Organisationsstatut

Nichtamtliche Lesefassung

des Organisationsstatuts für das Universitäts-Rechenzentrum Trier vom 07.01.2003,
geändert durch Ordnung zur Änderung des Organisationsstatuts für das Universitäts-Rechenzentrum Trier vom 18. Februar 2010.
 

Organisationsstatut
für das
Zentrum für Informations,- Medien- und Kommunikationstechnologie
der Universität Trier


§1 Name und Rechtsstellung
Das Zentrum für Informations-, Medien- und Kommunikationstechnologie der Universität Trier (ZIMK) ist eine zentrale Betriebseinheit der Universität Trier, die unter der Verantwortung des Senats steht (§ 90 Abs. 2 Satz 2 HochSchG).

§2 Aufgaben des ZIMK

  1. Das ZIMK erfüllt Dienstleistungsaufgaben der Datenkommunikation und Informationsverarbeitung für Forschung, Lehre, Studium, die Verwaltung und weitere zentrale Einrichtungen der Universität.
  2. Es wirkt mit bei der Planung der rechnergestützten Informations- und Kommunikationsstruktur in der Universität.
  3. Das ZIMK ist insbesondere zuständig für:
    1. Bereitstellung und Betrieb der Datenverarbeitungssysteme zur Versorgung der Universität mit zentraler Rechenleistung sowie der zentral betriebenen CIP-Pools,
    2. Bereitstellung und Betrieb des universitätsweiten Datenkommunikationsnetzes und der zugehörigen Dienste sowie Vermittlung externer Dienstleistungen der Datenkommunikation und Informationsverarbeitung,
    3. Unterstützung, Beratung und Information sowie Aus- und Weiterbildung der Nutzerinnen und Nutzer,
    4. Unterstützung der Nutzerinnen und Nutzer bei Beschaffung, Betrieb und Anwendung dezentraler Datenbankverarbeitungstechnik,
    5. Beratung und Begutachtung bei Softwarebeschaffungen sowie Distribution für Sammel-, Campus- und Landeslizenzen für die gesamte Universität.
  4. Das ZIMK erbringt seine Leistungen im Rahmen der ihm zugewiesenen personellen, räumlichen, finanziellen und apparativen Ausstattung.
  5. Das ZIMK koordiniert seine Dienstleistungen und Aufgaben mit anderen rechnergestützten Informations- und Kommunikationseinrichtungen der Universität.
  6. Das ZIMK erstellt jährlich eine mit dem Senat abgestimmte Planung der vorgesehenen Aktivitäten und legt einen jährlichen Tätigkeitsbericht vor.

§3 Leitung

  1. Das ZIMK wird von einer hauptamtlichen Leiterin oder einem hauptamtlichen Leiter geleitet.
  2. Die Leiterin oder der Leiter des Zentrums für Informations-, Medien- und Kommunikationstechnologie wird im Einvernehmen mit der Präsidentin oder dem Präsidenten vom Senat bestellt.
  3. Die Leiterin oder der Leiter ist Vorgesetzte oder Vorgesetzter aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die dem ZIMK organisatorisch und fachlich zugeordnet sind.
  4. Die Leiterin oder der Leiter ist verantwortlich für die Aufgabenerfüllung des ZIMK sowie für die zweckentsprechende Verwendung der dem ZIMK zur Verfügung stehenden Personal- und Sachmittel. Er erstellt einen Geschäftsverteilungsplan. Er vertritt das ZIMK.
  5. Die Leiterin oder der Leiter informiert in allen das ZIMK betreffenden Fragen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter rechtzeitig und in geeigneter Form.

§4 Benutzungsbestimmungen
Die Inanspruchnahme von Dienstleistungen des ZIMK richtet sich nach der Nutzungsordnung für die Informationsverarbeitung an der Universität Trier.

§5 IMK-Kommission
Die IMK-Kommission des Senats bereitet die in der Verantwortung des Senats wahrzunehmenden Entscheidungen vor. Die Leitung des ZIMK berät und informiert die Kommission hierbei und in allen weiteren Angelegenheiten der Versorgung mit und des Einsatzes von Informationsverarbeitungstechnik.

(Anmerkung: die IMK-Kommission wurde 2014 ersetzt durch die Kommission für wissenschaftliche Informationsversorgung und Infrastruktur )

§6 Inkrafttreten
Diese Organisationsordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Staatsanzeiger Rheinland-Pfalz in Kraft.


Trier, den 7. Januar 2003
Für den Senat der Universität Trier
Der Präsident
(Prof. Dr. Peter Schwenkmezger)