INFORMATIONEN IM ÜBERBLICK:
Beginn des Studiums: Wintersemester und Sommersemester
Die Immatrikulation für das Studium mit dem Ziel des Erwerbs des Zusatzzertifikates "Deutsch als Zweit- und Fremdsprache" ist notwendig! Es reicht nicht aus, für ein anderes Fach eingeschrieben zu sein.
Das Zusatzzertifikat der Universität Trier ist in die vom BAMF erstellten Liste der einschlägig anerkannten Hochschulzertifikate aufgenommen worden:
Downloads
- Studienordnung 2018 (Verkündungsblatt der Universität Trier)
- Studienordnung 2003 (Staatsanzeiger)
- Übersicht über die zu erbringenden Leistungen und gleichzeitig Antragsformular (Ausstellung des Zusatzzertifikat nach Ordnung 2003)
- Scheinvordruck Vorlesung als Wahlpflichtveranstaltung für DaZ/DaF (Ordnung 2003)
Scheinvordruck Seminar (Ordnung 2003) - Deckblatt Hausarbeit
Wie beantrage ich das Zusatzzertifikat (Ordnung 2003)? [pdf]
Zur Beantragung des Zusatzzertifikates nach der Ordnung von 2018 wenden Sie sich bitte an das Hochschulprüfungsamt.