Haftstätten der Großregion Trier als zentrale Einrichtungen der nationalsozialistischen Verfolgungspraxis
Dieses Teilprojekt bearbeitet Lena Haase.
- Das Frauenstraflager Flußbach (bei Wittlich) fungierte zwischen September 1942 und September 1944 als Haftanstalt für mindestens 1916 Frauen aus 8 europäischen Staaten. Neben Strafgefangenen waren zahlreiche – vor allem aus dem besetzten Großherzogtum Luxemburg und Frankreich stammende – Frauen als Schutzhäftlinge in Folge ihrer Widerstandsaktivität in Flußbach interniert. Neben der Untersuchung der Häftlings- und auch Personalstruktur liegt ein Schwerpunkt auf der Erarbeitung familiärer Verbindungen zum SS-Sonderlager/KZ Hinzert auf dem Hunsrück, welches ein reines Männerlager war. Die Vernetzung nationalsozialistischer Haftstätten eröffnet neue Perspektiven sowohl auf Verfolgungspraxis, Lager- und Haftstättenorganisation im Spannungsfeld von Justiz und Polizei im Dritten Reich als auch auf Gruppenbiographien von Widerstandsgruppen oder Familien.
- Die Gruppe der „Nacht-und-Nebel“-Häftlinge, die im Zuge der „Richtlinien für die Verfolgung von Straftaten gegen das Reich oder die Besatzungsmacht in den besetzten Gebieten“ (später als „Nacht-und-Nebel“-Erlass verfügt) in Frankreich, Belgien, Norwegen und den Niederlanden verhaftet wurden, stellen eine bedeutende Haftgruppe der in der Großregion Trier angesiedelten Gefängnisse und Lager dar. Die Grenzlage des Gaues Moselland und die Zuständigkeit des Sondergerichts Köln für die französischen „NN’ler“ bedingte deren oft nur sehr kurze Inhaftierung in den Haftstätten der Region Trier: dem Gefängnis Trier, der Strafanstalt Wittlich, dem Frauenstraflager Flußbach und dem SS-Sonderlager/KZ Hinzert. Für die regionale wie auch transnationale Geschichtsschreibung eröffnen sich durch eine Untersuchung dieser Häftlinge neue Forschungsperspektiven zum Zusammenspiel von Judikative und Exekutive.