Adobe Softwarelizenzen

Das ZIMK verfügt über verschiedene Softwarelizenzverträge für Universitätsangehörige mit der Firma Adobe.

Über den Adobe Acrobat Pro DC ETLA-Rahmenvertrag (Laufzeit 23. November 2021 bis zum 22. November 2025) ist die Software „Adobe Acrobat Pro DC“ für den Einsatz an der Universität lizenziert. Die vertragsgegenständige Software sowie Informationen zum Vertrag finden Sie, unter „Adobe ETLA Campusvertrag“, weiter unten auf dieser Seite, nach Anmeldung mit Ihren ZIMK-Zugangsdaten.. 

Darüber hinaus existieren weitere Lizenzverträge (Adobe VIP und Adobe CLP) mit der Firma Adobe für den Bezug von weiteren Adobe-Produkten für inventarisierte Geräte der Universität. Weitere Informationen dazu finden Sie ebenfalls weiter unten auf dieser Seite. Richten Sie auch gerne Ihre Anfragen an zimkserviceuni-trierde.


Adobe Acrobat Pro DC ETLA-Campusvertrag ab dem 23. November 2021

Bitte melden Sie sich mit Ihren universitären Benutzerdaten an, um auf weitere Informationen bzgl. des Adobe-Acrobat-Pro-DC-ETLA-Campusvertrages zuzugreifen:


Adobe Value Incentive Program - VIP (Adobe Creative Cloud)

Im Rahmen des sog. Adobe Value Incentive Programs (VIP)  können Mitarbeitende der Universität Produkte aus der Adobe Creative Cloud (Adobe CC) erhalten. Bei den Adobe CC Produkten handelt es sich um Mietlizenzen, die an eine feste Laufzeit vom 15. September eines Jahres bis zum 14. September des darauffolgenden Jahres gebunden sind. Die Preise werden jeweils anteilig berechnet und müssen daher vor der Bestellung aktuell angefragt werden. 

Neben den Einzelprodukten (z.B. Photoshop CC, InDesign CC) ist auch die sogenannte "Adobe Creative Cloud - All Apps" verfügbar, welche eine Vielzahl an CC Produkten enthält. Ab der Verwendung von zwei Einzelprodukten ist die "Adobe CC - All Apps" i.d.R. kostengünstiger. 

Named User Lizenz vs. Shared Device Lizenz

Einzelprodukte der Creative Cloud werden ausschließlich personengebunden lizenziert, sogenannte Named User Lizenzen. Dabei wird der einzelne Anwender für die Nutzung der Software auf zwei Computern – am Arbeitsplatz und auf dem heimischen Computer – lizenziert. Der lizenzierte Nutzer muss sich mit einer persönlichen Adobe-Federated-ID innerhalb der Software anmelden. Funktionskennungen können nicht registriert werden.

Sollten Sie mehrere Creative Cloud Produkte verwenden wollen, besteht die Möglichkeit, die sogenannte Creative Cloud – All Apps zu erwerben. Diese beinhaltet alle CC-Produkte, eine Übersicht finden Sie auf folgender Webseite: https://www.adobe.com/de/creativecloud/catalog/desktop.html

Die All Apps-Variante gibt es sowohl als Named User (personengebundene) Lizenz und auch als sogenannte Shared Device Lizenz, d.h. als gerätegebundene Lizenz.

Die „Shared Device-Lizenz“ ist gemäß Hersteller ausschließlich für den Einsatz in Umgebungen vorgesehen, in denen Geräte von mehreren Nutzern verwendet werden. Geräte, die einer bestimmten Person zugewiesen sind, dürfen nicht mit einer „Shared-Device-Lizenz“ ausgestattet werden.

Der Funktionsumfang der Software einer „Device“- und einer „Shared-Device-Lizenz“ ist bei beiden Lizenzvarianten gleich. Allerdings wird durch die Umstellung auf „Shared Device-Lizenzen“ eine Authentifizierung des jeweiligen Nutzers innerhalb der Creative Cloud Software benötigt. Das bedeutet, dass sich jeder, der die Software auf dem lizenzierten Geräte nutzen möchte, mit einer persönlichen Adobe-Federated-ID innerhalb der Software anmelden muss. Funktionskennungen können nicht registriert werden.

Zudem ist der Zugriff auf Creative Creative-Cloud-Dienste (z.B. Adobe Fonts, 20 GB Creative Cloud Storage, etc.) sowie auf sog. „Cloud First“-Applikationen (wie bspw. Adobe XD, Lightroom CC etc.) in den „Shared Device-Lizenzen“ nicht enthalten.

Creative-Cloud-Dienste und -Anwendungen sind ausschließlich über sog. „Named User-Lizenzen“ zugänglich. Bei dieser Lizenzvariante wird ein einzelner Anwender für die Nutzung der Software auf zwei Computern – am Arbeitsplatz und auf dem heimischen Computer – lizenziert. 

 

Beschaffung

Sollten Sie die Software erwerben wollen, bitten wir Sie, eine entsprechende Bedarfsmeldung über das TURM-Portal (Kategorie Softwarelizenzen) einzugeben. Folgende Informationen werden im Rahmen der Bestellung benötigt:

CC Variante:

  • Shared Device Lizenz oder Named User Lizenz
  • 9-stellige Inventarisierungsnummer sowie Rechnername des Geräts, für das die Lizenz benötigt wird
  • Welche universitären E-Mailadressen als Federated-ID registriert werden sollen
  • Für welches Betriebssystem. Der Preis ist für beide Betriebssysteme (Windows/macOS) gleich.

Adobe CLP-Vertrag (für Einzellizenzen)

Im Rahmen des sog. Adobe Cumulative License Programs (Adobe CLP) können Mitarbeitende der Universität Adobe-Produkte zu akademischen Konditionen zum dienstlichen Gebrauch über das ZIMK erwerben. Nicht bezugsberechtigt sind Lehrer, Dozenten, Studenten und Schüler, soweit diese als natürliche Person und nicht über eine Forschung & Lehre-Institution teilnehmen.

Über die Lizenzen

Über das ZIMK kann Software in Form von Einzelplatzlizenzen erworben werden, d.h. für jeden Rechner, auf dem das Produkt zum Einsatz kommt, muss eine Lizenz vorhanden sein.

Bei Fragen zu bestimmten Softwareprodukten, deren Einsatzmöglichkeiten und Preisen helfen wir Ihnen gerne weiter. Bitte kontaktieren Sie uns per Mail an: zimkserviceuni-trierde.

Die Bestellung erfolgt über eine entsprechende Bedarfsmeldung über das TURM-Portal (Kategorie Softwarelizenzen). Bitte geben Sie bei Ihrer Bestellung die 9-stellige Inventarisierungsnummer sowie den Rechnernamen des Geräts an, für den die Lizenz benötigt wird. Bitte vermerken Sie zusätzlich, ob Sie die Software für ein Microsoft- Windows- oder ein macOS-Betriebssystem benötigen. Der Preis ist i.d.R. für beide Betriebssysteme gleich.

Home Use (Heimnutzung)

Die Nutzung der Software aus dem CLP-Vertrag zu Hause (Home Use) ist erlaubt. Der Hauptbenutzer eines dienstlich genutzten Computers, auf dem die Software lokal installiert ist, hat die Möglichkeit, die Software auch ein Mal auf einem Heimcomputer oder auf einem tragbaren Computer zu installieren. Hauptbenutzer bedeutet in diesem Fall, dass der PC wenigstens zu 80% von diesem Mitarbeiter benutzt wird. Die Software darf jedoch nie gleichzeitig auf beiden Computern benutzt werden.

Überprüfung der Einhaltung der Lizenzbestimmungen

Bitte beachten Sie, dass die Firma Adobe sich das Recht vorbehält, nach einer Vorankündigung die Anzahl der installierten Programme in jeder Einrichtung der Universität zu überprüfen.

Hinweis: Die Firma Adobe bietet keine Concurrent-Lizenzen mehr an.