Zugang

Zugangsbestimmungen

Grundsätzlich wird zwischen einem externen und einem internen Cluster unterschieden:

  • Der interne Cluster kann nur vor Ort von einer limitierten Anzahl von abgesicherten Client-Rechnern erreicht werden. Alle Personen, die darauf Zugreifen wollen, müssen ausnahmlos nach dem Bundesdatenschutzgesetzt zur Wahrung des Datengeheimnisses verpflichtet sein. Hiervon gibt es keine Ausnahmen, da diese Rechner vertrauliche Daten beherbergen. Der Zugriff auf die vertraulichen Daten ist zusätzlich noch durch personalisierte Linux-Rechteverwealtung fein justierbar und wird gegebenenfalls durch systemseitige Aufzeichnungen oder durch Video- und Desktopaufnahmen überwacht.

  • Der externe Cluster kann aus dem Internet per SSH angesteuert werden. Die hier gespeicherten Daten werden ebenfalls vertraulich behandelt. Da jedoch der Zugang aus dem Internet möglich ist, dürfen hier keine hochvertraulichen Daten hinterlegt werden.

Zugang beantragen

Eine Zugangsberechtigung können Forschende erhalten, die mit Hilfe des Clusters im Bereich der Survey-Statistik forschen wollen. Forschende die keinen freigeschalteten Zugang haben, müssen die Zugangsberechtigung/Freischaltung beantragen. Der Zugang wird für die beantragte Dauer des Projektes freigeschaltet.

Die Zulassung zur Nutzung der HPC-Anlage erfolgt zu wissenschaftlichen Zwecken in Forschung, Lehre und Studium durch Erteilung einer Nutzungserlaubnis. Diese wird vom zuständigen Systembetreiber schriftlich auf schriftlichen Antrag des Nutzungsberechtigten erteilt.

Den Antrag stellt der Nutzungsberechtigte und muss folgende Angaben enthalten:

  1. Name, Position, Herkunftsinstitution, Anschrift, sowie Telefonnummer und bei Studierenden zusätzlich Matrikelnummer, Studiengang sowie Semesteranzahl,
  2. allgemeine Angaben zu Zweck, Umfang und Dauer der Nutzung,
  3. Kurzzusammenfassung des Projektes inklusiver Verdeutlichung des Survey-statistischen Fokus,
  4. Abschätzung des Rechenbedarfs (eine Beispielrechnung kann den FAQs entnommen werden).
  5. Angabe der benötigten Software,
  6. die Verpflichtung zur Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Nutzungsberechtigten;
  7. die Einverständniserklärung des Nutzungsberechtigten zur Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten im Rahmen der Regelungen des §8.
  8. Im Falle des Zugriffs auf die interne Infrastruktur ergeben sich zusätzliche Anforderungen:

a.    Nachweis über die Verpflichtung nach Bundesdatenschutzgesetz.
b.    Begründung, warum die externe Infrastruktur nicht den Anforderungen genügt.
c.    Abschätzung der Menge der vor Ort benötigten Arbeitsstunden am Client.
d.    Bei Einbringung von Daten, die Bestätigung des Rechteinhabers, dass das Kopieren der Daten auf den internen Cluster genehmigt ist.

Der Antrag soll vom Nutzungsberechtigten per E-Mail an die Adresse rclustuni-trierde gerichtet werden.

Für die Nutzung der HPC-Infrastruktur gilt folgende Ordnung:
Benutzungsordnung für das High-Performance-Computing -Cluster der Survey-Statistik (Condor HPC-Cluster) des Faches Wirtschafts- und Sozialstatistik des Fachbereichs IV der Universität Trier

(Auszug aus dem Verkündungsblatt der Universität Trier, Nr. 43 vom 27. Juni 2016)