Ablauf des Schwerpunktstudiums und Prüfungsinhalte
Der Schwerpunkt gliedert sich in zwei Teilschwerpunkte, zwischen denen die Teilnehmer wählen können. Das Schwerpunktstudium kann in zwei bis vier Semestern absolviert werden. Am Ende des Schwerpunkts steht eine Prüfung, die aus einer Klausur und einer mündlichen Prüfung besteht. Außerdem muss im Rahmen des Schwerpunktstudiums ein Prüfungsseminar absolviert werden, bei dem eine Studienarbeit anzufertigen ist. Die Gegenstände der Prüfung ergeben sich aus dem Veranstaltungsprogramm des gewählten Teilschwerpunkts.
Teilschwerpunkt: Entwicklung des Privatrechts
Römische Rechtsgeschichte | 2 Std. |
Römisches Privatrecht | 2 Std. |
Rechtsentwicklungen im Mittelalter (Dt. Rechtsgeschichte) | 2 Std. |
Neuere Privatrechtsgeschichte | 2 Std. |
Rechtsphilosophie/Methodenlehre | 2 Std. |
Seminar | 2 Std. |
Prüfungsseminar | 2 Std. |
Wahlfach (Veranstaltung aus den Bereichen Rechtsvergleichung, | 2 Std. |
Prüfungsgebiete im Teilschwerpunkt: Entwicklung des Privatrechts
Römische Rechtsgeschichte, Römisches Privatrecht, Rechtsentwicklungen im Mittelalter (Grundzüge), Neuere Privatrechtsgeschichte. Außerdem wahlweise Rechtsphilosophie oder Methodenlehre. Die von den Studierenden nach Maßgabe des Veranstaltungsgebots gewählten Fächer aus den Bereichen Rechtsvergleichung, Europäisches Recht oder Religionsverfassungsrecht (jeweils in Grundzügen) können Gegenstand der mündlichen Prüfung sein.
Teilschwerpunkt: Entwicklung des Rechts in der Neuzeit
Rechtsentwicklungen im Mittelalter (Dt. Rechtsgeschichte) | 2 Std. |
Verfassungsgeschichte der Neuzeit | 2 Std. |
Strafrechtsgeschichte der Neuzeit | 2 Std. |
Neuere Privatrechtsgeschichte | 2 Std. |
Rechtsphilosophie/Methodenlehre | 2 Std. |
Seminar | 2 Std. |
Prüfungsseminar | 2 Std. |
Wahlfach (Veranstaltung aus den Bereichen Rechtsvergleichung, Europäisches Recht oder Religionsverfassungsrecht) | 2 Std. |
Prüfungsgebiete im Teilschwerpunkt: Entwicklung des Rechts in der Neuzeit
Rechtsentwicklungen im Mittelalter (Grundzüge), Verfassungsgeschichte der Neuzeit, Strafrechtsgeschichte der Neuzeit, Neuere Privatrechtsgeschichte. Außerdem wahlweise Rechtsphilosophie oder Methodenlehre. Die von den Studierenden nach Maßgabe des Veranstaltungsgebots gewählten Fächer aus den Bereichen Rechtsvergleichung, Europäisches Recht oder Religionsverfassungsrecht (jeweils in Grundzügen) können Gegenstand der mündlichen Prüfung sein.
Wichtiger Hinweis: Genauere Hinweise zum Prüfungsstoff finden Sie hier!