissenschaftliche Beschäftigte zutreffen, beschränken wir uns hier auf die Informationen, die speziell für die Phase der wissenschaftlichen Qualifizierung relevant sind:

Informationen zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG)

 Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) regelt die (sachgrundlose) befristete Beschäftigung des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals während der Qualifizierungsphase. Wenn Sie Ihre wissenschaftliche Qualifizierung mit Familienaufgaben in Einklang bringen müssen, sollten Sie die folgenden Regelungen kennen:

§ 2 Abs. 1 WissZeitVG

Familienpolitische Komponente:
  • Die insgesamt zulässige Befristungsdauer verlängert sich bei Betreuung eines oder mehrerer Kinder unter 18 Jahren um zwei Jahre je Kind. Dies gilt nicht nur für leibliche Kinder, sondern auch, wenn Sie sich z.B. um Stief- und Pflegekinder kümmern.
  • Es erfolgt keine automatische Vertragsverlängerung. Es ist das Einverständnis beider Vertragsparteien notwendig.
  • In der Verlängerunszeit selbst muss das Betreuungsverhältnis nicht mehr bestehen. Entscheidend ist, dass es während der Qualifizierungsphase bestand.
  • Befinden sich beide Elternteile in der Qualifizierungsphase, können beide diese Option geltend machen.
  • Die familienpolitische Komponente ist unabhängig von der Verlängerung eines Arbeitsvertrags gem. §2 Abs.5 (Elternzeit, Mutterschutz). Beide Regelungen können kumulativ zur Anwendung kommen.
§ 2 Abs. 5 WissZeitVG

Die jeweilige Dauer eines befristeten Arbeitsvertrages verlängert sich im Einverständnis mit der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter um

  • Zeiten einer Beurlaubung oder einer Ermäßigung der Arbeitszeit um mindestens ein Fünftel der regelmäßigen Arbeitszeit, die für die Betreuung oder Pflege eines oder mehrerer Kinder unter 18 Jahren oder pflegebedürftiger sonstiger Angehöriger gewährt worden sind.
  • Zeiten einer Inanspruchnahme von Elternzeit nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz und Zeiten eines Beschäftigungsverbots nach dem Mutterschutzgesetz in dem Umfang, in dem eine Erwerbstätigkeit nicht erfolgt ist.
Diese Regelung findet keine Anwendung bei Verträgen, die wegen Drittmittelfinanzierung befristet wurden.

 Bitte suchen frühzeitig das Gespräch mit Ihren Vorgesetzten und der Personalabteilung.

 

Förderprogramm "Promovieren mit Kind"

Sie sind Promovend*in  an der Universität Trier und in der Situation, dass Sie Kindererziehung und Promotion unter einen Hut bringen müssen? Dann haben Sie die Möglichkeit sich beim Graduiertenzentrum der Universität Trier für eine Förderung über das Programm "Promovieren mit Kind" zu bewerben.

Das Förderprogramm bietet Unterstützung durch eine studentische Hilfskraft, die hilfswissenschaftliche Tätigkeiten übernehmen kann wie z.B.:

  • Bibliotheksausleihen,
  • Laborarbeiten,
  • Materialsichtungen oder
  • Korrekturlesearbeiten

Prioritär werden alleinerziehende Mütter und Väter gefördert. Falls darüber hinaus genügend Mittel zur Verfügung stehen, können auch Mütter und Väter, die nicht alleinerziehend sind, diese Förderung erhalten.

Die aktuelle Bewerbungsfrist und weitere Informationen finden Sie auf der Website des Graduiertenzentrums der Universität Trier unter folgendem Link: https://www.uni-trier.de/forschung/graduiertenzentrum-gut/promovierende/foerderung

Stipendien

Die besondere Situation von Eltern während des Studiums und der Promotions- bzw. Habilitationsphase wird bei vielen Stipendien durch Kinderzuschläge und die Gewährung einer Verlängerung der Förderdauer aufgrund von Kinderbetreuungszeiten berücksichtigt.

Die Stipendienberatung informiert und berät zu den verschiedenen Förderwerken und -programmen. Fragen zu Bewerbungs- und Auswahlprozessen können gerne im Rahmen einer individuellen Beratung angesprochen werden. Weitere Informationen und Kontaktdaten finden Sie unter: www.stipendien.uni-trier.de

An dieser Stelle weisen wir Sie auf ausgewählte Fördermöglichkeiten für Alleinerziehende und Frauen in der Wissenschaft hin:

Förderung von alleinerziehenden Studierenden/Promovierenden mit Kind durch die Stipendienstiftung Rheinland-Pfalz

Die Stipendienstiftung des Landes Rheinland-Pfalz unterstützt alleinerziehende Studierende/Promovierende mit Kind, soweit der Abschluss bzw. die Fortführung des Studiums ohne die Unterstützung gefährdet wäre.

Die Mitarbeiterinnen des Referats für Gleichstellung und des Familienbüros der Universität Trier beraten Sie gerne.

Wiedereinstiegsstipendien für Wissenschaftlerinnen in der Forschung

Um ein Wiedereinstiegsstipendium können Sie sich bewerben, wenn Sie

  • im Anschluss an eine Familien- oder Betreuungsphase oder
  • im Anschluss an eine qualifizierte Berufstätigkeit

eine bereits begonnene wissenschaftliche Arbeit (z.B. Promotion) wieder aufnehmen und zum Abschluss bringen. 

Wenn Sie sich für ein Wiedereinstiegstipendium interessieren, nehmen Sie Kontakt auf zum Referat für Gleichstellung der Universität Trier. Die Mitarbeiterinnen beraten Sie gerne.

Mehr Informationen finden Sie auch auf der Website des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur Rheinland-Pfalz: https://mwg.rlp.de/de/themen/wissenschaft/studium-und-lehre/frauenfoerderung-in-der-wissenschaft/wiedereinstiegstipendien/

weitere Stipendien für Alleinerziehende bzw. Wissenschaftlerinnen mit Kind(ern)

Stipendium für Alleinerziehende in Informations-/ Wirtschaftswissenschaften:
www.klaus-tschira-stiftung.de
Zuschüsse für angehende Wissenschaftlerinnen mit Kind(ern) in experimentellen Naturwissenschaften für Kinderbetreuung/Haushaltshilfe:
www.cnv-stiftung.de