RICHTLINIEN ZUR ANERKENNUNG VON PRAKTIKA
Sofern Ihre Prüfungsordnung die Anerkennung eines Praktikums als Wahlmodul ermöglicht, sind folgende Bedingungen relevant:
- Das Praktikum ist während des Studiums zu erbringen. Vor der Immatrikulation erbrachte Leistungen können nicht anerkannt werden.
- Die Mindestdauer beträgt 8 Wochen Vollzeitäquivalent, bei Teilzeit entsprechend länger.
- Es ist ein Praktikumszeugnis bzw. eine Praktikumsbescheinigung vorzulegen, aus dem/der die übernommenen Tätigkeiten hervorgehen.
- Es ist ein Praktikumsbericht zu erstellen, der auf folgende Aspekte eingeht:
- Beschreibung der durchgeführten Tätigkeiten in Übereinstimmung mit dem Praktikumszeugnis.
- Einordnung der durchgeführten Tätigkeiten in zugrundeliegende betriebswirtschaftliche Fragestellungen.
- Persönliche Würdigung der durchgeführten Tätigkeiten und Darstellung eines möglichen Einflusses auf die nachfolgende bzw. schon erfolgte Schwerpunktwahl im Studium.
- Der Bericht sollte einen Umfang von ca. 10 Seiten aufweisen. Als Formatrichtlinie können Sie die Richtlinien zur Abfassung einer wissenschaftlichen Arbeit einer beliebigen Professur verwenden.
Sollten Sie in der nahen Zukunft ein Praktikum planen, vereinbaren Sie bitte vor Antritt des Praktikums einen Termin mit Herrn Professor Wolz und füllen die Checkliste (Download) zur Anerkennung von Praktika in der BWL aus.
Sollten Sie bereits ein Praktikum absolviert haben, das die o.g. Kriterien erfüllt, schicken Sie die angegebenen Unterlagen bitte vollständig zusammen mit der ausgefüllten Checkliste (Download) an Herrn Professor Wolz (wolz@uni-trier.de).