Bitte beachten Sie: Aufgrund früherer externer Fristen endet die Bewerbungsfrist dieses Jahr am 15.2.2022.
Auswahlkriterien
Folgende Kriterien sind entscheidend im Rahmen Ihrer Bewerbungen:
- eine sinnvolle Integration des Auslandsaufenthaltes in Ihren bisherigen Studienverlauf
- die fachliche Motivation und das Interesse, sich intensiv mit den thematischen Schwerpunkten unserer Partneruniversitäten auseinanderzusetzen
- das geforderte Sprachniveau, bisherige Auslandserfahrung oder außeruniversitäres Engagement
- die Durchschnittsnote Ihrer bisherigen Modulabschlüsse
Bewerbungsverfahren
Die Bewerbung für das Erasmus-Programm erfolgt über das International Office der Universität Trier. Die Bewerbungsfrist endet dieses Jahr am 15. Februar.
Allgemeine Hinweise des Faches Psychologie
Folgende Unterlagen müssen für eine Bewerbung eingereicht werden
- Fachspezifische Programmliste
- Online Antragsformular
- Tabellarischer Lebenslauf (max. zweiseitig)
- Motivationsschreiben (max. zweiseitig)
- Leistungsübersicht / bisherige Prüfungsleistungen
- Sprachnachweis
Detaillierte Hinweise zur Antragsstellung des International Office
Schritte nach der Bewerbung
Before the Mobility
Nachdem Sie ein Angebot für ein Auslandsstudium bekommen haben, müssen Sie bevor Sie ins Ausland gehen ein Learning Agreement erstellen. In diesem Dokument wird festgehalten welche Kurse Sie an der Gasthochschule belegen möchten. Auf der Seite des International Office finden Sie eine Ausfüllhilfe für das Learning Agreement.
Zusätzlich müssen Sie die Anlage zur Anerkennung ausfüllen. Hiermit wird sichergestellt, dass die gewählten Kurse für eine Anerkennung geeignet sind. Unter Downloads finden Sie die Vorlage für die Anlage zur Anerkennung, sowie eine Ausfüllhilfe für die Anlage zur Anerkennung. Bitte füllen Sie für jeden Kurs ein separates Dokument aus und schicken Sie dieses als EIN PDF-Dokument an die Erasmuskoordination erasmuspsy@uni-trier.de (für Informationen zum Zusammenfügen von PDF, lesen Sie sich gerne 2.4 der FAQ durch).
Praktische Hinweise des International Office zur Planung des Aufenthaltes.
During the Mobility (CA)
Sollte sich Ihre Kurswahl während des Auslandsaufenthaltes nochmal ändern (weil Kurse nicht angeboten werden o.ä.) müssen sie ein Change Agreement (CA) erstellen, welches von der Erasmuskoordination in Trier geprüft wird. Bitte beachten Sie hierbei, dass das Change Agreement fünf Wochen nach Semesterbeginn von allen Seiten unterschrieben sein muss.
After the Mobility
Für Informationen bezüglich der Kriterien zur Anerkennung von Leistungen lesen Sie sich gerne die Informationen unter 2.2. der FAQ’s durch.
Nachdem Sie wieder zurück in Trier sind:
- Füllen Sie nun LA Teil III aus (falls eine Umrechnung der Noten in Tabelle D vorgenommen werden muss, lassen Sie dieses Feld bitte frei).
- Füllen Sie den Antrag auf Anerkennung aus und speichern ihn im PDF Format.
- Füllen Sie für jeden Kurs der angerechnet werden soll eine separate Vorlage der Anlage zur Anerkennung aus (bitte auf eine konsistente Nummerierung achten).
- Fügen Sie alle Dokumente derAnlage zur Anerkennung zu EINEM PDF-Dokument zusammen. (Kostenlose PDF-Merger gibt es online. Dort können die Dokumente einfach hochgeladen, in die richtige Reihenfolge gebracht, zusammengefügt und wieder heruntergeladen werden. Siehe dazu auch FAQ 2.4.).
- Die drei ausgefüllten Dokumente LA Teil III, Antrag auf Anerkennung und Anlage zur Anerkennung, schicken Sie bitte zusammen mit allen bisherigen Unterlagen (LA, ggf. CA sowie ein Transcript ihrer Gasthochschule mit den erbrachten Prüfungsleistungen) an erasmuspsy@uni-trier.de.
- Die Erasmuskoordinatorin des Faches Psychologie, Frau Dr. von Dawans empfiehlt ggf. dem Prüfungsausschuss Psychologie die Anerkennung. In Zweifelsfällen kann es sein, dass der Prüfungsausschuss Psychologie zusätzliche Informationen benötigt (z.B. Themen-, Literaturverzeichnis, Referat, Hausarbeit etc.; diese helfen bei der Äquivalenzbewertung). Sollte dies notwendig sein, meldet sich der Prüfungsausschuss Psychologie per E-Mail bei Ihnen.
- Wurde das Dokument (LA Teil III) von der Erasmuskoordinatorin unterschrieben, müssen Sie dies noch beim International Office einreichen. Beachten Sie hierbei auf jeden Fall die durch das IO gesetzte Frist.