Workshop
Juristen, Polizisten und Historiker im Gespräch
Politische Justiz in Trier während der NS-Zeit
Die Wahrnehmung des nationalsozialistischen Deutschlands als Unrechtsregime ist nahezu unbestritten. Doch nicht allein das während des Nationalsozialismus geltende Recht machte Deutschland zu einem Unrechtsstaat. Die bis ins Ende des 19. Jahrhunderts zurückreichenden Grundfesten sowohl des Strafrechts, des Polizeirechts als auch der Verfassung waren von liberaler, teils sogar demokratischer Prägung. Auch nach 1945 knüpfte man an diese Gesetzestexte an. Im Workshop sollen ausgewählte Themen der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Arbeitsfelder und Zuständigkeiten während des Nationalsozialismus beleuchtet und anhand von Originalakten der Staatsanwaltschaft Trier und der Trierer Gerichte sowie Ermittlungsakten der Gestapo Trier erarbeitet werden. Neben der Frage nach dem historischen Wert und der Repräsentativität des Fallbeispiels soll ein jeweils dem Thema angepasster aktueller Bezug hergestellt werden. Die Zusammensetzung der Arbeitsgruppen aus Polizeibeamt/inn/en, Jurist/inn/en und Historiker/inne/n soll unterschiedliche Perspektiven und Ansätze zur Bearbeitung der Fallakten zusammenbringen und eine Diskussion anregen.
Die Arbeitsgruppen:
- Das Instrument der Schutzhaft (Hans Kirsch)
- Exempelstatuierung als „Generalprävention“ (Thomas Grotum)
- § 211 StGB – Perspektivwechsel: Von der Tat zum Täter (Lena Haase)
- Das Verhältnis von Justiz und Polizei in der Ermittlungsarbeit (Wolfgang Bohnen)
- Mediale Darstellung von Prozessen und Steuerung der öffentlichen Meinung (Joachim Hennig)
Programm
13:30 Uhr Begrüßung durch die Veranstalter
13:45 Uhr Einführender Kurzvortrag
14:15 Uhr Arbeitsgruppen
15:45 Uhr Kaffeepause
16:15 Uhr Plenum und Diskussion
17:30 Uhr Veranstaltungsende
Fotos: Lena Haase und Matthias Klein
Das Teilprojekt wird vom Präsidium der Universität Trier gefördert.