Professor Dr. Thomas Rüfner
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... auf den Internetseiten der Professur für Bürgerliches Recht, Römisches Recht, Neuere Privatrechtsgeschichte sowie Deutsches und Internationales Zivilverfahrensrecht!
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Die Professur vertritt neben dem deutschen Bürgerlichen Recht das römische Recht in Forschung und Lehre. Das römische Recht ist nicht nur das Recht, das im Römischen Reich der Antike galt: Im Mittelalter wurden die Gesetze der römischen Kaiser und die Schriften der römischen Juristen zur Grundlage einer neuen Rechtswissenschaft und des auf dem ganzen europäischen Kontinent geltenden Gemeinen Rechts (Ius Commune). Das Erbe des Ius Commune wirkt im heutigen deutschen Zivilrecht und in den Privatrechtsordnungen unserer europäischen Nachbarn fort. Deshalb steht die Erforschung des antiken römischen Rechts in enger Verbindung mit der Neueren Privatrechtsgeschichte.
Das deutsche und internationale Zivilverfahrensrecht bildet einen weiteren Forschungsschwerpunkt der Professur.