Studienordnung der Universität Trier für das Studium der Erziehungswissenschaften für das Lehramt an Gymnasien und Realschulen vom 29. Januar 1981

Für das Studium der Erziehungswissenschaften für das Lehramt an Gymnasien ist diese Studienordnung ungültig. Für diesen Bereich gibt es seit Oktober 1999 eine eigene Studienordnung (zu finden hier).

 

 

Der Fachbereichsrat des Fachbereichs I der Universität Trier hat am 29. Oktober 1980 auf Grund des § 80 Abs. 2 Nr. 1 des Landesgesetzes über die wissenschaftlichen Hpchschulen in Rheinland-Pfalz (Hochschulgesetz - HochSchG) vom 21. Juli 1978 (GVBl. S. 507, BS 223-41) die folgende Studienordnung beschlossen, die nach Genehmigung durch den Kultusminister vom 29. Januar 1981 - Az.:952 Tgb.Nr.1141/79 - hiermit bekanntgemacht wird.

 

Inhalt

<link>§ 1 Ziel, Gegenstand und Art des erziehungswissenschaftlichen Studiums

<link>§ 2 Umfang, Gestaltung und zeitliche Aufteilung des erziehungswissenschaftliche Studiums

<link>§ 3 Nachweis des erziehungswissenschaftlichen Studiums

<link>§ 4 Studienangebot und Auswahl des individuellen Studienganges

<link>§ 5 Inkrafttreten

 

 

§ 1

Ziel, Gegenstand und Art des erziehungswissenschaftlichen Studiums

Das Studium der Erziehungswissenschaften soll die zum Erwerb der Lehrbefähigung für das Lehramt an Gymnasien und Realschulen erforderliche erziehungswissenschaftlichen Grundlagen schaffen. Es soll Problembewußtsein wecken und grundlegende Einsichten zu den Bereichen "Unterricht", "Erziehung und Sozialisation" sowie "Schule" vermitteln.

Die Inhaltesollen auf die Aufgabe des Lehrers zentriert behandelt werden, wobei die jeweiligen Beiträge der verschiedenen Disziplinen zu berücksichtigen sind.

In Vorbereitung auf die Praktika soll das erziehungswissenschaftliche Studium auch handlungsbezogenes Wissen über Unterichtsvorbereitung und -gestaltung in inhaltlicher und sozialer bzw. kommunikativer Sicht vermitteln, und zwar entweder durch fachdidaktische oder durch fachübergreifende erziehungswissenschaftliche Veranstaltungen.

 

§ 2

Umfang, Gestaltung und zeitliche Aufteilung des erziehungswissenschaftlichen Studiums

Das erziehungswissenschaftliche Studium umfaßt 12 Semester-Wochenstunden (bzw. 14 bei Wahl einer praktikumsvorbereitenden Veranstaltung aus dem Bereich der Erziehungswissenschaften) und erstreckt sich auf den Erwerb von Grundkenntnissen sowie deren Vertiefung in wenigstens drei der durch die Prüfungsordnung angegebenen Bereichen und den Erwerb handlungsbezogenen Wissens als Vorbereitung auf die Praktika. Dies entspricht den Bestimmungen über Prüfungsvoraussetzungen, die in den Ordnungen der wissenschaftlichen Prüfung für das Lehramt an Gymnasien vom 14. Juni 1974 (Amtsbl. S 253) und der Prüfung für das Lehramt an Realschulen vom 1.3.1976 (Amtsbl. S. 69) enthalten sind.

Aufbau und Gestaltung des Studiums sind im Rahmen einiger formaler Festlegungen (vgl. § 4) der eigenverantwortlichkeit der Studenten überlassen. Das Studienangebot ist im Veranstaltungsplan aufgeführt. Dieser ist so gestaltet, daß es den Studenten möglich ist, eine sinnvolle Abfolge von einführenden und vertiefenden Veranstaltungen zu wählen. Um den Studenten die Orientierung zu erleichtern, wird eine Informationsbroschüre herausgegeben, die Empfehlungen und Beispiele für einen solchen sinnvollen Aufbau des erziehungswissenschaftlichen Studiums enthält. Die Überblicksveranstaltungen werden mindestens jährlich einmal angeboten. Ein nach diesen Empfehlungen durchgeführtes erziehungswissenschaftliches Studium von 12 (bzw. 14) Semester-Wochenstunden entspricht den Prüfungsmindestanforderungen. Darüber hinaus wird die Beschäftigung mit weiteren philosophischen, pädagogischen, psychologischen und soziologischen Themenbereichen durch den Besuch von Veranstaltungen oder durch Eigenstiudium empfohlen.

 

§ 3

Nachweis der erziehungswissenschaftlichen Studiums

Außer den in den genannten Prüfungsordnungen angegebenen Prüfungszulassungs-Voraussetzungen wird der Nachweis des Besuchs der Überblicksveranstaltung "Theorien der Erziehung" sowie des Besuchs einer das Praktikum vorbereitenden fachdidaktischen oder fachübergreifenden erziehungswissenschaftlichen Veranstaltung verlangt. Die im Anhang (Anlage 4 zu § 2 Abs. 5 der Prüfungsordnung für das Lehramt an Gymnasien und Anlage 4 zu §§ 2, 9 und 14 der Prüfungsordnug für das Lehramt an Realschulen) unter A.I.1.3 geforderte Teilnahme an Studienveranstaltungen unterliegt dem Prinzip der selbstverantworteten Freiheit des Universitätsstudiums. Anwesenheitskontrollen werden jeweils gesondert bekanntgegeben.

Diese sind in der Regel:

a) das Bestehen einer Semesterabschluß-Klausur oder

b) die Anerkennung einer bestimmten Mindestanzahl eingelieferter Bearbeitungen von Übungsaufgaben oder

c) der Vortrag oder die Einlieferung eines selbständig verfaßten Referats in maschinenschriftlicher Form und regelmäßige Teilnahme an den betreffenden Veranstaltungen während des gesamten Semesters.

 

§ 4

Studienangebot und Auswahl der individuellen Studienschwerpunkte

1. Veranstaltungen zum Erwerb der Gundkenntnisse

Es sind fünf Überblicksveranstaltungen zu besuchen, die Grundkenntnisse in den nachfolgend aufgeführten fünf Bereichen vermitteln. Die Überblicksveranstaltungen werden in jährlichem Turnus angeboten. Sie umfassen jeweils eine Semesterwochenstunde, ausgenommen zum Bereich A-Theorien der Erziehung, zu dem eine zweistündige Überblicksveranstaltung angeboten wird, deren Besuch obligatorisch ist.

a) Grundkenntnis in Theorien der Erziehung (dazu gehören anthropologische, philosophische und gesellschaftliche Grundlagen sowie normative Implikationen von Erziehungstheorien im aktuellen und historischen Vergleich)

b) Grundkenntnis der Allgemeinen Didaktik (dazu gehören Curriculumforschung, Unterrichtslehre sowie Pädagogische Diagnostik)

c) Grundkenntnis der institutionellen Bedingungen der Pädagogik (unter besonderer Berücksichtigung von Realschule bzw. Gymnasium)

d) Grundkenntnis der Pädagogischen Psychologie (dazu gehören u.a. Theorien des Lehrens und Lernens, Probleme der Motivation und der sozialen Interaktion in der Schule sowie Lern- und Leistungsstörungen)

e) Grundkenntnis der Sozialisation in Elternhaus und Schule (dazu gehören u.a. Entwicklungspsychologie, Probleme der Erziehung und Wertvermittlung, Entwicklungs- und Verhaltensstörungen).

2. Erwerb von vertiefenden Kenntnissen

Prüfungszulassungsvoraussetzungen

Zu drei der obigen fünf Bereiche wählt der Student Vertiefungsveranstaltungen und erwirbt dort die drei von den Prüfungsordnungen geforderten Leistungsnachweise. Darüber hinaus ist der Besuch einer das Praktikum vorbereitenden fachdidaktischen oder fächerübergreifenden erziehungswissenschaftlichen Veranstaltung nachzuweisen. Sowohl die vertiefenden Seminare als auch die das Praktikum vorbereitende Veranstaltung umfassen jeweils zwei Semesterwochenstunden.

 

§ 5

Inkrafttreten

Diese Studienordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz in Kraft.

Trier, den 29. Januar 1981

Der Dekan des Fachbereichs I der Universität Trier

Prof. Dr. G. Müller-Fohrbrodt