RICHTLINIEN ZUR ANERKENNUNG VON PRAKTIKA

  1. Das Praktikum ist während des Studiums zu erbringen. Vor der Immatrikulation erbrachte Leistungen können nicht anerkannt werden.
     
  2. Die Mindestdauer beträgt 8 Wochen.
     
  3. Es ist ein Praktikumszeugnis bzw. eine Praktikumsbescheinigung vorzulegen, aus dem/der die übernommenen Tätigkeiten hervorgehen.
     
  4. Es ist ein Praktikumsbericht zu erstellen, der auf folgende Aspekte eingeht:
    1. Beschreibung der durchgeführten Tätigkeiten in Übereinstimmung mit dem Praktikumszeugnis.
    2. Einordnung der durchgeführten Tätigkeiten in zugrundeliegenden betriebswirtschaftlichen Fragestellungen.
    3. Persönliche Würdigung der durchgeführten Tätigkeiten und Darstellung eines möglichen Einflusses auf die nachfolgende bzw. schon erfolgte Schwerpunktwahl im Studium.
    4. Der Bericht sollte einen Umfang von ca. 10 Seiten aufweisen.

Sollten Sie bereits ein Praktikum absolviert haben, das die o.g. Kriterien erfüllt, schicken Sie die angegebenen Unterlagen bitte vollständig zusammen mit der ausgefüllten Checkliste (Download) an Herrn Professor Wolz (wolz@uni-trier.de). Sollten Sie in der nahen Zukunft ein Praktikum planen, vereinbaren Sie bitte vor Antritt des Praktikums einen Termin mit Herrn Professor Wolz und füllen die Checkliste zur Anerkennung von Praktika in der BWL aus.

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