B.Sc. Betriebswirtschaftslehre
An der Universität Trier gibt es kein Standard-BWL. Wir legen Wert auf...
- Flexibilität durch ein hohes Maß an Wahlfreiheit in der Belegung möglicher Module
- Zukunftsorientierung durch den Einsatz moderner Technologien, wie etwa den Roboter Pepper
- Praxisnähe durch die Möglichkeit der Integration von Praktika während des Studiums
- Sozial- und Persönlichkeitskompetenz durch Studium in möglichst kleinen Gruppen
- Methodenkompetenz durch einen sinnvollen und praxisnahen Einsatz von Statistik
- breite Fachkompetenz durch ein hohe Vielfalt möglicher Module
"BWL an der Universität Trier war für mich eine wertvolle Erfahrung, da es mir möglich war, durch die qualitativ hochwertige Lehre im Studium über mich selbst hinauszuwachsen und durch das flexible Angebot an Modulen meinen individuellen Weg einschlagen konnte. Ich würde mich definitiv wieder für die Universität Trier entscheiden!"
Ariharan Arulanantham, Abschlussjahrgang 2023
Quick-Links
► Informationen zum Wechsel der Prüfungsordnung (B.Sc. BWL) von Version 2018 zu 2022
► Zentrale Verteilung Bachelorarbeiten
► Zentrale Verteilung Studienprojekt
Module
In den Modulbeschreibungen finden Sie inhaltliche Erläuterungen der Module, die in der Prüfungsordnung festgeschrieben sind (bspw. Lernziele und zu erwerbenden Kompetenzen).
► Modulhandbuch Bachelor (1F) BWL (2022)
► Modulhandbuch Bachelor (1F) BWL (2018)
Hinweis: Bitte immer in der Zeile, wo das Modul (Bspw. BA4BWL4001) angegeben ist auf der rechten Seite auf das Lupen-Symbol klicken!
Wahlmodule können gemäß Anhang 1.3 der Fachprüfungsordnung B.Sc. BWL (KF/2022) belegt werden.
► Fachprüfungsordnung B.Sc. BWL (KF/2022)
► Übersicht der belegbaren Bachelor-Exportmodule aus dem freien Wahlbereich (alle Fachbereiche)
Studienverlaufsplan Start Wintersemester
Studienverlaufsplan Start Sommersemester
Zulassungsbeschränkung
Zugangsvoraussetzungen
- keine
Sprachanforderungen
- keine
Sonstige Voraussetzungen (nicht nachzuweisen)
- Mathematikkenntnisse auf Abitur-Niveau
- Medienkompetenz
Nachweis von Kenntnissen
- Kenntnisse, die zu Studienbeginn nachzuweisen sind (i.d.R. über das Abiturzeugnis), prüft das Studierendensekretariat bei der Bewerbung/Einschreibung und lässt nur Bewerber/-innen zum Studium zu, die diese Kenntnisse tatsächlich nachweisen können (Zugangsvoraussetzungen).
- Kenntnisse, die im Verlauf des Studiums nachzuweisen sind (u.a. Sprachanforderungen, die keine Zugangsvoraussetzung darstellen), prüft das Fach zum gegebenen Zeitpunkt. Sie können z.B. über die erfolgreiche Teilnahme an entsprechenden (universitären) Kursen nachgewiesen werden.
- Das Vorhandensein von Kenntnissen, die laut Fachprüfungsordnung vorausgesetzt werden, wird nicht geprüft. Es liegt in der Verantwortung des Studierenden, eventuell fehlende Kenntnisse an der Universität zu erwerben, da sie für ein erfolgreiches Studium notwendig sind.
Zulassungsbeschränkungen können sich zu jeder Bewerbungsphase ändern.
► Fachprüfungsordnung (§2)