Bachelorarbeiten

Wie melde ich meine Bachelorarbeit an?

Informationen zur Anmeldung der Bachelorarbeit finden Sie hier.

Wie lange ist die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit?

Den Bearbeitungszeitraum der Bachelorarbeit finden Sie im § 15 der Allgemeinen Prüfungsordnung für den Bachelor.

Wo finde ich Hinweise zum Schreiben einer Bachelorarbeit?

Hinweise zum Schreiben einer Bachelorarbeit finden Sie auf den Seiten der jeweiligen Abteilung.

Was muss ich beachten, wenn ich auf auf Grund einer Erkrankung an einer mündlichen Prüfung (Kolloquium) nicht teilnehmen kann?

Wenn Sie auf Grund einer Erkrankung an einem Kolloquium nicht teilnehmen können, müssen Sie ein Attest an das Hochschulprüfungsamt schicken. Dies ist auch per E-Mail möglich, das HPA behält sich jedoch vor, das Original nachzufordern.

Entsprechend der allgemeinen Prüfungsordnung der Universität Trier ist das ärztliche Zeugnis über die Prüfungsunfähigkeit unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, einzureichen. Nach Angaben des HPA muss das Attest spätestens 3 Tage nach Prüfungstermin vorliegen.

Wichtig: Das Attest muss spätestens am Tag der Prüfung ausgestellt worden sein! Eine rückwirkende Attestierung der Prüfungsunfähigkeit wird nicht akzeptiert!

Ab dem 2. krankheitsbedingten Rücktritt muss das Attest Informationen über Zeitpunkt, Art, Umfang und Dauer der Erkrankung sowie deren Auswirkungen auf die Prüfungsfähigkeit enthalten.